Beschlussvorlage - 2011/1499
Grunddaten
- Betreff:
-
Gymnasium der Stadt Alsdorf; hier: Einführung des gebundenen Ganztags
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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08.12.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Das Gymnasium der Stadt Alsdorf wird mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 als gebundene Ganztagsschule geführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag des Gymnasiums der Stadt Alsdorf auf Einführung des gebundenen Ganztages an die Bezirksregierung Köln weiterzuleiten.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Schulkonferenz des Gymnasiums der Stadt Alsdorf hat unter Beteiligung des Schulträgers am 18.10.2011 einstimmig den Beschluss gefasst, mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 den gebundenen Ganztag einzuführen.
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 18.10.2011:
..Bereits jetzt erfüllt die Schule die Ganztagsverpflichtung außer für die JST 5 und 6. Von diesen beiden Jahrgangsstufen befinden sich ca. 60 % der Schüler in der Silentiumbetreuung, die Nachfrage danach ist deutlich höher. Wenn der Antrag für den Ganztag gestellt und genehmigt wird, wird der Ganztag schrittweise (erst die Klasse 5, im Folgejahr die Klasse 6) eingeführt. Ab dem 3. Jahr ist die ganze Schule im Ganztag. Für den Ganztag gibt es einen Stellenzuschlag von 20% für die Sekundarstufe 1. Konzeptionell deckt das Daltonkonzept die Anforderungen eines Ganztagsbetriebs ab
Der entsprechende Antrag an den Schulträger vom 10.11.2011 ist zur Information beigefügt (Anlage 1).
Nach Auskunft der Schule bzw. der Bezirksregierung Köln, ist das Antragsverfahren unverzüglich einzuleiten, da das Genehmigungsverfahren nach dem sogenannten Windhundprinzip abläuft. Aus diesem Grunde und da die nächste Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur erst für den 28.02.2012 terminiert ist, wird die Angelegenheit dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
Ein Schwerpunkt der Landesregierung in der Bildungspolitik ist die Reduktion der häuslichen Arbeit der Schülerinnen und Schüler durch die Ausweitung von Betreuung und individueller Förderung. In der Umsetzung ist der Ganztag das Mittel, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen des Gymnasiums der Stadt Alsdorf mit der Betreuung in Form des Silentiums, mit Defizit- und Exzellenzförderung und mit der Individualisierung des Lernens durch das Dalton-Konzept, das beispielhaft für NRW an der Schule erstmalig eingeführt wurde und erfolgreich konzeptionell verankert und erfolgreich in Funktion, die bei einer zeitlichen Ausweitung zu einer noch größeren Entfaltung gelangen können. Durch den Ganztag können fachliches und methodisches aber auch soziales Lernen und Arbeiten auf eine noch größere Basis gestellt werden, so dass der Bildungsauftrag noch ganzheitlicher und nachhaltiger in Richtung auf die Stärkung der Selbstwirksamkeit der Schülerinnen und Schüler erfüllt werden kann. Die Implementation wird wie auch bei den bisherigen Entwicklungsschritten dynamisch im Dialog mit den Gremien der Schulgemeinde und zusätzlich in Kooperation mit kompetenten Partnern auf regionaler und auch internationaler Ebene erfolgen, eine Vorgehensweise, die sich bisher im Rahmen der Schulentwicklung als sehr effizient herausgestellt hat.
Zusätzliche Informationen können in der Sitzung vom Schulleiter des Gymnasiums der Stadt Alsdorf gegeben werden.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 9 Abs. 1 SchulG NRW können Schulen als Ganztagsschulen geführt werden, wenn die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gem. § 79 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.
Gem. § 81 Abs. 2 beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung u. a. über die Errichtung und Änderung einer Schule für die das Land nicht Träger ist. Als Änderung ist u. a. die Einrichtung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes zu behandeln.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für den laufenden Betrieb ändern sich die Einnahmen aus dem Schüleransatz nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) durch einen erhöhten Regelsatz. Die Differenz zwischen dem Regelsatz und dem Ganztagsansatz beträgt ca. 182,- /Schüler/Jahr (inkl. Bilanzierung der Städteregionsumlage).
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Das Ganztagsangebot kommt dem Betreuungs- und Förderbedarf der Kinder und Jugendlichen und deren Familien entgegen und verbessert, neben Vorteilen für alle Beteiligten (Schüler, Eltern, Schule, Kommune und Wirtschaft), die Zukunftchancen der Jugendlichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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36,7 kB
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