Beschlussvorlage - 2009/0233-4.3

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.

2.Der Ausschuss für Stadtentwicklung spricht sich dafür aus, grundsätzlich alle Kreuzungen, Einmündungen und sonstigen Fußgängerquerungsstellen im Stadtgebiet mit Gehwegabsenkungen zu versehen. Hierbei sind möglichst wirtschaftliche Lösungen zu wählen.

3.In einem ersten Schritt sollen die fehlenden Gehwegabsenkungen im Innenstadtbereich (Anlage    /2) realisiert werden. Hierfür sind beim Eigenbetrieb Technische Dienste für ein Mehrjahresprogramm entsprechende Haushaltsmittel in den Wirtschaftsplan einzustellen.

4.Die Verwaltung wird eine Bestandsaufnahme für das gesamte Stadtgebiet als Entscheidungsgrundlage für weitere Maßnahmenpakete vornehmen.

5.Unabhängig der Punkte 2. und 3. soll bei Gehwegaufbrüchen aufgrund von Versorgungsträgerarbeiten die Wiederherstellung der geöffneten Gehwegflächen im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und sonstigen Fußgängerquerungsstellen als Absenkung erfolgen. 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Darstellung der Sachlage:

 

Allgemeines:

 

Auf Antrag vom 08.06.2009 des Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung im Rat der Stadt wird das Thema ‘Absenken von Gehwegen’ in der heutigen Ausschusssitzung behandelt; Zielsetzung des Antrages ist die Herbeiführung einer grundsätzliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet (Anlage 1).

 

Ähnlichlautende Anliegen - wie in der v.g. Anlage beschrieben -  wurden in der Vergangenheit immer wieder von Gehbehinderten an die Verwaltung herangetragen. Daher ist davon auszugehen, dass ein auf das Stadtgebiet flächenhafter Bedarf besteht.

 

Bei Neubauvorhaben ist das behindertgerechte Absenken von Gehwegen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sowie an Fußgängerquerungsstellen inzwischen Stand der Technik und wird entsprechend umgesetzt. Beispielsweise wurden bei den letzten Baumaßnahmen im Bereich der Innenstadt - hierzu zählen Denkmalplatz, Übacher Weg, Luisenstraße, Bahnhofstraße und Weinstraße - diese Belange hinreichend berücksichtigt.

 

Allgemein gilt, dass durch Absenken der Gehwege im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen sowie an Fußgängerquerungsstellen die Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer verbessert werden und insbesondere für ältere Fußgänger, Behinderte und Kinderwagen schiebende Personen ein Überqueren erleichtert wird. Eine stufenlose Fahrbahnüberquerung ist für Rollstuhlbenutzer unerlässlich. Sie bedeutet für Personen mit Kinderwagen und ältere Menschen eine Reduzierung von Nutzungsschwierigkeiten und stellt für die übrigen Nutzer eine Komfortsteigerung dar.

 

Technische Merkmale:

 

Gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 2006, soll an allen Überquerungsanlagen aus Rücksicht auf gehbehinderte Fußgänger, Rollstuhlfahrer, sehbehinderte Personen sowie Fußgänger mit Kinderwagen oder Handwagen der Niveauunterschied zwischen abgesenktem Gehweg und Fahrbahn 3 cm betragen. Bei fachgerechter Ausbildung z.B. durch Einsatz eines abgeschrägten Schrammbordsteines ist ein Auffahren mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen möglich, andererseits wird durch den 3 cm Niveauunterschied ein unbeabsichtigtes Verlassen des Gehweges verhindert.

 

Durch den 3 cm-Anschlag kann in der Regel eine geordnete Wasserführung entlang der Rinne gewährleistet werden (ohne dass Regenwasser von der Fahrbahn auf den Gehweg fließt). Außerdem wird die Fahrbahn zum Gehweg optisch abgesetzt, so dass Gehwegabsenkungen - insbesondere wenn diese im Kurvenbereich liegen - möglichst nicht vom Kfz-Verkehr überfahren werden. 

 

Seitens der Verwaltung wird daher die Verwendung des abgeschrägten Schrammbordsteines mit 3 cm Anschlaghöhe vorgeschlagen. 

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Gehwegabsenkungen im Bereich von Lichtsignalanlagen nach den Vorgaben des „Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum (Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 5/2009)“ erfolgen sollte. Damit Sehbehinderte zielgerichtet zum Signalmast mit Fußgängerdrücker (Blindensummer auf Anforderung) “geführt” werden und dort den Fahrbahnrand mit den Füßen ertasten, sind unterschiedliche Bodenidentikatoren (Rillenplatten und Noppenplatten) erforderlich. Bei Neubau-/Umbaumaßnahmen im Gehwegbereich an Lichtsignalanlagen, kommt diese Technik im Stadtgebiet bereits zum Einsatz (s. Umbau Denkmalplatz).

 

 

Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise:

 

Für den in der Anlage 2 dargestellten Innenstadtbereich wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass an Kreuzungen, Einmündungen und sonstigen Fußgängerquerungsstellen lediglich ca. 70 % der Gehweganlagen abgesenkt sind. Ähnliche Ergebnisse bzw. sogar noch geringere Prozentanteile werden in allen übrigen Bereichen des Stadtgebietes erwartet. Somit ergibt sich insgesamt ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket, deren Umsetzung  aufgrund der nicht unerheblichen finanziellen Aufwendungen nur schrittweise erfolgen kann. Es wird vorgeschlagen in einem ersten Schritt die im Innenstadtbereich fehlenden Gehwegabsenkungen herzustellen (Anlage 2). In einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung werden Vorschläge für weitere Bereiche im Stadtgebiet unterbreitet, um über die zeitliche Reihenfolge für die Umsetzung in weiteren Bereichen zu entscheiden.      

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

§ 8 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz)

 

(1) Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt.

 

(2) Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Herstellungskosten für eine einfache Gehwegabsenkung liegen zwischen 800.- € und 3.500.- €. Diese Kostenspanne ist von den örtlichen Gegebenheiten der Gehweganlage abhängig. Schmale Gehwege sind über die Gesamtlänge abzusenken, da bei nur seitlicher Absenkung ein zu starkes Quergefälle entsteht, welches aus Gründen des Komforts und der Verkehrssicherheit (z.B. bei Glatteis) nicht vertretbar ist.  Des Weiteren sind die Herstellungskosten von der Qualität des vorhandenen Gehwegunterbaues bzw. auch von der vorhandenen Gehweghöhe abhängig. Somit kann die Kostensituation nur im Einzelfall nach Aufbruch der Gehweganlage beziffert werden.

Im Innenstadtgebiet wurden 109 “fehlende” Gehwegabsenkungen ermittelt. Bei Zugrundelegung geschätzter, mittlerer  Herstellungskosten von 1.500.- €/Absenkung entstehen Gesamtkosten in Höhe von über 160.000.- €.   

Anfallende Maßnahmen sind im Rahmen des Straßenunterhaltes vom Eigenbetrieb Technische Dienste auszuführen. 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

In Anbetracht der prognostizierten starken Veränderung der Altersstruktur in den nächsten Jahrzehnten (weniger jüngere / mehr ältere Menschen), wird sich die niveaugleiche Gestaltung von Fahrbahnüberquerungen für eine noch größere Gruppe von Personen als notwendig erweisen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - geändert beschlossen