Beschlussvorlage - 2011/1378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt.

 

Da ein sportfachlicher Bedarf nachhaltig für den Sportplatz an der Carl-Diem-Straße nicht gegeben ist, wird die Platzanlage aus der sportlichen Nutzung entlassen und den städtischen Liegenschaften zur weiteren Bewirtschaftung und Verwendung zugewiesen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Sportanlage an der Carl-Diem-Straße liegt im Planungsbereich C und umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hoengen mit nachfolgend aufgeführten 6 Fußballplätzen:

 

Sportanlage Am Südpark                                          -              1 Rasenplatz und 1 Tennenplatz

Sportanlage Blumenrather Straße                            -              1 Rasenplatz

Sportanlage Quellenstraße                                          -              1 Kunstrasenplatz

Sportanlage Carl-Diem-Straße                            -              1 Rasenplatz

Sportanlage Osterfeldstraße                            -              1 Rasenplatz

 

Nach den Mannschaftsmeldungen – Stand 01.11.2010 – über die tatsächlich am Spielbetrieb der Saison 2010/11 teilnehmenden Mannschaften sind die Sportplatzanlagen im Planungsbezirk C (Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hoengen) wie folgt ausgelastet:

 

Sportanlage                                                                                    Mannschaften              Auslastungsgrad

 

Sportanlagen Am Südpark

(Rasen- und Tennenplatz)

___________________________

SV Alemannia Mariadorf 1916 e.V.                                   16                                   88 %

 

 

Sportanlage Blumenrather Straße

(Rasenplatz)                                                                                          

________________________________

SV Hertha Mariadorf 1932 e.V.:

2 Mannschaften, Auslastungsgrad: 29 %

 

SV Hoengen 1916 e.V.:

4 Mannschaften, Auslastungsgrad: 51,8 %

 

Gesamt:                                                                                              8                                    80,8 %

 

 

Sportanlage Quellenstraße

(Kunstrasenplatz)

__________________________

VfL Eintracht Warden 1922 e.V.                                                  12                                   129,3 %

 

 

Sportanlage Osterfeldstraße

__________________________________

SV Grün-Weiß Broicher Siedlung 1949 e.V:                        7                                      75 %

 

 

 

 

 

 

 

Sportanlage Carl-Diem-Straße

________________________

Ohne Belegung                                                                                -                                   -

 

 

Der Spielbetrieb im Planungsbezirk C kann ohne die Nutzung der Sportanlage an der Carl-Diem-Straße auf den verbleibenden Fußballplätzen durchgeführt werden, ohne dass es zu Einschränkungen kommt.

 

Somit ist aus sportfachlicher Sicht die Platzanlage an der Carl-Diem-Straße nicht mehr erforderlich, so dass die Anlage als Sportstätte aufgegeben und aus der sportlichen Nutzung entfallen kann.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

entfällt

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Aufgabe der städtischen Sportanlage an der Carl-Diem-Straße führt zu Einsparungen bei den pauschalen Zweckzuweisungen. Darüber hinaus können durch die Vermarktung des Geländes zusätzliche Einnahmen erzielt werden.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Aus ökologischen Gesichtspunkten steht einer anderweitigen Nutzung des Sportplatzgeländes nichts entgegen. Soziale Auswirkungen, z.B. auf den Kinder- und Jugendbereich sind nicht zu erwarten, da die sportliche Betätigung der Kinder und Jugendlichen durch die umliegenden Fußballvereine mit den dann noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten vollkommen aufgefangen werden können.

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Beschlüsse

Erweitern

11.10.2011 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen

Erweitern

24.11.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen