Beschlussvorlage - 2012/0068
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung 2012 - 2014 für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einschl. bedarfsgerechter Ausbauplanung und zukünftiger Gruppenformen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.03.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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26.04.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Fortschreibungszeitraum 01.08.2012 31.07.2014 wird zur Kenntnis genommen.
Die bereits in den Erläuterungen zur letzten Bedarfsplanung dargestellten Planungsansätze:
- als Planungsgrundlage gilt eine 95 % ige Versorgungsquote für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung;
- die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;
- der Ausbau von Betreuungsplätzen in Tagespflege soll unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung angestrebt werden;
werden bestätigt.
Darüber hinaus wird den durch die Verwaltung in der Bedarfsplanung genannten Maßnahmen insbesondere der vorgeschlagenen Priorisierung - zugestimmt.
Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2012 und Folgejahre einzuplanen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i. V. m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe.
Die Verwaltung hat demzufolge in Absprache mit den freien Trägern und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die als Anlage beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorbereitet.
Insoweit bittet die Verwaltung diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP heranzuziehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:
a) 11/12
Aufwand
4.601.287,76 Auszahlung Betriebskosten an Freie Träger
3.502.172,89 100 % Aufwand städt. Einrichtungen (inkl.Trägerant.)
8.103.460,65 Gesamtaufwand
Ertrag
2.920.493,03 Landesmittel für alle Einricht.
1.038.645,16 Elternbeiträge (durchschn. 12 % der Kindpausch.)
3.959.138,19 Gesamtertrag
4.144.322,46 verbleibender städt. Anteil
b) 12/13
Aufwand
4.850.130,46 Auszahlung Betriebskosten an Freie Träger
3.926.533,88 100 % Aufwand städt. Einrichtungen (inkl.Trägerant.)
8.776.664,34 Gesamtaufwand
Ertrag
3.023.516,44 Landesmittel für alle Einricht.
1.120.889,00 Elternbeiträge (durchschn. 12 % der Kindpausch.)
4.144.415,44 Gesamtertrag
4.632.248,90 verbleibender städt. Anteil
Bereits im Entwurf zum Kindergartenjahr 2011/2012 waren die neu geschaffenen Plätze Annapark u. anteilig Pestalozzistr. enthalten. Diese werden erst zum Kindergartenjahr 12/13 vollständig kostenwirksam.
Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsentwurf 2012 zur Verfügung.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Auswirkungen eines ausreichenden Betreuungsangebotes für Kinder und Familien sind hinlänglich bekannt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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660,5 kB
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