Beschlussvorlage - 2009/0003-3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2009; hier: Erweiterung des Stellenplanes im Produktbereich 06: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spille
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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27.10.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Stellenplan
2009 im Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfen wird um zwei
zusätzliche Planstellen für Sozialarbeiter/-pädagogen TVÖD 9 für die Bereiche
“Soziale Dienste einschließlich Kinderschutz gem. §8 a SGB VIII
erweitert.
Die
zusätzlichen Personalkosten sind für den Produktbereich 06 bereitzustellen.
Der
Bürgermeister wird beauftragt die Stellen unverzüglich zu besetzen.
Auf der
Grundlage der Berechnungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW gem. Prüfbericht von
Juni 2009 sind die erforderlichen Planstellen für den Produktbereich 06 in den
Stellenplanentwurf der Verwaltung für das Jahr 2010 einzuarbeiten. Der
zusätzlich erforderliche Aufwand für den Produktbereich 06 ist ebenfalls entsprechend den aktuellen Entwicklungen für 2010 anzupassen
und einzuplanen.
Für die
Folgejahre sind die Budgetentwicklungen auf der Grundlage von Zielen und
Kennzahlen gem. Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW weiter
fortzuschreiben und nach Beratungen im Jugendhilfeausschuss dem Rat zeitnah zur
Entscheidung über das Gesamtbudget des Produktes 06 vorzulegen.
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
24.09.2009 die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Berechnungen der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW - überörtliche Prüfung des Fachgebietes Jugend in
der Zeit vom 30.03.2009 bis 15.05.2009 - einen Beschlussvorschlag zu den
Stellenplanauswirkungen aufgrund der
Fallzahlentwicklung insbesondere im Bereich der erzieherischen Hilfen vorzubereiten.
Aufgrund der
Berechnungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW nach Prüfung des Fachgebietes
Jugend sind für das Haushaltsjahr 2009 und Folgejahre aufgrund sorgfältiger
Analysen der Entwicklung des Hilfebedarfs von Kindern in Alsdorf und der
Fallzahlen- und Kostenentwicklung
zusätzlich
4.6 Personalstellen Soziale Dienste
einschl. Kinderschutz gem. § 8 a SGB VIII
1.1 Personalstellen
Pflegekinderdienst
1.5 Personalstellen Tagespflege
0,15 Personalstelle Wirtschaftliche
Jugendhilfe
0.5 Personalstelle Fachberatung
Kindertageseinrichtungen
0,25 Personalstelle
Elternbeitragserhebung
0.5 Personalstelle Mobile
Jugendarbeit/Streetwork
neu einzuplanen und zu besetzen.
Weiterhin sind zur
Erprobung weiterer und wirksamer präventativer Leistungen zusätzliche
Sachmittel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 150.000,–
Euro im Haushaltsjahr 2010 und Folgejahre bereit zu stellen.
Im Rahmen der
Dringlichkeit sind im lfd. Haushaltsjahr 2009 in einem ersten Schritt
unverzüglich 2 zusätzliche Personalstellen im Bereich der Sozialen
Dienste einschl. Kinderschutzmaßnahmen einzurichten.
Die Einplanung
und zeitnah notwendige Besetzung der weiteren Personalstellen sowie die
Bereitstellung zusätzlicher Sachmittel im Produktbereich 06 erfolgt für das
Haushaltsjahr 2010 im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Eine
detaillierte Darstellung der Fall- und Kostenentwicklung ist gem. Vorlage zu
TOP 13 der Sitzung vom 24.09.2009 nochmals als Anlage 1 beigefügt.
Darstellung der
Rechtslage:
Aufgaben und Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe unterliegen grundsätzlich einem individuellen Rechtsanspruch oder
der Gewährleistungspflicht des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe.
Im Rahmen der
Kinderschutzmaßnahmen der Sozialen Dienste besteht zudem eine Garantenpflicht
des Jugendamtes, d.h. nicht nur zivilrechtliche (Schadensersatzanspruch),
sondern auch strafrechtliche Verantwortung, wenn Kinder zu Schaden kommen.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Im Haushaltsjahr 2009 sind im
Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Produktgruppe 0603, im
Rahmen der Stellenplanerweiterung
zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe ca. 18.000 Euro bereitzustellen.
Für das
Haushaltsjahr 2010 werden voraussichtlich zusätzliche finanzielle Mittel in
Höhe von ca. 506.000 Euro einschl. Sachmittel erforderlich.
Darstellung der
ökologischen
und sozialen Auswirkungen:
Die Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen in der Stadt sowie deren frühzeitige Förderung und Stärkung ist
ein wesentlicher Faktor für die
Sozialentwicklung und der Chancengleichheit. Je länger die Entwicklung von
Kindern in Familien nicht ausreichend stattfindet, desto höher sind die
Folgekosten für die Kommune und den Staat.
Früher und
wirkungsvoller Einsatz von Personal- und Sachmitteln in der Jugendhilfe ist
trotz höherer Kosten in der Anfangsphase mittel und langfristig ein
nachhaltiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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