Beschlussvorlage - 2011/1473

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Er nimmt das Ergebnis der Elternbefragung und die mit den Trägern abgestimmten zukünftigen/vorläufigen Betreuungsformen für das Kindergartenjahr 2012/2013 zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Haushaltsmittel im Rahmen der Etatplanungen/Finanzplanungen 2012/2013 einzuplanen.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hat die Verwaltung und die Freien Träger von Kindertageseinrichtungen in der 45. KW 2011 eine Anmeldewoche für das Kitajahr 2012/2013 durchgeführt. Das Ergebnis der Anmeldewoche wurde ausgewertet und die möglichen Gruppenkonstellationen mit den Einrichtungsleitungen am 22.11.2011 in der als Anlage 1 zu TOP 2011/1473) beigefügten Darstellung festgehalten.

 

Das Ergebnis der Vereinbarungen  gilt vorbehaltlich der bis Mitte Februar 2012 durch die Eltern abzuschließenden Betreuungsverträge; ein abschließendes Trägergespräch ist für Anfang Februar 2012 geplant.

 

Durch Änderungen in den Betreuungswünschen könnten dann noch Abweichungen in den Gruppenzusammenstellungen und als Folge im Zuschussbedarf auftreten.

 

Vorbehaltlich dieser Änderungen würde sich der Zuschussbedarf des Jugendamtes im Kitajahr 2012/2013 um ca. 435.137,63 € erhöhen.

 

Hierdurch wird eine Annäherung an die Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahre 2013 und die hier vorgesehenen Ausbaustufen erreicht.

 

Für das Jahr 2012 bedeutet dies, dass von den vorgesehenen zusätzlichen 108 Plätzen etwa 28 realisiert werden könnten.

Die bereits für das Kindergartenjahr 2010/2011 vorgesehenen je 20 Plätze in den Familienzentren Annapark und Blumenrath werden nach heutigem Stand zum 01.01.2012 im Annapark  und voraussichtlich zum 01.01.2013 in Blumenrath realisiert.

 

Weitere Plätze werden durch Umwandlungen in Einrichtungen Freier Träger geschaffen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen 25 Tagespflegepersonen werden im Jahre 2012 unter Zugrundelegung einer Aufnahme von 1 – 5 Kindern je Tagespflegestelle insgesamt 25 bis 125 Plätze theoretisch vorgehalten. Aufgrund der vorliegen Erfahrungen ist allerdings von einer faktischen Belegungsmöglichkeit von 3 Plätzen pro Tagespflegestelle auszugehen; dies entspricht insgesamt 75 Plätzen.

 

Somit ergibt sich ein U3-Angebot für das Kindergartenjahr 2012/2013

 

in Tageseinrichtungen                            210

in Tagespflege                                          75

 

gesamt:                                                        285

 

Dies entspricht einer Versorgungsquote von ca. 25 %.

 

Entsprechend ergibt sich ein zusätzlich zu schaffendes Platzangebot in den Folgejahren

 

in Tageseinrichtungen ca.                            80

 

in Tagespflege ca.                                          41

 

Gesamt:                                                        121                                                       

 

Eine aktualisierte Bedarfsplanung wird auf der Grundlage der Fortschreibung der Kindertageseinrichtungsbedarfsplanung im Frühjahr 2012 (Erhebungsdatum 31.12.2011) vorgelegt.

 

Insoweit stehen die o. g. Planzahlen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des abschließenden Ergebnisses der Kitabedarfsplanung 2012/2014.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

§ 24 SGB VIII in Verbindung mit § 24 a SGB VIII

 

Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

 

Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)

 

Kinderfördergesetz

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. –umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

 

a)      Kindpauschalen              11/12 (100 %)                                          8.051.338,79 €

 

abzügl. gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 %                            1.207.700,82 €

 

verbleiben Betriebskostenzuschüsse 11/12                            6.843.637,97 €

(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)

 

b)      Kindpauschalen              12/13 (100 %)                                          9.075.192,00 €

 

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 %                            1.361.278,80 €

 

Betriebskostenzuschüsse  12/13                                                                      7.713.913,20 €

(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)

 

 

 

Mehr – Ausgabe BK-Zuschüsse um                                                           870.275,27 €

 

hiervon städt. Zuschuss ca. 50 %                                                                        435.137,63 €

             

Diese Mehr-Ausgabe resultiert u.a. aus in 2011 nicht realisierten Plätzen für U3-jährige wie z.B. in Blumenrath und Annapark und durch Änderung der Buchungszeiten.

In der Planung 2012/2013 sind die Plätze Blumenrath anteilig enthalten.

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Wirkung von ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für junge Familien ist hinlänglich bekannt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.12.2011 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen