Beschlussvorlage - 2012/0070
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Stadt Alsdorf nach NKF für das Haushaltsjahr 2012 und Finanzplanung für die Jahre 2013 - 2015 hier: Vorberatung des Etat-Entwurfes der öffentlichen Jugendhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die für die Aufgabenerfüllung der Jugendhilfe gemäß Vorlage des durch den Kämmerer aufgestellten und durch den Bürgermeister bestätigten Etatentwurfes einschl. der Maßnahmen zum Konsolidierungsfeld Jugend für die öffentliche Jugendhilfe - erforderlichen Haushaltsmittel werden wie folgt festgestellt:
Jugendhilfe nach SGB VIII - Produktbereich 06 = 18.408.424,00
Unterhaltsvorschusskasse Produktbereich 05 = 1.079.803,00
19.488.227,00
Abzgl. Erträge/Refinanzierung - Produktbereich 06 = 6.415.500,00
Abzgl. Erträge/Refinanzierung Produktbereich 05 = 609.600,00
7.025.100,00
Zuschussbedarf 12.463.127,00
Investitionsausgaben Produktbereich 06 = 1.897.900,00
Abzgl. Einnahmen investiv Produktbereich 06 = 505.230,00
Zuschussbedarf 1.392.670,00
Zu den aus fachlicher Sicht darüber hinaus gehenden notwendigen Veränderungen wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Jugendhilfeausschuss hat nach § 71 Abs. 3 KJHG i.V.m. § 7 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes den Haushaltsplan der öffentlichen Jugendhilfe vorzuberaten. Ein Auszug aus dem vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2012 (Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3) zu Vorlage 2012/0070) ist beigefügt.
Zum besseren Verständnis sind die jeweiligen Produktgruppen detailliert erläutert.
Zu den aus fachlicher Sicht darüber hinaus gehenden notwendigen Veränderungen, unter anderem zurück zu führen auf eingetretene bzw. potentiell bevorstehende gesetzliche Neuregelungen/Veränderungen wird die Verwaltung in der Sitzung vortragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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772,9 kB
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