Beschlussvorlage - 2012/0036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Entwurf des Haushaltsplanes 2012 enthaltenen Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben, den Produktbereich  04 – Kultur und Wissenschaft (Volkshochschule und Sonstige Volksbildung – VABW) sowie den Konsolidierungsbeschluss Konsolidierungsfeld „Schulträgeraufgaben“.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Der gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 soll für die einzelnen Produktbereiche in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden.

 

Die vom Fachgebiet 3.3 – Schulen angemeldeten Haushaltsmittel für den Teilergebnisplan bzw. für den Teilfinanzplan ergeben sich aus den Anlagen.

 

Gemäß § 79 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- siehe beigefügte Anlagen -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

 

- entfällt -

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2012 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - geändert beschlossen