Beschlussvorlage - 2012/0010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

§ 16 der Geschäftsordnung - Fragerecht der Ratsmitglieder

 

(1) Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, Anfragen in Angelegenheiten der Stadt an den Bürgermeister zu richten. Entsprechende Anträge sind knapp und sachlich zu formulieren und mindestens fünf Tage vor der Anfrage in der Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.

 

(2) In außergewöhnlich dringenden Fällen ist jedes Ratsmitglied darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

 

(3) Die Antwort soll mündlich gegeben werden. Ist dies aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich, so kann diese in Ausnahmefällen mit der Sitzungsniederschrift zugestellt oder in der nächsten Ratssitzung erteilt werden.

 

(4) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn

a)     sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen,

b)     die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen Fragesteller innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde,

c)     die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

 

(5) Jeder Fragesteller und jede Fraktion ist berechtigt, höchstens zwei weitere Wortbeitrage zu jeder Anfrage zu leisten. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Gemäß § 24 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat der Stadt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

 

 

Mitteilung

zur aktuellen Entwicklung

der Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz

 

 

In den letzten Wochen und Monaten ist es im NRW-Landtag zu Diskussionen über die flächendeckende Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen in NRW gekommen. Dies endete am 14.12.2011 darin, dass sich die CDU und die LINKEN dem Antrag der FDP auf Aussetzung der Dichtheitsprüfung anschlossen. Diese Abstimmung im Umweltausschuss hat zunächst allerdings nur einen empfehlenden Charakter. Eine Aussetzung von § 61a LWG NRW ist durch die Landesregierung nicht möglich, Daher gilt der § 61a LWG NRW formal in der bestehenden Form weiter. Unabhängig davon, hat sich die Landesregierung bereit erklärt, an einer Novellierung des § 61a LWG NRW zu arbeiten.

 

Im Folgenden sind die wichtigsten Ereignisse der letzten Monate chronologisch nach Datum sortiert aufgelistet.

 

 

30.06.2011:

Ein gemeinsamer Antrag der SPD, Grünen und CDU zur Beibehaltung der Dichtheitsprüfung wird mit großer Mehrheit im Landtag NRW beschlossen. Für die Umsetzung wurden zusätzliche bürgerfreundliche Maßnahmen beschlossen.

 

05.10.2011:

Die CDU des NRW-Landtags bemängelt die bisherige Umsetzung des gemeinsamen Landtagsbeschlusses von SPD, Grüne und CDU zur bürgerfreundlichen Umsetzung der Dichtheitsprüfpflicht. In einem Brief an Minister Remmel heißt es: Der beschlossene Grundsatz "Für den Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden" wird bisher sehr unterschiedlich gehandhabt und nicht eingehalten, z.B. wird die Wahlfreiheit der Prüftechnik nicht als Grundsatz angewandt und bisher gab es auch keinerlei Vorschläge zu der im Landtagsbeschluss geforderten schonenden Prüfung mittels druckloser Durchflussmessung. Vor diesem Hintergrund halten wir eine Aussetzung der Maßnahmen für den richtigen Weg.

 

12.10.2011:

Die CDU hat sich in einem Nebenausschuss des Landtags mit LINKE und FDP für die Aussetzung der Dichtheitsprüfung ausgesprochen.

 

09.11.2011:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berät im Düsseldorfer Landtag über das Thema und vertagt den Punkt auf einen der nächsten Sitzungstage damit das Ergebnis der Beratung im Bauausschuss noch abgewartet werden kann.

 

11.11.2011:

Der Vorsitzende des Bauausschusses verkündet zu Beginn der Sitzung, dass die Fraktionen darüber abgestimmt haben, den TOP Dichtheitsprüfung ohne Votum an den federführenden Umweltausschuss weiterzureichen.

 

14.12.2011:

Im NRW-Umweltausschuss stimmen die Vertreter der Fraktionen von CDU und LINKE einem FDP-Antrag zu, wonach die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen ausgesetzt werden soll.

 

Der § 61a LWG hat damit in seiner jetzigen Fassung keine politische Mehrheit mehr, ist aber zunächst weiter in Kraft. Minister Remmel hat eine Novellierung des Paragraphen angekündigt. Im Januar soll von der Regierung ein Entwurf vorliegen, der mit allen Akteuren besprochen wird und dann bis zur Sommerpause 2012 vom Parlament beschlossen werden kann.

FDP und CDU bereiten einen eigenen Gesetzesentwurf vor, danach soll die flächendeckende Prüfpflicht aus dem Gesetz komplett gestrichen werden.

 

16.12.2011:

Auf der Mitgliederversammlung des KomNetGEW richtete Dr. Mertsch (Umweltministerium) die Bitte an die Kommunen des KomNetGEW an einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur Überwachung privater Abwasserleitungen mitzuwirken. Die Landesregierung möchte kurzfristig den Prozess für eine Gesetzesnovelle anstoßen. Mit Blick auf die Kritikpunkte der Bürgerinitiativen sowie der Oppositionsparteien im Landtag sollen zeitliche Fristen sowie Art und Weise der Überwachungspflichten neu geregelt werden.

Das KomNetGEW fasst daraufhin den Beschluss, ein gemeinsam abgestimmtes Eckpunkte-Papier an das Umweltministerium zu richten.

 

21.12.2011:

Eine offene Arbeitsgruppe von KomNetGEW-Mitgliedern trifft sich um das Eckpunkte-Papier zur Gesetzesnovelle zu entwerfen.

 

23.12.2011:

Die Ausarbeitung der KomNetGEW-Arbeitsgruppe wird zur Abstimmung und Stellungnahme an alle KomNetGEW-Mitglieder übersandt.

 

09.01.2012:

Der ETD schickt seine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des KomNetGEW mit kleinen Änderungsvorschlägen an das IKT.

 

13.01.2012:

Bei einem Treffen der KomNetGEW-Mitglieder wird eine überarbeitete Version des Eckpunktepapiers beschlossen. Dieses Eckpunktepapier wird an alle Fraktionen des Landtags und die Vertreter der Bürgerinitiativen verschickt.

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

14.02.2012 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - zur Kenntnis genommen