Beschlussvorlage - 2011/1470

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die zum Ausgleich des Fehlbedarfs und zur Sicherung der Aufgabenerfüllung  notwendigen Mittel in Höhe von 840,00 € zusätzlich in den Jugendhilfeetat zweckgebunden einzustellen und der kath. Kirchengemeinde St. Castor einen zusätzlichen Stadtzuschuss zu den Betriebskosten in Höhe von 7.700,00 € zu gewähren.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die kath. Kirchengemeinde St. Castor führt seit dem 01.01.1987 in den Räumen des Pfarrheims, Im Brühl 1, die Einrichtung der „Kleinen offenen Tür“ (K.O.T.).

Seither bietet die Einrichtung mit ihrem pädagogischen Fachpersonal und einer Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern für die  Kinder und Jugendlichen –besonders aus Alsdorf-Mitte- eine Reihe von freizeitpädagogischen Angeboten.

 

Die K.O.T. St. Castor ist im Netzwerk der Jugendhilfe in Alsdorf eng eingebunden und  pflegt im Sinne des gesetzlichen Auftrages, mit  vielen anderen Trägern und Arbeitsgemeinschaften aus Alsdorf enge Kooperationen.

Derzeit stellt sich die Finanzierung der offenen Jugendarbeit in der K.O.T. St. Castor wie folgt dar:

 

Gesamtkosten                            75.000,00 €

Stadtzuschuss                            24.229,00 €

Landeszuschuss                 9.600,00 €

Eigenanteil                             41.171,00 €

 

Auf Grund der Kostensteigerungen in allen Bereichen der Betriebskostenfinanzierung sieht die Verwaltung – auch im Hinblick auf die gestiegenen und weiter steigenden Bedarfe – die Notwendigkeit, den Stadtzuschuss um die vom Träger beantragten 7.700,00 € ( Anlage zu TOP 2011/1470) zu erhöhen. Insoweit schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Castor zu entsprechen.

 

Zukünftig würde sich die Finanzierung der Einrichtung K.O.T. St. Castor wie folgt darstellen:

 

Gesamtkosten                            75.000,00 €

Stadtzuschuss                            31.950,00 €

Landeszuschuss              9.600,00 €

Trägeranteil                            33.450,00 €

 

Aufgrund von in den letzten Jahren eingesparten Zuschüssen an die kath. Kirchengemeinde St. Castor ist bei einem erweiterten Zuschuss um 7.700,00 € nur eine Erhöhung des Ansatzes um 840,00 € notwendig.                           

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

§ 11 SGBVIII i.V.m. § 10 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Für den Bereich der  offenen Kinder und Jugendarbeit in freier Trägerschaft  stehen in Alsdorf im städtischen Haushalt insgesamt 154.200,00 € zur Verfügung. Hiervon werden durch das Land aktuell im Rahmen von Betriebskostenzuschüssen 30.562,00 € finanziert. Bei Umsetzung des Beschlussvorschlages  würde sich der städtische Anteil von 116.769,39 auf 124.469,39 erhöhen.

 

Insoweit ist der Haushaltsansatz um 840,00 € zu erhöhen.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Sind bekannt

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2011 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen