Beschlussvorlage - 2012/0087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt verweist diese Angelegenheit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Stadtentwicklung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Mit Schreiben vom 13.02.2012 beantragen Frau Sabine Ostlender und Herr Rainer Wendt  eine Fahrplanänderung auf der Buslinie 59 zwischen Alsdorf-Duffesheide und Würselen-Bardenberg. Der Antrag wird von insgesamt 124 Unterzeichnern einer beigefügten Unterschriftenliste unterstützt.

 

Die Buslinie 59 ist eine “historische” Verbindung zum damals für die Region bedeutenden Knappschaftskrankenhaus in Bardenberg.

Bis zum Jahr 1996 wurde die damalige Linie 79 im Regelverkehr von Jülich über Linnich, Baesweiler, Alsdorf Mitte und Duffesheide nach Bardenberg geführt. Ab dem Jahr 1996 wurde der Betrieb auf dem Streckenabschnitt zwischen Baesweiler über Alsdorf-Mitte und Duffesheide nach Bardenberg zunächst ersatzlos eingestellt. Auf Initiative von Einwohnern im Bereich Duffesheide wurde ab dem Jahr 2002 ein Bedarfsverkehr Zwischen Duffesheide, Reifeld und Bardenberg eingerichtet. Unter Bezeichnung Linie 59 verkehrt ein Linientaxi nach telefonischer Voranmeldung zwei mal täglich je Fahrtrichtung (Anlage 2). Dieser Fahrplan wurde bis heute unverändert beibehalten.

Die Antragsteller schlagen nunmehr einen an die Schulzeiten angepassten Regelverkehr auf der Linie 59 Duffesheide-Bardenberg vor.

 

Bereits am 05.02.2012 wurde vom Antragsteller ein gleichlautendes Schreiben (kein Bürgerantrag) an die Verwaltung gerichtet. Dieses Schreiben wurde dem AVV und dem zuständigen Verkehrsunternehmen Fa. Taeter am 08.02.2012 mit der Bitte um Prüfung und Mitteilung etwaiger Mehrkosten für die Stadt zugeleitet. Eine Rückantwort von dort steht noch aus. Daher konnte zum Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage auch noch kein Beschlussvorschlag unterbreitet werden. Sollte bis zur Sitzung noch eine Rückantwort erfolgen, wird diese nachgereicht. 

 

Für die Beratung wird auf den engen Terminplan hingewiesen: Der nächste Fahrplanwechsel findet zum 10. Juni 2012 statt

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 2, Pkt. 1, Ziffer (7) der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse befasst sich der Hauptausschuss mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen können erst nach Prüfung und Rückäußerung des AVV und der Fa. Taeter beziffert werden.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.03.2012 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen