Beschlussvorlage - 2011/1463
Grunddaten
- Betreff:
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Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Genehmigung des Dringlichkeitsbeschlusses Nr. 1/2011 vom 20.07.2011 hier: Erteilung von Zuwendungsbescheiden im Rahmen des U3 / Ausbau / Sonderprogramm 2011 - 2012 an den Kirchengemeindeverband Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.12.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Rahmen des U3-Ausbaus hat das Land mit Bescheid vom 22.06.2011 der Stadt Alsdorf eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 254.801,-- für den Zeitraum 22.06.2011 31.12.2011 und 152.881,-- für den Zeitraum 01.01.2012 31.12.2012 zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz für den investiven Ausbau von neu zu schaffenden Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung gestellt.
Maßgeblicher Bestandteil der Mittelbewilligung war die Auflage, bis zum 21.07.2011 eine verbindliche Meldung zu den Mittelempfängern der geplanten Maßnahmen an das Land zu tätigen.
Vor dem Hintergrund der Kitabedarfsplanung wurde nach Eingangsdatum noch nicht bewilligter Anträge, nach deren Vollständigkeit und Entscheidungsreife sowie Rücksprache mit dem Träger der Einrichtungen die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. 1/2011 gefasst.
Diese Dringlichkeitsentscheidung vom 20.07.2011 ist durch den zuständigen Fachausschuss nachträglich zu genehmigen.
Darstellung der Rechtslage:
Gem. § 60 Abs. 2 GO NW i.V. m. den entsprechenden Verwaltungsvorschriften entscheidet der Bürgermeister zusammen mit einem Ausschussmitglied in dringenden Fällen über die Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Ausschusses unterliegt.
Die o.a. Dringlichkeitsentscheidung ist dem Ausschuss in der heutigen Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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113 kB
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