Beschlussvorlage - 2012/0120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Herr Udo Kals wird durch Herrn Stv. Robert als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses in den Ausschuss eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben durch Handschlag verpflichtet

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 die 9. Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf  beschlossen.

 

§ 4 – Mitglieder – Abs. 3, wurde um den Buchstaben m) eine Vertreterin/ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates erweitert.

 

Nach § 58 GO NRW in Verbindung mit § 71 Abs. 5 SGB VIII und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist er in der heutigen Sitzung durch den Ausschussvorsitzenden in den Ausschuss einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben mit folgendem Wortlaut durch Handschlag zu verpflichten:

 

(Nachzusprechende Formel):

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Beschlüsse

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06.03.2012 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen