Beschlussvorlage - 2012/0071

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BkiSchG) baut auf zwei Säulen – Prävention und Intervention – und zielt darauf ab, alle Akteure zu stärken, die sich für das Wohlergehen von Kindern engagieren, angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.

 

Die gesetzlichen Änderungen, die auch maßgeblich SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe betreffen, sind der Anlage 1 zu TOP 2012/0071 zu entnehmen.

 

Zu den gesetzlichen Veränderungen und Auswirkungen, die für das Jugendamt zu erwarten sind, wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen können zurzeit nicht beziffert werden. Insbesondere bleibt abzuwarten, inwieweit vom grundsätzlichen Beratungsanspruch gegenüber dem Jugendamt (§ 4, Abs. 2 – BkiSchG) Gebrauch gemacht wird  bzw. eine ebenfalls gesetzlich neu festgeschriebene individuelle fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingefordert wird (§ 8 b – BkiSchG).

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen