Beschlussvorlage - 2012/0060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Resi-Quint-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Resi-Quint-Straße (Anlage        /1) wurde über einen Erschließungsvertrag vom 27./30.07.2002 durch die GSG Alsdorf  GmbH endgültig fertiggestellt. Die mängelfreie Abnahme erfolgte am 18.01.2012.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde, Straßenbaubehörde ist hier die Stadt Alsdorf.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- keine –

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- keine -

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.03.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen