Beschlussvorlage - 2009/0213-2.1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)      billigt den städtebaulichen Entwurfs (Anlage 1)

b)      nimmt die Gestaltung des Baukörpers (Anlage 2) sowie Unterbringung des Wochenmarktes zur Kenntnis

c)      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.314 - Am Neuen Markt -. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 3), der Bestandteil des Beschlusses wird

d)      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit  gemäß § 3 ­Abs.1 BauGB und der betroffenen Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebietes

Das Plangebiet (Anlage 3) liegt im Stadtteil Blumenrath auf dem Gelände des heutigen Parkplatzes am südlichen Ende der Blumenrather Straße.

Die Plangebietsfläche umfasst eine Größe von ca. 4,4 ha.

  

Planerische Rahmenbedingungen

Der Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des Plangebietes ASB - “Allgemeiner Siedlungsbereich” dar.

 

Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für die Fläche MI “Mischgebiet” dar. Das geplante Einzelhandelsvorhaben ist zwar grundsätzlich auch in einem “Mischgebiet” realisierbar, da es unterhalb der Grenze zur Großflächigkeit liegt. Insofern ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 in SO “Sondergebiet für den Einzelhandel” nicht zwingend erforderlich. Jedoch können mit der Ausweisung SO  “Sondergebiet für den Einzelhandel” die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 314 spezifisch auf das Einzelhandelsvorhaben zugeschnitten werden. Zum anderen besteht somit für den Investor gleichzeitig die Option, bei einer zukünftigen Erweiterung die Grenze zur Großflächigkeit zu überschreiten. Daher ist eine Änderung des FNP 2004 in SO “Sondergebiet für den Einzelhandel” erforderlich, damit der Bebauungsplan Nr. 314 aus dem Flächennutzungsplan 2004 entwickelt werden kann.  

 

Für die Fläche existiert ein gültiger Bebauungsplan, der am 27.01.1977 rechtskräftig wurde. Der Bebauungsplan Nr. 113 “Blumenrather Straße” weist die Fläche als “öffentliche Parkfläche” aus. Um das Vorhaben umsetzen zu können ist es notwendig, einen Teil des Bebauungsplans Nr. 113, mit dem Bebauungsplan Nr. 314  zu überplanen, der für den bisher als “öffentliche Parkfläche” ausgewiesen Teil SO “Sondergebiet für den Einzelhandel” darstellt.

 

Für den auf der Fläche, einmal wöchentlich, stattfindenden Markt, stellt der Investor einen Teil der Parkplatzfläche zur Verfügung. Nach Rücksprache mit dem FG 6.2 werden die ausgewiesenen Stellflächen für den Wochenmarkt (Anlage 1) in seiner gegenwärtigen Dimension jedoch nicht ausreichen. Um den Wochenmarkt in seiner jetzigen Größe zu erhalten ist, für die Dauer des Marktes, eine Sperrung des nördlichen Teils der Weststraße erforderlich, damit diese ebenfalls als Marktfläche genutzt werden kann. Hierzu hat bereits eine positive Abstimmung mit dem FG 6.2 stattgefunden.  

 

Da während der Marktzeit nur begrenzte Parkmöglichkeiten auf der Fläche „Am Neuen Markt“ vorhanden sind, ist der ruhende (Markt-)verkehr im angrenzendem öffentlichen Straßenraum unterzubringen.

 

Anlass und Ziel des Bebauungsplanes

Ein Investor beabsichtigt die Fläche gemäß Bebauungsplan Nr. 314 für den Einzelhandel zu entwickeln. Das Gebiet soll überwiegend die Nahversorgungsfunktion für die Stadtteile Blumenrath sowie Broicher Siedlung wahrnehmen.

Ziel des Bebauungsplanes Nr.314 ist es, das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Alsdorf durch die Bauleitplanung umzusetzen. Die Fläche ist Teil des “Nahversorgungszentrums Blumenrath” und als potentieller Standort für nahversorgungsrelevanten Einzelhandel  ausgewiesen. Somit wird durch das Vorhaben die Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches gestärkt.

 

Inhalt des Bebauungsplanentwurfes

Der Bebauungsplan Nr. 314 - Am Neuen Markt - sieht die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 qm zuzüglich ca. 30 qm Backshop sowie 73 Stellplätzen vor (Anlage 1). Auf dem Parkplatzbereich sind Stellflächen für den Wochenmarkt herzurichten. 

Die Erschließung des Gebietes erfolgt sowohl über die Blumenrather Straße als auch über die Weststraße.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr.314 - Am Neuen Markt - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Investor trägt die Kosten, die  zur  Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich sind. Dies sind insbesondere Kosten für die Erschließung, den Lärmschutz sowie für den  ökologischen Ausgleich.

                                                                                               

Durch Veräußerung der städtischen Flächen sind für die Stadt Alsdorf Einnahmen zu erwarten.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Mit der Umnutzung der Fläche als “Sondergebiet Einzelhandel”, wird ein Einzelhandelsvorhaben im zentralen Versorgungsbereich realisiert. Somit dient dieses Vorhaben der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches “Blumenrath”, womit eine nachhaltige wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung gesichert wird.

 

Des Weiteren wird eine weitere Inanspruchnahme von Flächen in Freiräumen vermieden. Aufgrund der zentralen Lage und der guten Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr werden zusätzliche KFZ- Fahrten vermieden, was einen geringeren CO2 Ausstoß zur Folge hat.

                                   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen