Beschlussvorlage - 2011/1485

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und

 

-          beschließt das Eckpunktepapier zum Klimaschutz vom September 2010 (Ratsvorlage 2010/0727) als allgemeinen kommunalen Handlungs- und Orientierungsrahmen

 

-          beauftragt die Verwaltung, die ab 2012 seitens der Städteregion Aachen vorgesehene prozessorganisatorische Umsetzung des Klimaschutzmanagements im interkommunalen Arbeitskreis der Städteregion zu begleiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung diesbezüglich zu berichten

 

-          beauftragt die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH, in einer Sitzung des Ausschusses für Gebäudewirtschaft in der ersten Jahreshälfte 2012 ihr Konzept zur Weiterentwicklung der Gebäudewirtschaft vorzustellen mit besonderem Schwerpunkt auf den Aspekten „energetische Optimierung des kommunalen Gebäudebestandes“ und „kommunales Energiemanagement.“

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Fraktionsantrag der GRÜNE-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf vom 07.11.2011 ist der Anlage zu entnehmen.

Im Einzelnen nimmt die Verwaltung zu den vorgebrachten Punkten folgendermaßen Stellung:

 

Zu I:

 

Am 30.09.2010 hat die Verwaltung dem Rat der Stadt Alsdorf eine umfassende Vorlage mit einem auf Alsdorfs spezifische Rahmenbedingungen übertragenen ausführlichen Eckpunktepapier vorgelegt, da die Stadt Alsdorf auch ohne förmliches Klimaschutzkonzept bestrebt ist, klimarelevante Ziele in ihren Aufgabenbereichen zu verfolgen und diese auch bereits in den jüngst erörterten Leitbildentwurf (Unterthema Umwelt und Landschaft) eingebracht hat.

Der Leitbildprozess befindet sich bereits in einem weiter fortgeschrittenen Stadium und seine Ergebnisse und Zielformulierungen, in welchen sich auch die öffentl. Diskussionsbeiträge der Zukunftswerkstatt vom 10.10.2011 in der Stadthalle widerspiegeln, werden in Kürze publiziert.  

 

Gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung beschloss der Rat der Stadt Alsdorf, die Verwaltung möge die Entwicklung des städteregionalen Klimaschutzkonzeptes im interkommunalen Arbeitskreis der Städteregion begleiten und dem Ausschuss für Stadtentwicklung regelmäßig über die Zusammenarbeit berichten.

 

Mit Schreiben vom 01.09.2010 hat der Städteregionsrat zur konstituierenden Sitzung des interkommunalen Arbeitskreises „Klimaschutz“ am 21.09.2010 eingeladen; die Verwaltung hat hierzu in der Ratssitzung am 30.09.2010 bereits mündlich berichtet.

Das Integrierte Klimaschutzkonzept der Städteregion wurde bereits vor Gründung der Städteregion durch den ehemaligen Kreis Aachen beauftragt und bezog sich insofern vorrangig auf das ehemalige Kreisgebiet (ohne Stadt Aachen) und die Institution selbst.

Es wurde von der Ingenieurgesellschaft GERTEC GmbH (Essen) in Zusammenarbeit mit der Stadtplanersocietät (Dortmund) und BZR (Büro für zukunftsfähige regionale Entwicklung, Hattingen) erstellt und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. Ein erster Entwurfsrahmen des IKSK wurde in der o.g. ersten Arbeitskreissitzung vorgestellt, dann wurde bereits im Januar das Integrierte Klimaschutzkonzept der Städteregion nach vorhergehendem Beschluss im Städteregionstag auf der Internetseite der Städteregion veröffentlicht (es umfasst 248 Seiten und steht dort als pdf zum Download bereit).

 

Die offensichtlich seitens der GRÜNE-Fraktion erwartete Einbindung der städteregionalen Verwaltungen in die Ausgestaltung dieses Konzepts ist somit nicht in dieser Form erfolgt und war vom Prozess her auch nicht so ausgelegt (Beschreibungen des partizipativen Prozesses sind den Seiten 95-98 des Konzeptes zu entnehmen und bestanden neben der o.g. Auftaktsitzung des interkommunalen Arbeitskreises Klimaschutz insbesondere aus Einzelgesprächen und Telefoninterviews von ca. 50 ausgewählten Akteuren im Zeitraum Januar bis März 2010 und einem sog. „KlimaCafe“ am 24.03.2010 im Energeticon Alsdorf).

 

Gemäß der Auftaktsitzung des interkommunalen Arbeitskreises Klimaschutz sollte dieser halbjährlich tagen. Eine für den 18.07.2011 vorgesehene Arbeitskreisrunde wurde leider kurzfristig abgesagt; weitere Sitzungen, über die die Verwaltung hätte berichten können, haben bis auf die Auftaktsitzung im September 2010 also nicht stattgefunden. Der Bereich bei der Städteregion unterlag zudem zwischenzeitlich personeller Veränderungen.

Mit einer Tagung – „Die Städteregion Aachen auf dem Weg zur CO2-Neutralität“ – am   29.11.2011 haben Stadt Aachen und Städteregion Aachen nun zum interkommunalen Austausch eingeladen. Die Veranstalter wollten anhand von Beispielen Anregungen für die kommunale Praxis geben und zeigen, mit welchen Maßnahmen  Klimaschutz in Städten und Gemeinden  konkret voran gebracht werden kann. Über den Verlauf wird die Verwaltung in der Ratssitzung berichten.

 

Nach Rücksprache mit den zuständigen Dezernenten der Städteregion bestehen ab Anfang 2012 entspr. personelle Ressourcen, um das im IKSK der Städteregion avisierte Klimaschutzmanagement auch prozessorganisatorisch in einer „Stabsstelle Klimaschutz“, künftig bestehend aus drei Mitarbeitern, umzusetzen. Es sei beabsichtigt, in diesem Zuge auch die interkommunalen Arbeitskreissitzungen und das Networking zu intensivieren und konkrete Beteiligungen, Synergien und Mehrwerte für die städteregionsangehörigen Kommunen zu generieren.

Vor diesem Hintergrund wird erwartet, dass die weitere Arbeit im interkommunalen Arbeitskreis ab 2012 beginnen kann, in Abhängigkeit davon wird eine entsprechende Berichterstattung dann im Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgen.

 

 

Zu II:

 

Im Zusammenhang mit den ausführlichen Ausführungen unter I ist klarzustellen, dass auch bereits der am 30.09.2010 seitens der GRÜNEN formulierte Beschlussvorschlag zum Entwurf eines gemeinsamen Handlungskonzepts zusammen mit den übrigen städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden unter einen Beschlussvorbehalt gestellt wurde. Für ein wie von der GRÜNE-Fraktion erwartetes, gemeinsam erstelltes Handlungskonzept liegen z. Zt. weder konkrete Ausgangsvoraussetzungen noch eine einheitliche Beschlusslage oder gar Zielerklärungen vor.

Dennoch hofft die Stadt Alsdorf auch diesbezüglich, dass die ab 2012 avisierte Arbeit des interkommunalen Arbeitskreises Klimaschutz hier ggf. neue Handlungsansätze und Möglichkeiten eröffnen kann.

 

 

Zu Punkt III:

 

Auf Beschlussvorschlag der GRÜNE-Fraktion vom 30.09.2010 sollten verschiedene Themen zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen werden, die ausnahmslos ohnehin Gegenstand des verwaltungsseitigen Eckpunktepapiers waren und daraus entlehnt wurden. Dies ist jedoch in der vorgeschlagenen Form im Einzelnen nicht möglich gewesen, da hier teilweise schlichtweg nicht die Zuständigkeiten des AfS, sondern schwerpunktmäßig anderer Ausschüsse liegen.

Zudem ist im Antrag der GRÜNE-Fraktion lediglich von „angesprochenen Handlungsansätzen“ die Rede, von denen angenommen werde, dass die Verwaltung diese nicht in die Tat umgesetzt habe. Hier scheint ein grundsätzliches Missverständnis vorzuliegen. Es handelt sich bei dem Eckpunktepapier um eine Auflistung tatsächlicher, kommunaler klimaschutzrelevanter Aktivitäten, die bereits im Rahmen der laufenden Verwaltung verfolgt, vorbereitet bzw. hinsichtlich Ihrer Umsetzungsmöglichkeiten überprüft werden, so dass sich die angestrebte Beschlussfassung lediglich deklaratorisch darstellt.

 

So liegt die Zuständigkeit für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Gliederungspunkte „energetische Optimierung des kommunalen Gebäudebestandes“ und „kommunales Energiemanagement“, die von der GRÜNEN-Fraktion in ihrem Beschlussvorschlag übernommen wurden, sowie der Aspekt Neubau- und Sanierungsmaßnahmen unter „Förderung regenerativer Energien“ bei den mit immobilienwirtschaftlichen Aufgaben der Stadt betrauten städtischen Gesellschaften und dem Ausschuss für Gebäudewirtschaft. Entsprechend wurde am 08.02.2011 mit der VL 2011/0968 zur Bewirtschaftung und Unterhaltung der städt. Gebäude durch die Gesellschaften eine gemeinsame Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Gebäudewirtschaft von IGA GmbH und GSG mbH abgegeben und im zuständigen Ausschuss für Gebäudewirtschaft beraten und per Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen.

In der Vorlage wird u.a. berichtet, dass mit der Einführung eines Energiemanagements begonnen wurde, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass diesbezüglich zunächst der systematische Abschluss der umfassenden Gebäudeaufnahmen und Einpflegen in eine entsprechende Datenbank Voraussetzungen für weitere Schritte sind. Auch die Gebäude-Energiepässe wurden zwischenzeitlich erstellt, weitere Schritte zur Analyse und Optimierung von Energie- und Wasserverbräuchen wurden eingeleitet (siehe im Einzelnen Ausführungen S. 2-3 der gemeinsamen Stellungnahme von IGA und GSG).

Beim Neubauvorhaben des Kultur- und Bildungszentrums wird unter dem Aspekt des nachhaltigen Bauens explizit eine Unterschreitung der ENEV 2009 vorgesehen.

Laut Ratsbeschluss vom 09.12.2010 ist in der Folge die Zusammenführung der Verwaltung und Bewirtschaftung der städt. Immobilien in der neuen GSG Grund- und Stadtentwicklung eingeleitet worden. Gemäß Ratsbeschlussgrundlage vom  22.09.2011 wird bis Anfang 2012 der Übergang der Bewirtschaftung städt. Gebäude und Spielplätze GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH abschließend vollzogen.

Aufbauend auf den von den bisherigen Gesellschaften IGA und GSG bereits erfolgten Leistungen zum Aufbau eines nachhaltigen Gebäudemanagements, werden diese Ansätze auch in der neuen Gesellschaft zielorientiert weiterzuführen und fortentwickeln zu sein.

Ab dem 01.01.2012 steht, nach bisheriger Stellenvakanz, ab 01.01.2012 ein bisheriger IGA-Mitarbeiter als Architekt  auch wieder im Dienst der Stadt Alsdorf, der im Bereich Optimierung der Gebäudewirtschaft (und auch Schwerpunkt Datenbankfortführung) koordinierend tätig werden wird.

Es sollte daher in einer der nächsten AfG-Sitzungen in der ersten Jahreshälfte 2012 eine Konzeptvorstellung der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH zur Weiterentwicklung der Gebäudewirtschaft erfolgen, worin den o.g. Aspekten „energetische Optimierung des kommunalen Gebäudebestandes“ und „kommunales Energiemanagement“ in aktualisiertem Sachstand Rechnung getragen wird.

 

Hinsichtlich eines etwaigen Fifty-Fifty-Projekts an Schulen sind neben Vervollständigung der Datengrundlagen und einer Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss für Schulen/Kultur/Sport natürlich Abstimmungen mit den jeweiligen Einrichtungen, und angesichts haushalterischer Fragestellungen insbesondere Prüfungen der Kommunalaufsicht erforderlich (eine Stellungnahme in dieser Angelegenheit wurde seitens der Städteregion in Aussicht gestellt).

 

Hinsichtlich des im Themenblock „kommunales Energiemanagement“ ebenfalls enthaltenen Beispiels Straßenbeleuchtung wurden in diesem Jahr, vor dem Hintergrund einer entsprechenden Bestandsanalyse und der EUP-Richtlinie 2005/32/EG zum Austausch von HQL-Lampen, perspektivisch Zielwerte einer Stromeinsparung von 42 % und einer CO2-Einsparung von 645 t CO2/a festgelegt.

 

Zu dem Aspekt „Förderung regenerativer Energien“ ist die Stadt Alsdorf (neben zahlreichen anderen Kommunen in der Region und der Städteregion) mit Ratsbeschluss vom 14.04.2011 eine Beteiligung an der kurz darauf gegründeten Gesellschaft für regionale und erneuerbare Energie mbH (GREEN GmbH) eingegangen, um sich eben an diesem Zukunftsmarkt vor Ort zu beteiligen, Projekte in der Region voranzubringen und damit zum Ausbau dezentraler Energieversorgungsmöglichkeiten sowie Arbeitsplatzsicherung in diesem Bereich beizutragen. Die erste Gesellschafterversammlung hat am 21.11.2011 stattgefunden; als eines der nächsten Projekte soll seitens der GREEN GmbH auch eine Photovoltaik-Anlage auf der Europahauptschule forciert werden.

 

Die Verträge über die Verpachtung von städtischen Dachflächen zum Zwecke der Errichtung von PV-Anlagen mit dem Verein VorOrt wurden ebenfalls im Frühjahr abgeschlossen (im AfG wurde diesbezüglich berichtet und die Liste potentiell für Solarnutzung geeigneter städt. Gebäude verteilt).

 

Die verwaltungsseitigen Ausführungen zum Themenblock „CO2-sparende Siedlungsentwicklung und Verkehr“ werden laufend beachtet und sind auch in dem Leitbildentwurf in den die Themenfelder „Bevölkerungsentwicklung und Wohnen“ sowie „Stadtbild und Verkehr“ eingeflossen. Hinsichtlich der perspektivischen Entwicklung des ÖPNV begleitet die Stadt z. Zt. insbesondere die „Machbarkeitsstudie zur Anbindung der Stadt Baesweiler an die Euregiobahn“ mit der seitens der Stadt Alsdorf befürworteten Streckentrasse über Siersdorf (Berichterstattung erfolgte im AfS). Darüber hinaus hat sich die Stadt im Rahmen eines Verbundprojekts mit anderen Projektpartnern für ein Forschungsprojekt des BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) zum Thema „AquaPlanIng  - Wassersensible Stadtentwicklung in der Planungspraxis“ beworben, in dem es insbesondere auch um die Auswirkungen des Klimawandels auf die kommunale Wasserwirtschaft geht (diesbezüglich wurde in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses berichtet). Im weiteren wird auf die ausführlichen Erläuterungen im Eckpunktepapier zur Ratssitzung am 30.09.2010 verwiesen, so dass sich eine Beschlussfassung lediglich deklaratorisch darstellt.

 

Zum Themenblock „Beratung der Bürger sowie der privaten Wirtschaft, Breitenwirkung“ wird mit Blick auf die beschränkten personellen Kapazitäten und die Haushaltssituation der Stadt auf die ausführlichen Erläuterungen im Eckpunktepapier zur Ratssitzung am 30.09.2010 verwiesen. Gesetzt wird hier insbesondere auch auf hochkompetente, außerbehördliche Multiplikatoren und Partner, so besteht ein sehr gutes Beratungsangebot über die Verbraucherzentrale, in der Städteregion über den Verein AltbauPlus mit seinen vielseitigen Angeboten, so dass in der Gesamtsicht von dort sowie in Veranstaltungen der Volkshochschule umfangreiche Informationsmöglichkeiten der energiesparenden Sanierung und des Einsatzes von regenerativen Energien gegeben sind. Solche Angebote gilt es in Zukunft noch weiter auszudehnen, wobei eine besondere Bedeutung hier auch dem ENERGETICON zukommt (Energiedialog, Energiemeile, Kompetenzzentrum für Energie und außerschulischer Lernort).

 

Zum Themenblock „Umweltfreundliche Beschaffung“ wird auf die ausführlichen Erläuterungen im Eckpunktepapier zur Ratssitzung am 30.09.2010 verwiesen, etwaige darüber hinausgehende Beschlussfassungen wären haushalts-/vergaberechtlich zu überprüfen und ggf. im Hauptausschuss zu beraten. Es ist nochmals explizit darauf hinzuweisen, dass es bis Dato natürlich i.V.m. dem Geschäft der laufenden Verwaltung bereits allgemeine Zielvorgabe ist, bei Beschaffungen und Ausschreibungen aktuelle Umweltstandards (Energiesparen, Folgekosten, Verbräuche etc.) zu berücksichtigen.

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.12.2011 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen