Beschlussvorlage - 2009/0228-2.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a)      beschließt die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Prämienstraße - Ost -. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.

b)      beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit  gemäß § 3 ­Abs.1 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebietes

 

Das Plangebiet (Anlage 1) liegt im Südwesten des Stadtteils Alsdorf-Mitte. Es grenzt im Osten an die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche „geschützter Landschaftsbestandteil“ und wird im Norden durch die “Prämienstraße” begrenzt. Im Südwesten grenzt die Bergehalde ANNA 1 an das Plangebiet. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,75 ha.

 

Planerische Rahmenbedingungen

 

Der Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des Plangebietes “Schutz der Natur” sowie “Regionale Grünzüge” dar.

 

Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für die Fläche des Plangebietes „Naturnahe Grünflächen” dar. Das Plangebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes I.

 

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Prämienstraße - Ost - wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße - Ost - durchgeführt.

 

Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung

 

Auf der zu beplanenden Fläche befinden sich derzeit ehemalige Wohngebäude, die ursprünglich um die Jahrhundertwende des letzten Jahrhunderts als Arbeiterwohnungen entstanden sind. Die Grundrisse der Wohnungen waren den damaligen Wohnverhältnissen entsprechend geplant. Sie genügen heutigen Wohnraumansprüchen jedoch bei Weitem nicht mehr. Nach Einstellung des Grubenbetriebes und Stilllegung der Zechen, standen die Häuser leer und waren dem Verfall ausgesetzt.

 

Nachdem eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung scheiterte, soll nun die Fläche, durch den Neubau von Doppelhäusern, von einem Investor neu entwickelt werden. Die bestehenden Gebäude abzureißen und durch moderne Doppelhäuser zu ersetzen, stellt somit lediglich eine Bestandserneuerung dar. Auf der gegenüberliegenden Seite der Prämienstraße befindet sich ebenfalls vereinzelte Wohnbebauung. Durch die Topografie der Umgebung (Bergehalde ANNA 1) ist keine weitere Siedlungszersplitterung zu befürchten.

 

Inhalt der Flächennutzungsplanänderung

 

Mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 soll die gegenwärtige Ausweisung Naturnahe Grünfläche in Wohnbaufläche geändert werden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 -Prämienstraße-Ost- wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Investor trägt die Kosten, die  zur  Umsetzung des Bebauungsplans erforderlich sind.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Der ökologische Ausgleich wird ermittelt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen