Beschlussvorlage - 2011/1507

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)              beschließt die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan-Änderung Nr.12 – Kultur- und Bildungszentrum Anna – durchzuführen.

b)              beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Kultur- und Bildungszentrum Anna - die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.

c)              beschließt die öffentliche Auslegung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Kultur- und Bildungszentrum Anna - durchzuführen.

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Plangebietes

 

Das Plangebiet (Anlage 1) liegt nordwestlich des Anna-Parks an der Konrad-Adenauer-Allee / Carl-von-Ossietzky-Straße und hat eine Größe von ca. 4,5 ha.

 

Planerische Rahmenbedingungen:

 

Der Gebietsentwicklungsplan – GEP – für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen stellt für die Fläche der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Kultur- und Bildungszentrum Anna - “ASB – Allgemeiner Siedlungsbereich“ dar.

 

Der Flächennutzungsplan 2004 stellt bisher für das Plangebiet in Teilen „Gemischte Bauflächen, Grünflächen und Gewerbliche Bauflächen“ dar (Anlage 2). Mit der Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes soll diese Darstellung in „Flächen für den Gemeinbedarf“ geändert werden (Anlage 3).

 

Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes II Baesweiler-Alsdorf-Merkstein, wird jedoch, da es sich um einen Innenbereich handelt, von dessen Festsetzungen nicht erfasst.

 

Anlass und Ziel der Planung

 

Die ursprüngliche Nutzungsdarstellung des Plangebietes im Flächennutzungsplan 2004 als “Gemischte Bauflächen, Grünflächen und Gewerbliche Bauflächen“ konnte in dieser Form bisher nicht umgesetzt werden. Stattdessen wurde für das Plangebiet inzwischen die Errichtung eines Schulzentrums für Gymnasium und Realschule unter Einbeziehung der Kraftzentrale sowie weiterer kultureller Einrichtungen vorgesehen.

Dazu wird gemäß AfS-Beschluss vom 27.08.2009 im parallelen Verfahren der Bebauungsplan Nr. 307 aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr.307 wurde zum damaligen Zeitpunkt unter der Bezeichnung „Schulzentrum Anna“ aufgestellt, auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines gemeinsamen Schulstandortes für Gymnasium und Realschule unter Einbeziehung der Kraftzentrale sowie weiterer kultureller Einrichtungen.

Die Planung wurde seither, insbesondere in Abstimmung mit den Förderstellen und unter Berücksichtigung der stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen (Soziale Stadt) überarbeitet. Im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich fortentwickelten städtebaulichen Konzept erfolgte in der AfS-Sitzung am 17.11.2011 (VL 2011/1422) eine Änderung des Plangebietsumgrenzung, so dass planungsrechtlich die Flächen nördlich der Carl-von-Osssietzky-Straße und diese als Straße selbst unverändert bleiben. Das Verfahren wird nun unter der konkretisierenden Bezeichnung „Kultur- und Bildungszentrum Anna“ weitergeführt.

Um den Bebauungsplan aufstellen zu können, ist eine Änderung der bisherigen Nutzungsdarstellung im Flächennutzungsplan 2004 in die Nutzung “Flächen für den Gemeinbedarf“ notwendig

 

Ziel der Planung ist es, neben der schulischen Nutzung (Gymnasium und Realschule) zusätzlich eine quartiersoffene Einrichtung mit Angeboten für diverse außerschulische Nutzungen, Kunst- und Musikschule, Vereine, Gruppen,  Proberäume (Musik, Theater etc.), Bildungsinitiativen und -angebote (z.B. auch VHS) zu schaffen. Im Sinne einer vielfältigen Begegnungsstätte können damit Freizeitangebote und -aktivitäten sowie Institutionen innerhalb des Quartiers an einem zentralen Punkt - im Zusammenhang mit den schon vorhandenen Nutzungen KiTa, Grundschule sowie Energeticon gebündelt werden. Das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiz) wird somit wichtige Beiträge u. a. zur Integration, Bildung und Beschäftigung im Stadtteil bilden.

 

2009 bildete sich die Bürgerinitiative „Wohnen am Langhaus“, die sich mit einem Antrag gemäß § 24 GO NW (04.08.2009 – siehe Vorlage 2012/ 0097, Anlage 6) an die kommunalpolitischen Gremien der Stadt Alsdorf und einer Petition an den Landtag NRW (31.08.2009 – siehe Vorlage 2012/ 0097, Anlage 7) gegen den neu geplanten Schulstandort gerichtet hat. Zentrale Kritikpunkte waren dabei insbesondere die Finanzierung angesichts der städtischen Haushaltslage bzw. Kostenaspekte im Vergleich der Sanierung am Altstandort mit dem Neubauvorhaben, der befürchtete Verlust der Kraftzentrale als Baudenkmal, eine Beeinträchtigung der anliegenden Wohngebiete durch die Anordnung des Schulneubaus (Emissionskonflikte), der Wegfall des Annaparks als sog. „Erholungsgebiet“ und Verkehrsprobleme (insbesondere bei Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße).

Die zentralen Kritikpunkte der Petition wurden in der Konzeptionsfortführung bestmöglich berücksichtigt, um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen.

 

Seitens der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürgerinitiative in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, und damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen.

Im Zuge dieser Konzeptionsfortführung wurde zwischenzeitlich eine Anpassung der Abgrenzung des Plangebietes und eine Standortverlagerung des KUBIZ vorgenommen.

Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept (Anlage 4) verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Darüber hinaus werden weitere Flächen im Südwesten mit in das Plangebiet einbezogen, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden. Der neue Abstand beträgt ca. 120 m.

Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit – im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm – gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.

 

 

Verfahrensverlauf:

 

In seiner Sitzung am 27.08.2009 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Schulzentrum Anna – auf alter Plangrundlage beschlossen. Am 17.11.2011 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Fortführung der Bauleitplanung unter der Bezeichnung „Kultur- und Bildungszentrum Anna“ mit aktualisiertem Plankonzept beschlossen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 13.01.2010 in Form einer öffentlichen Veranstaltung und anschließender Planauslage im Rathaus statt, die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde mit Schreiben vom 12.08.2010 durchgeführt.

 

Die Begründung inklusive des Umweltberichtes zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Kultur- und Bildungszentrum Anna - liegen dieser Vorlage als Anlage 5 bei.

 

 

A.              Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung – Bürger -

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Anregungen von den Bürgern vorgebracht (siehe Niederschrift zur Bürgerversammlungvom13.01.2010 Anlage 6):

 

 

1.              Frau C., Alleestraße

Frau C. regt an, das Schulzentrum an dieser Stelle nicht zu bauen. Sie befürchtet eine Lärmbelästigung durch den Schullärm.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts (Kinderlärm, Schulhof) entsprechend Rechnung getragen.

 

 

2.              Herr B., Alleestraße

Herr B. möchte wissen, was künftig mit der Carl-von-Ossietzky-Straße passiert.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten und damit die Carl-von-Ossietzky-Straße zu überbauen. Diese hätte dann in Teilen abgebunden werden müssen.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung bleibt die Carl-von-Ossietzky-Straße in der vorhandenen Lage erhalten.

 

 

3.              Frau J., Alleestraße

Frau J. schlägt vor, das Plangebiet in Richtung Süden zu verlagern, so dass die dortigen Gewerbeflächen einbezogen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Die Anregung, das Plangebiet nach Süden auszudehnen wurde in den Ausschreibungsunterlagen als Vorgabe eingearbeitet.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet und der Anregung zur Standortverlagerung entsprechend Rechnung getragen.

 

 

4.              Herr H., Alleestraße

Herr H. spricht sich gegen den Bau des Schulzentrums an dieser Stelle aus. Falls es dennoch gebaut wird, regt er ebenfalls an, das Schulzentrum in Richtung Süden zu verlagern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Die Anregung, das Plangebiet nach Süden auszudehnen wurde in den Ausschreibungsunterlagen als Vorgabe eingearbeitet.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet und der Anregung zur Standortverlagerung entsprechend Rechnung getragen.

 

 

5.              Frau D., Alleestraße

Frau D. macht auf die erhöhte Lärmbelästigung sowohl durch Schullärm als auch erhöhtes Verkehrsaufkommen aufmerksam.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgen plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts (Kinderlärm, Schulhof) entsprechend Rechnung getragen.

Hinsichtlich des befürchteten Verkehrslärms auf das Wohngebiet wird darauf hingewiesen, dass die Bushaltestellen für Schulbusse an der Konrad-Adenauer Allee geplant wurden, insofern werden die überwiegenden Verkehre über die Konrad-Adenauer-Allee abgewickelt. Auch die Zufahrt zur geplanten Stellplatzanlage vor dem KUBIZ-Neubau ist seitens des Hauer-/Maschinistenweges vorgesehen, die Situation entlang der Carl-von-Ossietzky-Straße bleibt weitgehend unverändert (Erhalt der Straße).

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts (Kinderlärm, Schulhof sowie Verkehr) entsprechend Rechnung getragen. Die Verkehre werden überwiegend über die Konrad-Adenauer-Allee abgewickelt und die Situation entlang der Carl-von-Ossietzky-Straße bleibt weitgehend unverändert.

 

 

6.              Herr A., Alleestraße

Herr A. fragt nach, warum die Schulkinder die idyllische Umgebung der heutigen Schulen am Tierpark verlassen sollen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die aus den 60er-Jahren stammenden Schulen Gymnasium und Realschule in Ofden besteht seit Jahren ein erhöhter Sanierungsbedarf. In diesem Zusammenhang wurden umfangreiche Untersuchungen über die erforderliche Sanierung der beiden Schulen am bisherigen Schulstandort durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Sanierungsaufwand sehr hoch ist und ein Neubau an geplanter Stelle – unter Berücksichtigung der Synergieeffekte und des umfassenden Konzeptes eines Kultur- und Bildungzentrums, welches über das Soziale-Stadt-Programm auch förderfähig ist – kostengünstiger ist.

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat am 18.06.2009 beschlossen, das neue Schulzentrum (Gymnasium und Realschule) auf dem Anna-Gelände zu realisieren.

 

Das Projekt zwischenzeitlich mehrfach optimiert und fortentwickelt, insbes. auch im Zusammenhang mit der Förderkulisse (Soziale Stadt) und der Zielsetzung einer quartiersoffenen Einrichtung mit Angeboten für diverse außerschulische Nutzungen, Kunst- und Musikschule, Vereine, Gruppen, Proberäume (Musik, Theater etc.), Bildungsinitiativen und -angebote (z.B. auch VHS), vermietbare Raumangebote unterschiedlicher Größen für Veranstaltungen etc. Im Sinne einer vielfältigen Begegnungsstätte können damit Freizeitangebote und -aktivitäten sowie Institutionen innerhalb des Quartiers an einem zentralen Punkt - im Zusammenhang mit den schon vorhandenen Nutzungen Kita, Grundschule einerseits sowie Energeticon andererseits - gebündelt werden. Das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiz) wird somit wichtige Beiträge u.a. zur Integration, Bildung und Beschäftigung im Stadtteil Mitte bilden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Entscheidung zum KUBIZ-Standort auf dem Anna-Gelände zur Kenntnis.

 

 

7. Herr St.,

Herr St. regt an, die Entwürfe des Architektenwettbewerbes den Bürgern und Bürgerinnen unmittelbar nach Entscheidung vorzustellen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die hiesigen Anregungen und Fragen zur Architektur beziehen sich nicht auf den Regelungsinhalt auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Sie werden im parallel durchgeführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 307 - Kultur- und Bildungszentrum Anna - detailliert behandelt, siehe VL 2012/0097.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die hiesigen Anregungen und Fragen zur Architektur sind nicht Gegenstand der Regelungsebene im Flächennutzungsplan, diesbezüglich wird auf die ausführliche Stellungnahme im parallel geführten Bebauungsplanverfahren verwiesen (sie VL 2012/ 0097).

 

 

8.              Herr B.

Herr B. regt ebenfalls an, das Schulzentrum in Richtung Süden auszudehnen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Die Anregung, das Plangebiet nach Süden auszudehnen wurde in den Ausschreibungsunterlagen als Vorgabe eingearbeitet.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet und der Anregung zur Standortverlagerung entsprechend Rechnung getragen.

 

 

9.              Frau M., Alleestraße

Frau M. möchte wissen, in welcher Form die Anwohner vor der zu erwartenden Lärmbelästigung geschützt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.

Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen.

 

 

10.              Frau M.-B., Alleestraße

Frau M.-B. ist ebenfalls der Meinung, dass sie durch den Schullärm belästigt und eingeschränkt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.

Die Aufenthaltsqualität der Gärten wird durch die schulische Nutzung nicht eingeschränkt, da der neue Gebäudekomplex an der Konrad-Adenauer-Allee gebaut wird.

Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen.

 

 

11.              Herr A., Alleestraße

Herr A. schlägt vor, dass die Stadtverwaltung ins Langhaus und die Schulen ins Rathaus ziehen könnten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dieser Vorschlag lässt sich von der Lage, den Raumkapazitäten und –anforderungen etc. her nicht realisieren.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Anregung nicht zu folgen.

 

 

12.              Herr H., Alleestraße

Herr H. möchte die in der Versammlung vorgebrachten Vorschläge in die Planungen aufgenommen wissen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürger in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, und damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf Standort und Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden. 

Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden.

Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit – im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm – gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Anregung wurde durch die zwischenzeitlich erfolgte Konzeptfortentwicklung gefolgt.

 

 

13.              Herr J., Alleestraße

Herr J. möchte wissen, welche Höhe das neue Schulgebäude erhält.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die hiesigen Anregungen und Fragen beziehen sich nicht auf den Regelungsinhalt auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Sie werden im parallel durchgeführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 307 - Kultur- und Bildungszentrum Anna -detailliert behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die hiesigen Anregungen und Fragen zur Gebäudehöhe sind nicht Gegenstand der Regelungsebene im Flächennutzungsplan, diesbezüglich wird auf die ausführliche Stellungnahme im parallel geführten Bebauungsplanverfahren verwiesen (sie VL 2012/ 0097).

 

 

14.              Herr C., Alleestraße

Herr C. spricht der Bürgerbeteiligung die Ernsthaftigkeit ab. Er befürchtet, dass die Anliegen der Bürger nicht berücksichtigt werden. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürger in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, und damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf Standort und Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden. 

Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden.

Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit – im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm – gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem geltend gemachten Belang wurde durch die zwischenzeitlich erfolgte Konzeptfortentwicklung adäquat Rechnung getragen.

 

 

15.              Herr A., Alleestraße

Herr A. möchte nicht, dass ein Schulzentrum an dieser Stelle gebaut wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Zur Wohnbebauung werden damit entsprechend große Abstände gewahrt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet und der Anregung zur Standortverlagerung entsprechend Rechnung getragen.

 

 

16.              Frau M.-B., Alleestraße

Frau M.-B. regt an, das geplante Schulgebäude in rosa zu streichen. Sie befürchtet, dass die Bürger nicht ernst genommen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die farbliche Gestaltung ist nicht Regelungsinhalt des Flächennutzungsplanes.

 

Seitens der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürger in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, und damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf Standort und Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden. 

Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden.

Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit – im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm – gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet entsprechend Rechnung getragen.

Die farbliche Gestaltung des Kultur- und Bildungszentrums ist weder Gegenstand des FNP-Änderungs- noch des Bebauungsplanverfahrens.

 

 

17.              Frau J., Alleestraße

Frau J. fragt nach, warum die Bedenken der Bürger nicht bereits in die Planung eingeflossen sind, da sie ja seit längerem bekannt seien.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.

Erst nach Abklärung der finanziellen Rahmenbedingungen mit dem Fördermittelgeber konnte in 2011 das europaweite VOF-Ausschreibungsverfahren erfolgen. Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis dieses Verfahrens vor. 

Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.

Mit dem Planfortschritt sind die Anregungen und Bedenken der Bürger in die Plankonzeption eingeflossen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Rahmenbedingungen des Planfortschritts zur Kenntnis; die Anregungen der Bürger konnten zum damaligen Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung noch nicht eingearbeitet werden.

Vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich erfolgten VOF-Ausschreibungsverfahrens und der plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet entsprechend Rechnung getragen.

 

 

18.              Herr J., Alleestraße

Herr J. gibt zu bedenken, dass aufgrund der relativ kleinen Fläche nicht alle vorgebrachten Anregungen berücksichtigt werden können. Er befürchtet einen Wertverlust seiner Immobilie durch den Schulneubau.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Zur Wohnbebauung werden damit entsprechend große Abstände gewahrt, Wertverluste der Immobilie sind auch vor diesem Hintergrund nicht gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet entsprechend Rechnung getragen.

 

 

19.              Herr H., Alleestraße

Herr H. fordert, dass keine Wegeverbindung (fußläufig oder motorisiert) durch das Wohngebiet Herzogenrather Straße / Alleestraße geführt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Veränderungen an der Wegeführung im Wohngebiet Herzogenrather Straße / Alleestraße sind nicht Gegenstand des hiesigen Bauleitplanverfahrens und liegen auch nicht im Geltungsbereich der Planung. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist für die künftige  Erschließung des Kultur- und Bildungszentrums  ausreichend.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die bisherigen Straßen-/Wegeführungen bleiben im aktualisierten Planstand mit dem vom Wohngebiet entrückten KUBIZ-Standort erhalten; den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet ist damit Rechnung getragen.

 

 

20.              Frau S., Alleestraße

Frau S. äußert nochmals Bedenken zum Lärmschutz, sie weist auf die hohe Reflektion des Lärms hin, der von der Kraftzentrale ausgeht. Sie ist daher gegen den Bau einer Schallschutzmauer.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.

Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen.

 

 

21.              Frau J., Wilhelmschacht

Frau J. möchte nicht, dass im Bereich des Schulzentrums eine Außensportanlage gebaut wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Kultur- und Bildungszentrums sieht Sporthallen im Innenbereich des Gebäudekomplexes vor. Eine neue Außensportanlage ist auch aus Platzgründen an diesem Standort nicht vorgesehen und nicht Gegenstand des hiesigen Bauleitplanverfahrens, entlang des Anna-Parkes bestehen bereits Spielflächen bzw. kleine Sportfelder.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; eine neue Außensportanlage ist im Planbereich nicht geplant.

 

 

22.              Herr J., Alleestraße

Herr J. weist darauf hin, dass die Umgebung der Kraftzentrale wie ein „Schalltrichter“ wirkt. Dies sollte bei einem Schallgutachten berücksichtigt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.

Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.

Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen.

 

 

23.               Bürgerinitiative „Wohnen am Langhaus“, Antrag gem. § 24 GO NW vom 04.08.2009 (siehe Vorlage 2012/ 0097) sowie Eingabe an den Petitionsausschuss des Landes NRW 31.08.2009 (siehe Vorlage 2012/ 0097)

2009 bildete sich die Bürgerinitiative „Wohnen am Langhaus“, die sich mit einem Antrag gem. § 24 GO NW (04.08.2009) an die kommunalpolitischen Gremien der Stadt Alsdorf und einer Petition an den Landtag NRW (31.08.2009) gegen den neu geplanten Schulstandort gerichtet hat. Zentrale Kritikpunkte waren dabei insbesondere die Finanzierung angesichts der städtischen Haushaltslage bzw. Kostenaspekte im Vergleich der Sanierung am Altstandort mit dem Neubauvorhaben, der befürchtete Verlust der Kraftzentrale als Baudenkmal, eine Beeinträchtigung der anliegenden Wohngebiete durch die Anordnung des Schulneubaus (Emissionskonflikte), der Wegfall des Annaparks als sog. „Erholungsgebiet“ und Verkehrsprobleme (insbes. bei Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Vor dem Hintergrund der Bedenken der Bürgerinitiative „Wohnen am Langhaus“ wurde das Projekt zwischenzeitlich optimiert und fortentwickelt, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Förderkulisse (Soziale Stadt) und der Zielsetzung einer quartiersoffenen Einrichtung mit Angeboten für diverse außerschulische Nutzungen, Kunst- und Musikschule, Vereine, Gruppen,  Proberäume (Musik, Theater etc.), Bildungsinitiativen und -angebote (z.B. auch VHS), vermietbare Raumangebote unterschiedlicher Größen für Veranstaltungen etc. Im Sinne einer vielfältigen Begegnungsstätte können damit Freizeitangebote und -aktivitäten sowie Institutionen innerhalb des Quartiers an einem zentralen Punkt - im räumlichen Zusammenhang mit den schon vorhandenen Nutzungen KiTa, Grundschule sowie Energeticon gebündelt werden. Das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiz) wird künftig wichtige Beiträge u. a. zur Integration, Bildung und Beschäftigung in diesem Stadtteil bilden; das Land NRW teilt diesen städtebaulichen Entwicklungsansatz und fördert die Konzeption durch Mittel aus dem Programm Soziale Stadt.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürger in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, um damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung (siehe VL 2012/0097) zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten auch planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf die Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden. 

Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden.

Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit – im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm – gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.

 

Das Ergebnis des VOF-Verfahrens wurde in der Sitzung des Rates den Ratsmitgliedern sowie  der Öffentlichkeit (öffentliche Sitzung) durch die Architekten vorgestellt. Die Sprecher der Bürgerinitiative wurden davon in Kenntnis gesetzt und über die aktuelle Planung informiert. Mit der hiesigen Vorlage wird der Beschluss über die nächste Stufe des Beteiligungsverfahrens (Offenlage) gefasst.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung wurde den Ergebnissen der Petitionsausschussberatung gefolgt und den geltend gemachten Belangen der Bürgerinitiative entsprechend Rechnung getragen.

 

 

B.              Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung – Behörden -

 

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden folgende Anregungen von den Behörden vorgebracht (siehe Übersicht Anlage 7):

 

1.              Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schreiben vom 24.07.2010              (Anlage 8)

Die  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weist in ihrem Schreiben vom 24.07.2010 darauf hin, dass gemäß § 186 BGB die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes bis zum 23.09.2010 läuft.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die gewünschte Frist wurde der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingeräumt. Bis zum Ablauf der Frist ist keine weitere inhaltliche Stellungnahme abgegeben worden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; es besteht keine Relevanz für das hiesige FNP-Änderungsverfahren.

 

 

2.              EWV – Energie- und Wasser–Versorgung GmbH, Schreiben vom 27.08.2010 (Anlage 9)                                   

Die Firma EWV äußert in Ihrem Schreiben vom 27.08.2010 keine grundsätzlichen Bedenken zum Bebauungsplan Nr.307. Sie weist jedoch darauf hin, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Versorgungsleitungen und Anlagen verlegt worden sind, die auch weiterhin benötigt werden. Bestehende Leitungen und Anlagen sind entsprechend der Richtlinien zu sichern.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die hiesigen Anregungen und Fragen beziehen sich nicht auf den Regelungsinhalt auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Sie werden im parallel durchgeführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 307 - Kultur- und Bildungszentrum Anna -detailliert behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die hiesigen Anregungen und Fragen sind nicht Gegenstand der Regelungsebene im Flächennutzungsplan, diesbezüglich wird auf die ausführliche Stellungnahme im parallel geführten Bebauungsplanverfahren verwiesen (sie VL 2012/ 0097).

 

 

3.              Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 31.08.2010 (Anlage 10)

Die Wehrverwaltung West äußert in ihrem Schreiben aus militärischer Sicht keine Bedenken. Sie bittet um eine Beteiligung aller Bauvorhaben die eine Höhe von 50 m und mehr erreichen, um diese in einer Einzelfallprüfung zu beurteilen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die hiesigen Anregungen und Fragen beziehen sich nicht auf den Regelungsinhalt auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Sie werden im parallel durchgeführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 307 - Kultur- und Bildungszentrum Anna -detailliert behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die hiesigen Anregungen und Fragen sind nicht Gegenstand der Regelungsebene im Flächennutzungsplan, diesbezüglich wird auf die ausführliche Stellungnahme im parallel geführten Bebauungsplanverfahren verwiesen (sie VL 2012/ 0097).

 

 

4.              Erftverband, Schreiben vom 31.08.2010 (Anlage 11)

Der Erftverband weist in seinem Schreiben darauf hin, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch den Steinkohlebergbau abgesenkt ist.

                           

Stellungnahme der Verwaltung:

Die hiesigen Anregungen und Fragen beziehen sich nicht auf den Regelungsinhalt auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Sie werden im parallel durchgeführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 307 - Kultur- und Bildungszentrum Anna -detailliert behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die hiesigen Anregungen und Fragen sind nicht Gegenstand der Regelungsebene im Flächennutzungsplan, diesbezüglich wird auf die ausführliche Stellungnahme im parallel geführten Bebauungsplanverfahren verwiesen (sie VL 2012/ 0097).

