Beschlussvorlage - 2009/0179-6.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den alten Friedhof Schaufenberg, gelegen an der Paul-Dorn-Straße, Gemarkung Alsdorf, Flur 44, Flurstücke 341 und 1208, gemäß § 3 Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – BestG NRW – und § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.02.2003, zu entwidmen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 02. November 2009 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf darum gebeten, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Alsdorf hatte in seiner Sitzung am 27. Juli 1966 einstimmig die Außerdienststellung des Friedhofes in Schaufenberg, gelegen an der Paul-Dorn-Straße, beschlossen.

Grundlage für diesen Außerdienststellungsbeschluss war die Friedhofsordnung vom 01. März 1956, in der Fassung der Änderung vom 28.09.1956 und 09.11.1962.

Diesem Beschluss folgend, wurden zum damaligen Zeitpunkt bestehende Nutzungsrechte an noch nicht belegten Grabstätten entzogen.

 

Im Falle der noch nicht oder nur zum Teil belegten Grabstätten folgte der damalige Rat der Stadt einstimmig dem Empfehlungsbeschluss des damaligen Hauptausschusses, wonach teilweise belegte Gräber auf dem neuen Teil des Schaufenberger Friedhofes, die zum damaligen Zeitpunkt erst etwas mehr als ein  Jahrzehnt angelegt waren, nicht in jedem Fall von der Außerdienststellung in vollem Umfange betroffen werden sollten; vielmehr hatte bereits der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 19. September 1966 einstimmig beschlossen, dass in den Fällen, in denen Teilbelegungen bereits gegeben waren, eine einmalige Vollbelegung aufgrund der gegebenen Situation wohl vertretbar war.

Dieser Beschluss hat in der Folge dazu geführt, dass das letzte Nutzungsrecht erst mit dem 31.12.2009 endet.

Mit dem Ende der Nutzungsrechte zum 31.12.2009 sind die Voraussetzungen für die Entwidmung des Friedhofes Schaufenberg, Paul-Dorn-Straße, gegeben.

 

Durch die Entwidmung, also die Auflassung, wird der Friedhof seiner Bestimmung als Ruhestätte der Toten zu dienen, gänzlich entzogen und einer anderen Verwendung zugeführt.

Die Entwidmung ist also eine Verfügung über den Bestand des Friedhofes, durch den der Friedhof seinen Charakter als öffentliche Begräbnisstätte völlig verliert, seine volle Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit wiedererlangt und somit auch anderen öffentlichen oder privaten Zwecken zugeführt werden kann.

Die Kommunen sind dazu übergegangen, aufgelassene Friedhöfe in Grünanlagen umzuwandeln, da eine solche Benutzung am ehesten dem Charakter eines ehemaligen Friedhofes gerecht wird.

Außerdem befindet sich auf dem Friedhof Schaufenberg, Paul-Dorn-Straße, die Begräbnisstätte von Opfern des Bergwerksunglückes, die als ein wertvoller Bestandteil der zukünftigen Grünfläche angesehen werden kann.

 

Die Entwidmung des Friedhofes Schaufenberg, Paul-Dorn-Straße, ist öffentlich bekannt zu machen.

Die Nutzungsberechtigten der noch vorhandenen Gräber sind bereits im Mai diesen Jahres auf den Ablauf der Ruhefrist und die anstehende Entwidmung des Friedhofes hingewiesen worden.

 

 

Aus der Anlage 2 ist die Lage des Friedhofes ersichtlich.

Die öffentliche Bekanntmachung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt am 27.10.2009 ist die Zuständigkeit für alle Belange in Friedhofsangelegenheiten dem Ausschuss für Stadtentwicklung übertragen worden. Damit erfolgt die Beschlussfassung zur Entwidmung abschließend im Ausschuss für Stadtentwicklung.

Der Entwidmungsbeschluss erfolgt auf der Basis des § 3 Bestattungsgesetz NRW vom 17. Juni 2003 (GVBl. NRW S. 313) und des § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.12.2003.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Durch die Entwidmung entfallen die Kosten für die Pflege des Geländes; etwa

8.000,-- €, die nicht mehr in die Kalkulation der Friedhofsgebühren einfließen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Nach Einebnung der noch vorhandenen Gräber bleibt eine Grünfläche mit parkähnlichem Charakter bestehen. Prägnanter Bestandteil der Grünfläche ist die Lindenallee, die unter Naturschutz steht und im Frühjahr 2009 baumpflegerisch behandelt wurde.

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen