Beschlussvorlage - 2009/0003-3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Stellenplan 2009 im Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen wird um zwei zusätzliche Planstellen für Sozialarbeiter/-pädagogen TVÖD 9 für die Bereiche “Soziale Dienste einschließlich Kinderschutz gem. §8 a SGB VIII erweitert.

Die zusätzlichen Personalkosten sind für den Produktbereich 06 bereitzustellen.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Stellen unverzüglich zu besetzen.

 

Auf der Grundlage der Berechnungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW gem. Prüfbericht von Juni 2009 sind die erforderlichen Planstellen für den Produktbereich 06 in den Stellenplanentwurf der Verwaltung für das Jahr 2010 einzuarbeiten. Der zusätzlich erforderliche Aufwand für den Produktbereich  06 ist ebenfalls entsprechend den  aktuellen Entwicklungen für 2010 anzupassen und einzuplanen.

Für die Folgejahre sind die Budgetentwicklungen auf der Grundlage von Zielen und Kennzahlen gem. Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW weiter fortzuschreiben und nach Beratungen im Jugendhilfeausschuss dem Rat zeitnah zur Entscheidung über das Gesamtbudget des Produktes 06 vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.09.2009 die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Berechnungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW - überörtliche Prüfung des Fachgebietes Jugend in der Zeit vom 30.03.2009 bis 15.05.2009 - einen Beschlussvorschlag zu den Stellenplanauswirkungen  aufgrund der Fallzahlentwicklung insbesondere im Bereich der erzieherischen Hilfen vorzubereiten.

 

Aufgrund der Berechnungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW nach Prüfung des Fachgebietes Jugend sind für das Haushaltsjahr 2009 und Folgejahre aufgrund sorgfältiger Analysen der Entwicklung des Hilfebedarfs von Kindern in Alsdorf und der Fallzahlen- und Kostenentwicklung  zusätzlich

 

            4.6 Personalstellen Soziale Dienste einschl. Kinderschutz gem. § 8 a SGB VIII

                       

            1.1 Personalstellen Pflegekinderdienst

 

            1.5 Personalstellen Tagespflege

                       

            0,15 Personalstelle Wirtschaftliche Jugendhilfe

 

            0.5 Personalstelle Fachberatung Kindertageseinrichtungen

 

            0,25 Personalstelle Elternbeitragserhebung 

 

            0.5 Personalstelle Mobile Jugendarbeit/Streetwork

                       

            neu einzuplanen und zu besetzen.

 

Weiterhin sind zur Erprobung weiterer und wirksamer präventativer Leistungen zusätzliche Sachmittel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 150.000,– Euro im Haushaltsjahr 2010 und Folgejahre bereit zu stellen. 

 

Im Rahmen der Dringlichkeit sind im lfd. Haushaltsjahr 2009 in einem ersten Schritt unverzüglich 2 zusätzliche Personalstellen im Bereich der Sozialen Dienste einschl. Kinderschutzmaßnahmen einzurichten.

 

Die Einplanung und zeitnah notwendige Besetzung der weiteren Personalstellen sowie die Bereitstellung zusätzlicher Sachmittel im Produktbereich 06 erfolgt für das Haushaltsjahr 2010 im Rahmen der Haushaltsberatungen.   

     

Eine detaillierte Darstellung der Fall- und Kostenentwicklung ist gem. Vorlage zu TOP 13 der Sitzung vom 24.09.2009 nochmals als Anlage 1 beigefügt.


 

Darstellung der Rechtslage:

 

Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterliegen grundsätzlich einem individuellen Rechtsanspruch oder der Gewährleistungspflicht des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.

 

Im Rahmen der Kinderschutzmaßnahmen der Sozialen Dienste besteht zudem eine Garantenpflicht des Jugendamtes, d.h. nicht nur zivilrechtliche (Schadensersatzanspruch), sondern auch strafrechtliche Verantwortung, wenn Kinder zu Schaden kommen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2009 sind im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Produktgruppe 0603, im Rahmen der Stellenplanerweiterung  zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe ca. 18.000 Euro bereitzustellen.

Für das Haushaltsjahr 2010 werden voraussichtlich zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von ca. 506.000 Euro einschl. Sachmittel erforderlich.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt sowie deren frühzeitige Förderung und Stärkung ist ein wesentlicher Faktor für  die Sozialentwicklung und der Chancengleichheit. Je länger die Entwicklung von Kindern in Familien nicht ausreichend stattfindet, desto höher sind die Folgekosten für die Kommune und den Staat.

Früher und wirkungsvoller Einsatz von Personal- und Sachmitteln in der Jugendhilfe ist trotz höherer Kosten in der Anfangsphase mittel und langfristig ein nachhaltiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen