Beschlussvorlage - 2012/0087
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Bezug: Bürgerantrag Frau Sabine Ostlender und Herr Rainer Wendt vom 13.02.2012 (Anlage 1) hier: Busanbindung Linie 59 Duffesheide - Bardenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.3 - Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.03.2012
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 13.02.2012 beantragen Frau Sabine Ostlender und Herr Rainer Wendt eine Fahrplanänderung auf der Buslinie 59 zwischen Alsdorf-Duffesheide und Würselen-Bardenberg. Der Antrag wird von insgesamt 124 Unterzeichnern einer beigefügten Unterschriftenliste unterstützt.
Die Buslinie 59 ist eine historische Verbindung zum damals für die Region bedeutenden Knappschaftskrankenhaus in Bardenberg.
Bis zum Jahr 1996 wurde die damalige Linie 79 im Regelverkehr von Jülich über Linnich, Baesweiler, Alsdorf Mitte und Duffesheide nach Bardenberg geführt. Ab dem Jahr 1996 wurde der Betrieb auf dem Streckenabschnitt zwischen Baesweiler über Alsdorf-Mitte und Duffesheide nach Bardenberg zunächst ersatzlos eingestellt. Auf Initiative von Einwohnern im Bereich Duffesheide wurde ab dem Jahr 2002 ein Bedarfsverkehr Zwischen Duffesheide, Reifeld und Bardenberg eingerichtet. Unter Bezeichnung Linie 59 verkehrt ein Linientaxi nach telefonischer Voranmeldung zwei mal täglich je Fahrtrichtung (Anlage 2). Dieser Fahrplan wurde bis heute unverändert beibehalten.
Die Antragsteller schlagen nunmehr einen an die Schulzeiten angepassten Regelverkehr auf der Linie 59 Duffesheide-Bardenberg vor.
Bereits am 05.02.2012 wurde vom Antragsteller ein gleichlautendes Schreiben (kein Bürgerantrag) an die Verwaltung gerichtet. Dieses Schreiben wurde dem AVV und dem zuständigen Verkehrsunternehmen Fa. Taeter am 08.02.2012 mit der Bitte um Prüfung und Mitteilung etwaiger Mehrkosten für die Stadt zugeleitet. Eine Rückantwort von dort steht noch aus. Daher konnte zum Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage auch noch kein Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Sollte bis zur Sitzung noch eine Rückantwort erfolgen, wird diese nachgereicht.
Für die Beratung wird auf den engen Terminplan hingewiesen: Der nächste Fahrplanwechsel findet zum 10. Juni 2012 statt
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 2, Pkt. 1, Ziffer (7) der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse befasst sich der Hauptausschuss mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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310,1 kB
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2
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16,3 kB
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