Beschlussvorlage - 2009/0222-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß _ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: a)Antrag zur Aufstellung einer Satzung über die Einbeziehung von Flächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, Bau eines Einfamilienhauses, Duckweilerstraße, Alsdorf-Bettendorf b)Aufstellung einer Einbeziehungssatzung in Alsdorf-Bettendorf, Duckweilerstraße, Gemarkung Bettendorf, Flur 4, Flurstück 140,174 und Teil aus Flurstück 186.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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14.01.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Antrag gemäß § 24 GO NRW zur Kenntnis
b) beschließt
die Aufstellung der Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4, Nr.3 BauGB für die
Fläche: Bettendorf, Duckweilerstraße, Gemarkung Bettendorf, Flur 4, 140, 174
und Teil aus Flurstück 186 (Anlage 1).
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Mit Schreiben vom 14.10.2009 beantragen die Eigentümer der
Parzelle 108 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung auf der Grundlage des §
24 GO NRW (Anlage 2).
Im Hauptausschuss am 03.12.2009 ist der Antrag nach § 24 GO
NRW zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung verwiesen worden.
Die Antragsteller beabsichtigen, einen Teil der
Nachbarparzelle (Flurstück 186) zu erwerben und auf der Gesamtfläche ein
Einfamilienhaus zu bauen. Bei der Fläche handelt es sich um eine bisher
landwirtschaftlich genutzte Fläche.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für das Flurstück Nr.140
„Wohnbaufläche“ und für die angrenzende Fläche (Flurstück Teil aus
186) „Flächen für die Landwirtschaft“ dar.
Im Landschaftsplan II liegt das Flurstück 140 außerhalb des
Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Für die Teilfläche des Flurstücks 186
stellt der Landschaftsplan II ein LB – „Geschützter
Landschaftsbestandteil“ dar.
Das Maß der Nutzung sowie die gestalterische Festsetzungen
entsprechen den im AfS am 19.05.2009 beschlossenen Einbeziehungssatzungen im
übrigen Stadtgebiet. Auf dem Grundstück ist der Bau von Doppelhäusern oder
freistehenden Gebäuden möglich. Im Satzungstext und der Anlage zur Satzung (Anlage
3) wird die Bauweise, die
Geschossigkeit sowie die GRZ/GFZ festgelegt. Als gestalterische Festsetzung
gem. BauONW sind als Dachform ein Satteldach, Pultdach oder Walmdach zulässig.
Flachdächer werden damit in der Satzung ausgeschlossen. Nach konkreter
Ermittlung des Ökologischen Ausgleichs wird dieser in den Satzungstext
übernommen.
Die Fläche der beantragten Einbeziehungssatzung liegt
südlich der Duckweilerstraße. Auf der gegenüberliegenden nördlichen Seite der
Duckweilerstraße stellt der Flächennutzungsplan W - Wohnbaufläche dar.
Die nördliche Fläche ist daher nach § 34 BauGB bebaubar. Mit dieser Fläche und
der südlichen Fläche der beantragten Einbeziehungssatzung findet dieser Bereich
der Duckweilerstraße einen dauerhaften Abschluss (Anlage 4).
Darstellung der
Rechtslage:
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung basiert auf der
Grundlage des § 34 Abs.4 Nr.3 BauGB. Hier wird die rechtliche Voraussetzung
gegeben, Ortslagen baulich abzurunden bzw. einzelne Grundstücke in die bebaute
Ortslage einzubeziehen und diese damit abzuschließen.
Das Aufstellungsverfahren der Einbeziehungssatzung@ entspricht den Anforderungen eines
einfachen Bebauungsplanes nach § 13 BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung kann
demnach verzichtet werden. Die Satzung ist der betroffenen Öffentlichkeit und
den berührten Behörden in einer angemessenen Frist vorzulegen.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Mit der Bebauung der vorgenannten Grundstücke entstehen für
die Stadt Alsdorf keine Kosten. Den Grundstückseigentümern wird auf ihren
Grundstücken am Ortsrand eine abschließende Bebauung ermöglicht.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Einbeziehungssatzung ermöglicht eine abschließende
Bebauung des Bereiches in der Ortslage
Bettendorf an der Duckweilerstraße. Eine weitere Entwicklung in
Außenbereichs-flächen ist nicht gegeben.
Zur Einbeziehungssatzung@ wird der erforderliche Ökologische Ausgleich ermittelt und
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Aachen abschließend vorgelegt.
