Beschlussvorlage - 2011/1464
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: Änderung der Satzung der Stadt Alsdorf über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen - Kinderfördersatzung-Kfs - vor dem Hintergrund der KiBiz-Revision
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.12.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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08.12.2011
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Landesgesetzgeber hat mit Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Erstes KiBiz-Änderungsgesetz vom 25.07. 2011 die Ergebnisse der Evaluation des zum 01.08.2008 in Kraft getretenen Kinderbildungsgesetzes in die Gesetzesnovellierung einfliessen lassen.
Gem. § 23 Abs. 3 S. 1 KiBiz neuer Fassung ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 01. August des Folgejahres schulpflichtig werden, in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.
Abweichend von Satz 1 ist für Kinder, die ab dem Schuljahr 2012/2013 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege ab dem der verbindlichen Anmeldung zum 15.11. folgenden Monats für maximal 12 Monate beitragsfrei.
Die Verwaltung hat diese landesgesetzliche Regelung bereits von Amts wegen berücksichtigt. Aus Gründen der Rechtsklarheit muss diese jedoch in das Ortsrecht der Stadt Alsdorf in Form einer Satzungsänderung aufgenommen werden.
Der beigefügte Änderungsentwurf berücksichtigt die landesrechtlichen Vorgaben und
verdeutlicht, dass die bereits seit Jahren im Ortsrecht verankerte Geschwisterbefreiuung hierdurch nicht tangiert wird, sondern beibehalten wird.
Darstellung der Rechtslage:
Das Erste KiBiz-Änderungsgesetz bildet in der derzeitigen Form die Grundlage für eine einheitliche u. pauschalierte Elternbeitragseinziehung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Das Land gewährt dem Jugendamt gem. § 21 Abs. 10 KiBiz einen Ausgleich für den durch die Elternbeitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr nach § 23 Abs. 3 entstehenden Einnahmeausfall.
Näheres wird durch Rechtsverordnung geregelt.
Diesbezüglich hat das Land durch Verordnung eine vorläufige Regelung bis zum Abschluss des Konnexitätsausgleichsverfahrens getroffen.
Mit Zuwendungsbescheid des LVR vom 29.08.2011 wurden der Stadt Alsdorf als vorläufigen Ausgleich Zahlungen in Höhe von 337.745,51 zugewiesen. Dieser Ausgleich des Landes übertrifft das durchschnittliche Elternbeitragsaufkommen in der Stadt Alsdorf für den betreffenden Jahrgang. Insoweit entstehen der Stadt Alsdorf durch die Elternbeitragsbefreiung keine finanziellen Nachteile.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Aufgrund der Elternbeitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr erfahren die Familien eine finanzielle Entlastung, die den Idee einer familienfreundlichen Stadt entgegen kommt .
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,7 kB
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