Beschlussvorlage - 2011/1465
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: Sachstand U3-Ausbau/Finanzielle Auswirkungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
06.12.2011
|
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Vor dem Hintergrund des Mitte 2013 eintretenden Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahre hat die Stadt und auch das Land erhebliche Anstrengungen unternommen um die angestrebte Versorgungsquote von 35 % zum v. g. Zeitpunkt zu erreichen.
So wurden bislang bereits ca. 570.000,00 Landesmittel verausgabt und abgerechnet. Weitere ca. 1,46 Mio. sind bereits bewilligt bzw. stehen zur Bewilligung an.
Mit diesen Maßnahmen konnte unter maßgeblicher Beteiligung der Freien Träger (10 % der förderfähigen Kosten) eine Versorgungsquote zum 01.08.2011 von über 20 % erreicht werden (einschl. Tagespflege). Durch die Eröffnung der beiden zusätzlichen Gruppen am Familienzentrum Annapark zum 01.01.2012 wird sich die Quote auf über 22 % erhöhen. Die beabsichtigte 25 %-ige Versorgung konnte aufgrund des verzögerten Baubeginns am Familienzentrums Pestalozzistraße nicht erreicht werden und wird sich um ca. 1 Jahr (Eröffnung Januar 2013) verschieben.
Zur Erreichung der o. g. 35 %-igen angestrebten Bedarfsdeckung sind in der Finanzplanung der Stadt Investitionen für den Bau von zwei 3-gruppigen zusätzlichen Einrichtungen vorgesehen. Dies würde einen städt. Zuschussbedarf in Höhe von 1.614.000,00 auslösen.
Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung hat die Verwaltung ein Denkmodell zum Ausbau von U3-Plätzen entwickelt. Ziel war es, sowohl eine flächendeckende und trägerübergreifende Versorgungssituation für alle Kinder zu erhalten als auch die finanziellen Möglichkeiten des städt. Haushaltes nicht zu überfordern.
Gleichwohl ist auch bei dieser Überlegung festzuhalten, dass eine 35 %-ige Bedarfsdeckung dem Grunde nach einem 100 %-igen Rechtsanspruch nicht gerecht werden kann. Zudem ist bei dieser Planung darauf hinzuweisen, dass bei den hier verwendeten Planungsansätzen eine geringere Versorgungsquote im Ü3-Bereich in Kauf genommen wird (derzeit ca. 95 % / zukünftig ca. 91,5 %). Diese Situation ist allerdings durch die konkrete Belegungspraxis zu entschärfen, d. h., dass bedarfsentsprechend zusätzliche Ü3-Plätze vorgehalten werden, was allerdings eine Absenkung der Versorgungsquote im U3-Bereich zur Folge hätte.
Die genauen finanziellen Auswirkungen sind erst nach den mit den Trägern zu führenden Sondierungsgesprächen und entsprechenden Kostenschätzungen zu den Bauleistungen darzustellen. Allerdings ist jetzt schon abzusehen, dass unter der Voraussetzung der Beibehaltung der bisherigen Förderpraxis durch das Land und den Bund eine erhebliche Senkung der Belastung des städt. Haushaltes möglich sein sollte.
Die Verwaltung wird nach Vorlage konkretisierter Planungen und Kostenermittlungen und nicht zuletzt auf der Grundlage der aktuellen Kita-Bedarfsplanung (2012 2014) erneut auf die Angelegenheit zurück kommen.
Zu aktuellen Veränderungen bzw. ersten Ergebnissen der Sondierungsgespräche mit den Trägern wird die Verwaltung ggfl. in der Sitzung berichten.
