Beschlussvorlage - 2009/0205-4.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Herr Edgar Spiertz (§ 58 (4) GO NRW) wird durch Herrn Stv. Rinkens als Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung in den Ausschuss eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben  verpflichtet.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der sachkundige Herr Edgar Spiertz wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 27.10.2009 zum sachkundigen Einwohner als beratendes Mitglied gewählt.

 

Nach § 58 Abs. 4  GO NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist er in der heutigen Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben mit folgendem Wortlaut durch Handschlag zu verpflichten:

 

(Nachzusprechende Formel):

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen