Beschlussvorlage - 2009/0222-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)         nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag gemäß § 24 GO NRW zur Kenntnis

b)         beschließt die Aufstellung der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4, Nr.3 BauGB für die Fläche: Bettendorf, Duckweilerstraße, Gemarkung Bettendorf, Flur 4, 140, 174 und Teil aus Flurstück 186 (Anlage 1).

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 14.10.2009 beantragen die Eigentümer der Parzelle 108 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung auf der Grundlage des § 24 GO NRW (Anlage 2).

 

Im Hauptausschuss am 03.12.2009 ist der Antrag nach § 24 GO NRW zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen worden.

 

Die Antragsteller beabsichtigen, einen Teil der Nachbarparzelle (Flurstück 186) zu erwerben und auf der Gesamtfläche ein Einfamilienhaus zu bauen. Bei der Fläche handelt es sich um eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche.

 

Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für das Flurstück Nr.140 „Wohnbaufläche“ und für die angrenzende Fläche (Flurstück Teil aus 186) „Flächen für die Landwirtschaft“ dar.

 

Im Landschaftsplan II liegt das Flurstück 140 außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Für die Teilfläche des Flurstücks 186 stellt der Landschaftsplan II ein LB – „Geschützter Landschaftsbestandteil“ dar.

 

Das Maß der Nutzung sowie die gestalterische Festsetzungen entsprechen den im AfS am 19.05.2009 beschlossenen Einbeziehungssatzungen im übrigen Stadtgebiet. Auf dem Grundstück ist der Bau von Doppelhäusern oder freistehenden Gebäuden möglich. Im Satzungstext und der Anlage zur Satzung (Anlage 3)  wird die Bauweise, die Geschossigkeit sowie die GRZ/GFZ festgelegt. Als gestalterische Festsetzung gem. BauONW sind als Dachform ein Satteldach, Pultdach oder Walmdach zulässig. Flachdächer werden damit in der Satzung ausgeschlossen. Nach konkreter Ermittlung des Ökologischen Ausgleichs wird dieser in den Satzungstext übernommen.

 

Die Fläche der beantragten Einbeziehungssatzung liegt südlich der Duckweilerstraße. Auf der gegenüberliegenden nördlichen Seite der Duckweilerstraße stellt der Flächennutzungsplan W - Wohnbaufläche dar. Die nördliche Fläche ist daher nach § 34 BauGB bebaubar. Mit dieser Fläche und der südlichen Fläche der beantragten Einbeziehungssatzung findet dieser Bereich der Duckweilerstraße einen dauerhaften Abschluss (Anlage 4).

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung basiert auf der Grundlage des § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB. Hier wird die rechtliche Voraussetzung gegeben, Ortslagen baulich abzurunden bzw. einzelne Grundstücke in die bebaute Ortslage einzubeziehen und diese damit abzuschließen.   

 

Das Aufstellungsverfahren der Einbeziehungssatzung@ entspricht den Anforderungen eines einfachen Bebauungsplanes nach § 13 BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung kann demnach verzichtet werden. Die Satzung ist der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden in einer angemessenen Frist vorzulegen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Mit der Bebauung der vorgenannten Grundstücke entstehen für die Stadt Alsdorf keine Kosten. Den Grundstückseigentümern wird auf ihren Grundstücken am Ortsrand eine abschließende Bebauung ermöglicht.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Einbeziehungssatzung ermöglicht eine abschließende Bebauung des Bereiches in der Ortslage  Bettendorf an der Duckweilerstraße. Eine weitere Entwicklung in Außenbereichs-flächen ist nicht gegeben.      

 

Zur Einbeziehungssatzung@ wird der erforderliche Ökologische Ausgleich ermittelt und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Aachen abschließend vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - vertagt