 

 

5.              Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Schreiben vom 07.09.2010 (Anlage 12)

Die Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung Bergbau und Energie teilt mit, dass das Plangebiet auf dem verliehenen Bergwerksfeld „Anna Reststück“ und dem Erlaubnisfeld (Erdwärme) “Honigmann“ sowie dem Bewilligungsfeld (Kohlen-wasserstoffe) „Mathanna“ liegt. Bodenbewegungen durch den Grubenwasseranstieg im Bereich des Bebauungsplanes sind nicht auszuschließen.

                           

Stellungnahme der Verwaltung:

Die hiesigen Anregungen und Fragen beziehen sich nicht auf den Regelungsinhalt auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Sie werden im parallel durchgeführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 307 - Kultur- und Bildungszentrum Anna -detailliert behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die hiesigen Anregungen und Fragen sind nicht Gegenstand der Regelungsebene im Flächennutzungsplan, diesbezüglich wird auf die ausführliche Stellungnahme im parallel geführten Bebauungsplanverfahren verwiesen (sie VL 2012/ 0097).

 

 

6.        ASEAG, Schreiben vom 17.09.2010 (Anlage 13)

Die ASEAG äußert zu dem Planverfahren keine grundsätzlichen Bedenken. Bei der Planung der Wendeschleife im Bereich der Carl-von Ossietzky-Straße sind Standardgelenkbusse zu berücksichtigen.

Um die künftige Anbindung des Kultur- und Bildungszentrums zu gewährleisten sind an geeigneter Stelle Bushaltestellen im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Straße bzw. der Konrad-Adenauer-Allee vorzusehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die hiesigen Anregungen und Fragen beziehen sich nicht auf den Regelungsinhalt auf der Ebene des Flächennutzungsplans. Sie werden im parallel durchgeführten Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 307 - Kultur- und Bildungszentrum Anna -detailliert behandelt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die hiesigen Anregungen und Fragen sind nicht Gegenstand der Regelungsebene im Flächennutzungsplan, diesbezüglich wird auf die ausführliche Stellungnahme im parallel geführten Bebauungsplanverfahren verwiesen (sie VL 2012/ 0097).

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Kultur- und Bildungszentrum Anna - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB)-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung durchgeführt.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Bauleitplanungen werden seitens der Verwaltung mit eigenem Personal betrieben.

Hinsichtlich der Gesamtkosten des Projekts wird auf die ausführliche Vorlage zur Ratssitzung am 24.11.2011 verwiesen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Bisher konnte der Bereich um die Kraftzentrale keiner abschließenden Nutzung zugeführt werden. Mit der Errichtung des Kultur- und Bildungszentrums an der Carl-von-Ossietzky-Straße / Konrad-Adenauer-Allee unter Einbeziehung der Kraftzentrale wird diese einer dauerhaften Nutzung zugeführt. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum bildet mit dem “Energeticon”, als außerschulischer Lernort einerseits und der Grundschule am Willy-Brandt-Ring sowie Kita Anna andererseits eine neue “Kultur- und Bildungsachse”.

 

Die Lage des Kultur- und Bildungszentrums  liegt fußläufig erreichbar zum zentralen Bushof und zur Euregiobahn mit Haltepunkten am Bushof und in Busch, so dass die neue Einrichtung gut erreichbar ist.

 

Mit der Verlegung der Schulen und den weiteren Kultur-, Freizeit- und Quartierseinrichtungen auf das Anna-Gelände findet eine Nutzung statt, die den Anna-Park sowie die angrenzenden Bereiche mit schulischem und kulturellem Leben erfüllt und positive Nutzungs- und Quartiersimpulse setzt.

 

Die ökologischen bzw. Ausgleichsbelange für die baulichen Eingriffe im Bereich des ehemaligen Zechengeländes Anna sind seinerzeit über einen Grünordnungsplan geregelt worden. Die geplante neue Nutzung wird der Unteren Landschaftsbehörde der Städteregion im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgelegt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.03.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen