Beschlussvorlage - 2009/0212-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan- Änderung Nr. 16 - Am Neuen Markt -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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14.01.2010
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Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes
Das
Plangebiet (Anlage 1) liegt im Stadtteil Blumenrath auf dem Gelände des
heutigen Parkplatzes am südlichen Ende der Blumenrather Straße.
Die Plangebietsfläche
umfasst eine Größe von ca. 4,4 ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Der Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des
Plangebietes ASB - “Allgemeiner Siedlungsbereich” dar.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für
die Fläche MI “Mischgebiet” dar (Anlage 2). Das geplante
Einzelhandelsvorhaben ist zwar grundsätzlich auch in einem
“Mischgebiet” realisierbar, da es unterhalb der Grenze zur
Großflächigkeit liegt (< 800 qm Verkaufsfläche). Insofern ist eine Änderung
des Flächennutzungsplanes 2004 in SO “Sondergebiet für den
Einzelhandel” (Anlage 3) nicht zwingend erforderlich. Jedoch
können mit der Ausweisung SO “Sondergebiet
für den Einzelhandel” die textlichen Festsetzungen des im
Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 314 spezifisch auf das
Einzelhandelsvorhaben zugeschnitten werden. Zum anderen besteht somit für den
Investor gleichzeitig die Option, bei einer zukünftigen Erweiterung die Grenze
zur Großflächigkeit zu überschreiten. Daher ist eine Änderung des FNP 2004 in
SO “Sondergebiet für den Einzelhandel” sinnvoll.
Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung
Ein Investor beabsichtigt die Fläche für
den Einzelhandel zu entwickeln. Das Gebiet soll überwiegend die
Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile Blumenrath sowie Broicher Siedlung
wahrnehmen.
Ziel der 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2004 ist es, das Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzept der Stadt Alsdorf durch die Bauleitplanung umzusetzen. Die
Fläche ist Teil des “Nahversorgungszentrums Blumenrath” und als
potentieller Standort für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel ausgewiesen. Somit wird durch das Vorhaben
die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches gestärkt.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung
Mit der 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2004 soll die gegenwärtige Ausweisung MI –
Gemischte Baufläche- in SO – Sondergebiet Einzelhandel – geändert
werden.
Darstellung der
Rechtslage:
Die
16. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Am Neuen Markt - wird auf der
Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Der
Investor trägt die Kosten, die zur Umsetzung des im Parallelverfahren
aufgestellten Bebauungsplanes erforderlich sind. Dies sind insbesondere Kosten
für die Erschließung, den Lärmschutz sowie für den ökologischen Ausgleich.
Durch
Veräußerung der städtischen Flächen sind für die Stadt Alsdorf Einnahmen zu
erwarten.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit der Umnutzung der Fläche als
“Sondergebiet Einzelhandel”, wird ein Einzelhandelsvorhaben im
zentralen Versorgungsbereich realisiert. Somit dient dieses Vorhaben der
Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches “Blumenrath”, womit
eine nachhaltige wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert wird.
Des Weiteren wird eine weitere
Inanspruchnahme von Flächen in Freiräumen vermieden. Aufgrund der zentralen
Lage und der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr werden
zusätzliche KFZ- Fahrten vermieden, was einen geringeren CO2 Ausstoß zur Folge
hat.
Im Verfahren zum Bebauungsplan Nr.314
werden die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ermittelt.
