Beschlussvorlage - 2009/0213-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 314 - Am Neuen Markt -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
|
|
|
14.01.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung
a)
billigt
den städtebaulichen Entwurfs (Anlage 1)
b)
nimmt
die Gestaltung des Baukörpers (Anlage 2) sowie Unterbringung des
Wochenmarktes zur Kenntnis
c)
beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.314 - Am Neuen Markt -. Die genaue
Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage
3), der Bestandteil des Beschlusses wird
d)
beschließt die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der betroffenen
Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage des Plangebietes
Das
Plangebiet (Anlage 3) liegt im Stadtteil Blumenrath auf dem Gelände des
heutigen Parkplatzes am südlichen Ende der Blumenrather Straße.
Die Plangebietsfläche
umfasst eine Größe von ca. 4,4 ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Der Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des
Plangebietes ASB - “Allgemeiner Siedlungsbereich” dar.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für
die Fläche MI “Mischgebiet” dar. Das geplante Einzelhandelsvorhaben
ist zwar grundsätzlich auch in einem “Mischgebiet” realisierbar, da
es unterhalb der Grenze zur Großflächigkeit liegt. Insofern ist eine Änderung
des Flächennutzungsplanes 2004 in SO “Sondergebiet für den
Einzelhandel” nicht zwingend erforderlich. Jedoch können mit der
Ausweisung SO “Sondergebiet für
den Einzelhandel” die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
314 spezifisch auf das Einzelhandelsvorhaben zugeschnitten werden. Zum anderen
besteht somit für den Investor gleichzeitig die Option, bei einer zukünftigen
Erweiterung die Grenze zur Großflächigkeit zu überschreiten. Daher ist eine
Änderung des FNP 2004 in SO “Sondergebiet für den Einzelhandel”
erforderlich, damit der Bebauungsplan Nr. 314 aus dem Flächennutzungsplan 2004
entwickelt werden kann.
Für die Fläche existiert ein gültiger
Bebauungsplan, der am 27.01.1977 rechtskräftig wurde. Der Bebauungsplan Nr. 113
“Blumenrather Straße” weist die Fläche als “öffentliche
Parkfläche” aus. Um das Vorhaben umsetzen zu können ist es notwendig,
einen Teil des Bebauungsplans Nr. 113, mit dem Bebauungsplan Nr. 314 zu überplanen, der für den bisher als
“öffentliche Parkfläche” ausgewiesen Teil SO “Sondergebiet
für den Einzelhandel” darstellt.
Für den auf der Fläche, einmal
wöchentlich, stattfindenden Markt, stellt der Investor einen Teil der
Parkplatzfläche zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem FG 6.2 werden die
ausgewiesenen Stellflächen für den Wochenmarkt (Anlage 1) in seiner
gegenwärtigen Dimension jedoch nicht ausreichen. Um den Wochenmarkt in seiner
jetzigen Größe zu erhalten ist, für die Dauer des Marktes, eine Sperrung des
nördlichen Teils der Weststraße erforderlich, damit diese ebenfalls als Marktfläche
genutzt werden kann. Hierzu hat bereits eine positive Abstimmung mit dem FG 6.2
stattgefunden.
Da während der Marktzeit nur begrenzte
Parkmöglichkeiten auf der Fläche „Am Neuen Markt“ vorhanden sind,
ist der ruhende (Markt-)verkehr im angrenzendem öffentlichen Straßenraum
unterzubringen.
Anlass und Ziel des Bebauungsplanes
Ein Investor beabsichtigt die Fläche
gemäß Bebauungsplan Nr. 314 für den Einzelhandel zu entwickeln. Das Gebiet soll
überwiegend die Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile Blumenrath sowie
Broicher Siedlung wahrnehmen.
Ziel des Bebauungsplanes Nr.314 ist es,
das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Alsdorf durch die
Bauleitplanung umzusetzen. Die Fläche ist Teil des
“Nahversorgungszentrums Blumenrath” und als potentieller Standort
für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel
ausgewiesen. Somit wird durch das Vorhaben die Erhaltung und Entwicklung
des zentralen Versorgungsbereiches gestärkt.
Inhalt des Bebauungsplanentwurfes
Der Bebauungsplan Nr. 314 - Am Neuen
Markt - sieht die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer
Verkaufsfläche von ca. 800 qm zuzüglich ca. 30 qm Backshop sowie 73
Stellplätzen vor (Anlage 1). Auf dem Parkplatzbereich sind
Stellflächen für den Wochenmarkt herzurichten.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt
sowohl über die Blumenrather Straße als auch über die Weststraße.
Darstellung der
Rechtslage:
Das
Bebauungsplanverfahren Nr.314 - Am Neuen Markt - wird auf der Grundlage des
Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Der
Investor trägt die Kosten, die zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich
sind. Dies sind insbesondere Kosten für die Erschließung, den Lärmschutz sowie
für den ökologischen Ausgleich.
Durch
Veräußerung der städtischen Flächen sind für die Stadt Alsdorf Einnahmen zu
erwarten.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit der Umnutzung der Fläche als
“Sondergebiet Einzelhandel”, wird ein Einzelhandelsvorhaben im
zentralen Versorgungsbereich realisiert. Somit dient dieses Vorhaben der
Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches “Blumenrath”, womit
eine nachhaltige wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert wird.
Des Weiteren wird eine weitere
Inanspruchnahme von Flächen in Freiräumen vermieden. Aufgrund der zentralen
Lage und der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr werden
zusätzliche KFZ- Fahrten vermieden, was einen geringeren CO2 Ausstoß zur Folge
hat.
