Beschlussvorlage - 2012/0068

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege – Fortschreibungszeitraum 01.08.2012 – 31.07.2014 – wird zur Kenntnis genommen.

 

Die bereits in den Erläuterungen zur letzten Bedarfsplanung dargestellten Planungsansätze:

 

-          als Planungsgrundlage gilt eine 95 % ige Versorgungsquote für 3-jährige Kinder bis zur Einschulung;

-          die Umwandlung von Gruppen und Betreuungsformen hat Vorrang vor Schließung von Gruppen, wenn Bedarfs- und Nachfragenachweis gegeben ist;

-          der Ausbau von Betreuungsplätzen in Tagespflege soll unter Berücksichtigung der durch das Land vorgesehenen Kontingentierung angestrebt werden;

 

werden bestätigt.

 

Darüber hinaus wird den durch die Verwaltung in der Bedarfsplanung genannten Maßnahmen – insbesondere der vorgeschlagenen Priorisierung - zugestimmt.

 

Die erforderlichen Mittel sind für das Haushaltsjahr 2012 und Folgejahre einzuplanen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Bedarfsplanung für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege ist als Teilplan der Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII i. V. m. § 79 SGB VIII) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe.

 

Die Verwaltung hat demzufolge in Absprache mit den freien Trägern und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben die als Anlage beigefügte aktualisierte Fassung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vorbereitet.

 

Insoweit bittet die Verwaltung diese als Diskussionsgrundlage zum heutigen TOP heranzuziehen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. –umwandlungen stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

 

a)     11/12

              Aufwand

 

4.601.287,76 €              Auszahlung Betriebskosten an Freie Träger

3.502.172,89 €              100 % Aufwand städt. Einrichtungen (inkl.Trägerant.)

 

8.103.460,65 €              Gesamtaufwand

 

Ertrag

 

2.920.493,03 €              Landesmittel für alle Einricht.

1.038.645,16 €              Elternbeiträge (durchschn. 12 % der Kindpausch.)

 

3.959.138,19 €              Gesamtertrag

 

4.144.322,46                            verbleibender städt. Anteil 

 

 

b)      12/13

Aufwand

 

4.850.130,46 €              Auszahlung Betriebskosten an Freie Träger

3.926.533,88 €              100 % Aufwand städt. Einrichtungen (inkl.Trägerant.)

 

8.776.664,34 €              Gesamtaufwand

 

Ertrag

 

3.023.516,44 €              Landesmittel für alle Einricht.

1.120.889,00 €              Elternbeiträge (durchschn. 12 % der Kindpausch.)

 

4.144.415,44 €              Gesamtertrag

 

4.632.248,90                            verbleibender städt. Anteil

 

 

Bereits im Entwurf zum Kindergartenjahr 2011/2012 waren die neu geschaffenen Plätze Annapark u. anteilig Pestalozzistr. enthalten. Diese werden erst zum Kindergartenjahr 12/13 vollständig kostenwirksam.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushaltsentwurf 2012 zur Verfügung.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Auswirkungen eines ausreichenden Betreuungsangebotes für Kinder und Familien sind hinlänglich bekannt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

26.04.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen