Beschlussvorlage - 2009/0228-2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Prämienstraße - Ost -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
- Berichterstattung:
- Herr Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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14.01.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a)
beschließt
die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Prämienstraße
- Ost -. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets geht aus dem beigefügten
Lageplan hervor (Anlage 1), der Bestandteil des Beschlusses wird.
b)
beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 Abs.1 BauGB
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Lage
des Plangebietes
Das
Plangebiet (Anlage 1) liegt im Südwesten des Stadtteils Alsdorf-Mitte.
Es grenzt im Osten an die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche
„geschützter Landschaftsbestandteil“ und wird im Norden durch die
“Prämienstraße” begrenzt. Im Südwesten grenzt die Bergehalde ANNA 1
an das Plangebiet. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 0,75 ha.
Planerische
Rahmenbedingungen
Der
Gebietsentwicklungsplan - GEP - stellt für die Fläche des Plangebietes
“Schutz der Natur” sowie “Regionale Grünzüge” dar.
Der
Flächennutzungsplan 2004 stellt für die Fläche des Plangebietes „Naturnahe
Grünflächen” dar. Das Plangebiet liegt im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Das
Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes I.
Die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2004 - Prämienstraße - Ost - wird
im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 319 -Prämienstraße
- Ost - durchgeführt.
Anlass und
Ziel der Flächennutzungsplanänderung
Auf der zu beplanenden Fläche befinden sich derzeit
ehemalige Wohngebäude, die ursprünglich um die Jahrhundertwende des letzten
Jahrhunderts als Arbeiterwohnungen entstanden sind. Die Grundrisse der
Wohnungen waren den damaligen Wohnverhältnissen entsprechend geplant. Sie
genügen heutigen Wohnraumansprüchen jedoch bei Weitem nicht mehr. Nach
Einstellung des Grubenbetriebes und Stilllegung der Zechen, standen die Häuser
leer und waren dem Verfall ausgesetzt.
Nachdem eine denkmalrechtliche Unterschutzstellung
scheiterte, soll nun die Fläche, durch den Neubau von Doppelhäusern, von einem
Investor neu entwickelt werden. Die bestehenden Gebäude abzureißen und durch
moderne Doppelhäuser zu ersetzen, stellt somit lediglich eine
Bestandserneuerung dar. Auf der gegenüberliegenden Seite der Prämienstraße
befindet sich ebenfalls vereinzelte Wohnbebauung. Durch die Topografie der
Umgebung (Bergehalde ANNA 1) ist keine weitere Siedlungszersplitterung zu
befürchten.
Inhalt der Flächennutzungsplanänderung
Mit der 19.
Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 soll die gegenwärtige Ausweisung
Naturnahe Grünfläche in Wohnbaufläche geändert werden.
Darstellung der
Rechtslage:
Die 19. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2004 -Prämienstraße-Ost- wird auf der Grundlage des
Baugesetzbuches - BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
durchgeführt, in der zuletzt geänderten Fassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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185,8 kB
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