Beschlussvorlage - 2012/0090

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt:

 

Die Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfond „Mitwirkung und Beteiligung“ im Programmgebiet Soziale Stadt Alsdorf-Mitte werden mit Wirkung zum 23.03.2012 in Kraft gesetzt.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt“ Alsdorf-Mitte und mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 01.12.2011 wurden der Stadt Alsdorf Mittel für einen „Verfügungsfond zur Aktivierung und Beteiligung“ in Höhe von insgesamt 144.000,00 € (einschl. 20 % Eigenbeteiligung) für einen Zeitraum von 4 Jahren bewilligt.

 

Maßgabe zur Erlangung der Mittel ist u. a. die Verabschiedung von Richtlinien hinsichtlich des Vergabegremiums und der Vergabemodalitäten. Diese sind bis zum 30.03.2012 der Bezirksregierung vorzulegen.

 

Das die Gesamtmaßnahme begleitende Planungsbüro MWM hat hierzu einen Entwurf mit der Verwaltung vorbereitet, der als Anlage 1 zu TOP 2012/0090 beigefügt ist. Der Geltungsbereich des Programmgebietes sowie der Entwurf eines Antrages auf Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfond sind ebenfalls beigefügt Anlage 2 und 3 zu TOP 2012/0090.

 

Bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung des Verfügungsfonds bittet die Verwaltung auf die Ausführungen in den o. g. Richtlinien zurückzugreifen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind sowohl im Haushalt 2012 als auch in der Finanzplanung vorgesehen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Das Projekt „Soziale Stadt“ soll die Lebensverhältnisse im Fördergebiet nachhaltig verbessern.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.03.2012 - Hauptausschuss - geändert beschlossen