Beschlussvorlage - 2011/1463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschliesst:

 

Gem. § 60 Abs. 2 GO NW wird die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. 1/2011 vom 20.07.2011 genehmigt. 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Im Rahmen des U3-Ausbaus hat das Land mit Bescheid vom 22.06.2011 der Stadt Alsdorf eine fachbezogene Pauschale  in Höhe von 254.801,-- € für den Zeitraum 22.06.2011 – 31.12.2011 und 152.881,-- € für den Zeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012 zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz für den investiven Ausbau von neu zu schaffenden Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt.

Maßgeblicher Bestandteil der Mittelbewilligung war die Auflage, bis zum 21.07.2011  eine verbindliche Meldung zu den Mittelempfängern der geplanten Maßnahmen an das Land zu tätigen.

Vor dem Hintergrund der Kitabedarfsplanung wurde nach Eingangsdatum noch nicht bewilligter Anträge, nach deren Vollständigkeit und Entscheidungsreife sowie Rücksprache mit dem Träger der Einrichtungen die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. 1/2011 gefasst.

Diese Dringlichkeitsentscheidung vom 20.07.2011 ist durch den zuständigen Fachausschuss nachträglich zu genehmigen.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gem. § 60 Abs. 2 GO NW i.V. m. den entsprechenden Verwaltungsvorschriften entscheidet der Bürgermeister zusammen mit einem Ausschussmitglied in dringenden Fällen über die Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Ausschusses unterliegt.

Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung ist dem Ausschuss in der heutigen Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

s. Anlage

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2011 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen