Beschlussvorlage - 2009/0179-6.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Alter Friedhof Schaufenberg, Entwidmung; hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Keller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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14.01.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den alten Friedhof Schaufenberg, gelegen an der
Paul-Dorn-Straße, Gemarkung Alsdorf, Flur 44, Flurstücke 341 und 1208, gemäß §
3 Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – BestG NRW – und
§ 4 der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.02.2003, zu entwidmen.
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Mit
Schreiben vom 02. November 2009 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf
darum gebeten, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung
vorzulegen. Der Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage 1 beigefügt.
Der
Rat der Stadt Alsdorf hatte in seiner Sitzung am 27. Juli 1966 einstimmig die
Außerdienststellung des Friedhofes in Schaufenberg, gelegen an der
Paul-Dorn-Straße, beschlossen.
Grundlage
für diesen Außerdienststellungsbeschluss war die Friedhofsordnung vom 01. März
1956, in der Fassung der Änderung vom 28.09.1956 und 09.11.1962.
Diesem
Beschluss folgend, wurden zum damaligen Zeitpunkt bestehende Nutzungsrechte an
noch nicht belegten Grabstätten entzogen.
Im
Falle der noch nicht oder nur zum Teil belegten Grabstätten folgte der damalige
Rat der Stadt einstimmig dem Empfehlungsbeschluss des damaligen
Hauptausschusses, wonach teilweise belegte Gräber auf dem neuen Teil des
Schaufenberger Friedhofes, die zum damaligen Zeitpunkt erst etwas mehr als
ein Jahrzehnt angelegt waren, nicht in
jedem Fall von der Außerdienststellung in vollem Umfange betroffen werden
sollten; vielmehr hatte bereits der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19.
September 1966 einstimmig beschlossen, dass in den Fällen, in denen
Teilbelegungen bereits gegeben waren, eine einmalige Vollbelegung aufgrund der
gegebenen Situation wohl vertretbar war.
Dieser
Beschluss hat in der Folge dazu geführt, dass das letzte Nutzungsrecht erst mit
dem 31.12.2009 endet.
Mit
dem Ende der Nutzungsrechte zum 31.12.2009 sind die Voraussetzungen für die
Entwidmung des Friedhofes Schaufenberg, Paul-Dorn-Straße, gegeben.
Durch
die Entwidmung, also die Auflassung, wird der Friedhof seiner Bestimmung als
Ruhestätte der Toten zu dienen, gänzlich entzogen und einer anderen Verwendung
zugeführt.
Die
Entwidmung ist also eine Verfügung über den Bestand des Friedhofes, durch den
der Friedhof seinen Charakter als öffentliche Begräbnisstätte völlig verliert, seine
volle Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit wiedererlangt und somit auch anderen
öffentlichen oder privaten Zwecken zugeführt werden kann.
Die
Kommunen sind dazu übergegangen, aufgelassene Friedhöfe in Grünanlagen
umzuwandeln, da eine solche Benutzung am ehesten dem Charakter eines ehemaligen
Friedhofes gerecht wird.
Außerdem
befindet sich auf dem Friedhof Schaufenberg, Paul-Dorn-Straße, die
Begräbnisstätte von Opfern des Bergwerksunglückes, die als ein wertvoller
Bestandteil der zukünftigen Grünfläche angesehen werden kann.
Die
Entwidmung des Friedhofes Schaufenberg, Paul-Dorn-Straße, ist öffentlich
bekannt zu machen.
Die
Nutzungsberechtigten der noch vorhandenen Gräber sind bereits im Mai diesen
Jahres auf den Ablauf der Ruhefrist und die anstehende Entwidmung des
Friedhofes hingewiesen worden.
Aus
der Anlage 2 ist die Lage des Friedhofes ersichtlich.
Die
öffentliche Bekanntmachung ist als Anlage 3 beigefügt.
Darstellung der
Rechtslage:
Gemäß Beschluss des Rates
der Stadt am 27.10.2009 ist die Zuständigkeit für alle Belange in
Friedhofsangelegenheiten dem Ausschuss für Stadtentwicklung übertragen worden.
Damit erfolgt die Beschlussfassung zur Entwidmung abschließend im Ausschuss für
Stadtentwicklung.
Der Entwidmungsbeschluss
erfolgt auf der Basis des § 3 Bestattungsgesetz NRW vom 17. Juni 2003 (GVBl.
NRW S. 313) und des § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.12.2003.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Durch die Entwidmung
entfallen die Kosten für die Pflege des Geländes; etwa
8.000,-- €, die
nicht mehr in die Kalkulation der Friedhofsgebühren einfließen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Nach Einebnung der noch
vorhandenen Gräber bleibt eine Grünfläche mit parkähnlichem Charakter bestehen.
Prägnanter Bestandteil der Grünfläche ist die Lindenallee, die unter
Naturschutz steht und im Frühjahr 2009 baumpflegerisch behandelt wurde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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104,2 kB
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