Beschlussvorlage - 2012/0071
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKISchG) hier: Gesetzliche Änderung zum 01.01.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.03.2012
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BkiSchG) baut auf zwei Säulen Prävention und Intervention und zielt darauf ab, alle Akteure zu stärken, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren, angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Die gesetzlichen Änderungen, die auch maßgeblich SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe betreffen, sind der Anlage 1 zu TOP 2012/0071 zu entnehmen.
Zu den gesetzlichen Veränderungen und Auswirkungen, die für das Jugendamt zu erwarten sind, wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen können zurzeit nicht beziffert werden. Insbesondere bleibt abzuwarten, inwieweit vom grundsätzlichen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt (§ 4, Abs. 2 BkiSchG) Gebrauch gemacht wird bzw. eine ebenfalls gesetzlich neu festgeschriebene individuelle fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingefordert wird (§ 8 b BkiSchG).
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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