Beschlussvorlage - 2009/0212-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt

 

a)     die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004– Am Neuen Markt –

b)     die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet (Anlage 1) liegt im Stadtteil Blumenrath auf dem Gelände des heutigen Parkplatzes am südlichen Ende der Blumenrather Straße.

Die Plangebietsfläche umfasst eine Größe von ca. 4,4 ha.

  

Planerische Rahmenbedingungen

Der Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des Plangebietes ASB - “Allgemeiner Siedlungsbereich” dar.

 

Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für die Fläche MI “Mischgebiet” dar (Anlage 2). Das geplante Einzelhandelsvorhaben ist zwar grundsätzlich auch in einem “Mischgebiet” realisierbar, da es unterhalb der Grenze zur Großflächigkeit liegt (< 800 qm Verkaufsfläche). Insofern ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 in SO “Sondergebiet für den Einzelhandel” (Anlage 3) nicht zwingend erforderlich. Jedoch können mit der Ausweisung SO  “Sondergebiet für den Einzelhandel” die textlichen Festsetzungen des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 314 spezifisch auf das Einzelhandelsvorhaben zugeschnitten werden. Zum anderen besteht somit für den Investor gleichzeitig die Option, bei einer zukünftigen Erweiterung die Grenze zur Großflächigkeit zu überschreiten. Daher ist eine Änderung des FNP 2004 in SO “Sondergebiet für den Einzelhandel” sinnvoll.   

 

 

Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung

Ein Investor beabsichtigt die Fläche für den Einzelhandel zu entwickeln. Das Gebiet soll überwiegend die Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile Blumenrath sowie Broicher Siedlung wahrnehmen.

Ziel der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 ist es, das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Alsdorf durch die Bauleitplanung umzusetzen. Die Fläche ist Teil des “Nahversorgungszentrums Blumenrath” und als potentieller Standort für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel  ausgewiesen. Somit wird durch das Vorhaben die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches gestärkt.

 

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung

Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 soll die gegenwärtige Ausweisung MI – Gemischte Baufläche- in SO – Sondergebiet Einzelhandel – geändert werden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Am Neuen Markt - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Investor trägt die Kosten, die  zur  Umsetzung des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes erforderlich sind. Dies sind insbesondere Kosten für die Erschließung, den Lärmschutz sowie für den  ökologischen Ausgleich.

                                                                                               

Durch Veräußerung der städtischen Flächen sind für die Stadt Alsdorf Einnahmen zu erwarten.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Mit der Umnutzung der Fläche als “Sondergebiet Einzelhandel”, wird ein Einzelhandelsvorhaben im zentralen Versorgungsbereich realisiert. Somit dient dieses Vorhaben der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches “Blumenrath”, womit eine nachhaltige wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert wird.

Des Weiteren wird eine weitere Inanspruchnahme von Flächen in Freiräumen vermieden. Aufgrund der zentralen Lage und der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr werden zusätzliche KFZ- Fahrten vermieden, was einen geringeren CO2 Ausstoß zur Folge hat.

                                   

Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr.314 werden die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - abgelehnt