Beschlussvorlage - 2012/0097
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.307 – Kultur- und Bildungszentrum Anna - a) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung b) Billigung des Bebauungsplanes Nr.307 – Kultur- und Bildungszentrum Anna c) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.307 – Kultur- und Bildungszentrum Anna –
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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29.03.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a) beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplanes Nr.307 die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.
b) billigt den Bebauungsplan (Anlage 2) Nr.307 Kultur- und Bildungszentrum Anna -
c) beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.307 Kultur- und Bildungszentrum Anna - durchzuführen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Planerische Rahmenbedingungen:
Das Plangebiet (Anlage 1) liegt nordwestlich des Anna-Parks an der Konrad-Adenauer-Allee / Carl-von-Ossietzky-Straße und hat eine Größe von ca. 4,5 ha.
In seiner Sitzung am 27.08.2009 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.307 - Schulzentrum Anna - beschlossen. Der Bebauungsplan Nr.307 wurde zum damaligen Zeitpunkt unter der Bezeichnung Schulzentrum Anna aufgestellt, auf Grundlage der vorliegenden Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines gemeinsamen Schulstandortes für Gymnasium und Realschule unter Einbeziehung der Kraftzentrale sowie weiterer kultureller Einrichtungen.
Die Planung wurde seither, insbesondere in Abstimmung mit den Förderstellen und unter Berücksichtigung der stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen (Soziale Stadt) überarbeitet. Im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich fortentwickelten städtebaulichen Konzept erfolgte in der AfS-Sitzung am 17.11.2011 (VL 2011/1422) eine Änderung der Plangebietsumgrenzung, so dass planungsrechtlich die Flächen nördlich der Carl-von-Osssietzky-Straße und diese als Straße selbst unverändert bleiben. Das Verfahren wird nun unter der konkretisierenden Bezeichnung Kultur- und Bildungszentrum Anna weitergeführt.
Für das Kultur- und Bildungszentrum wurde seitens der GSG Grund- und Stadtenwicklung ein VOF-Verfahren zur Auswahl eines Generalplaners durchgeführt. Der Entwurf der Architekten Gerkan, Marg und Partner - GMP, Hamburg wurde zur weiteren Bearbeitung ausgewählt und zwischenzeitlich in den politischen Gremien der Stadt unter Berücksichtigung von Planüberarbeitungen mehrfach vorgestellt und als Grundlage des hiesigen Bauleitplanverfahrens bestimmt.
Ziel der Planung ist es, neben der schulischen Nutzung (Gymnasium und Realschule) zusätzlich eine quartiersoffene Einrichtung mit Angeboten für diverse außerschulische Nutzungen, Kunst- und Musikschule, Vereine, Gruppen, Proberäume (Musik, Theater etc.), Bildungsinitiativen und -angebote (z.B. auch VHS) zu schaffen. Im Sinne einer vielfältigen Begegnungsstätte können damit Freizeitangebote und -aktivitäten sowie Institutionen innerhalb des Quartiers an einem zentralen Punkt - im Zusammenhang mit den schon vorhandenen Nutzungen KiTa, Grundschule sowie Energeticon gebündelt werden. Das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiz) wird somit wichtige Beiträge u. a. zur Integration, Bildung und Beschäftigung im Stadtteil bilden.
Die überwiegende Fläche des Bebauungsplanes Nr.307 (Anlage 2) wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung schulische, sportliche, kulturelle, soziale Zwecke planungsrechtlich festgesetzt. Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr.307 sind als Anlage 3 beigefügt.
2009 bildete sich die Bürgerinitiative Wohnen am Langhaus, die sich mit einem Antrag gemäß § 24 GO NW (04.08.2009 - Anlage 6) an die kommunalpolitischen Gremien der Stadt Alsdorf und einer Petition an den Landtag NRW (31.08.2009 Anlage 7) gegen den neu geplanten Schulstandort gerichtet hat. Zentrale Kritikpunkte waren dabei insbesondere die Finanzierung angesichts der städtischen Haushaltslage bzw. Kostenaspekte im Vergleich der Sanierung am Altstandort mit dem Neubauvorhaben, der befürchtete Verlust der Kraftzentrale als Baudenkmal, eine Beeinträchtigung der anliegenden Wohngebiete durch die Anordnung des Schulneubaus (Emissionskonflikte), der Wegfall des Annaparks als sog. Erholungsgebiet und Verkehrsprobleme (insbesondere bei Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße).
Seitens der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürgerinitiative in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, und damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung (Anlage 8) zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf Standort und Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden.
Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept (Anlage 4) verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden. Der neue Abstand beträgt ca. 120 m.
Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.
Ein Abstimmungsgespräch mit den Trägern der Buslinien am 06.03.2012 (Vermerk Anlage 5) ergab, dass die Haltebereiche der Schulbusse an der Konrad-Adenauer-Allee angeordnet werden sollen. Am Wasserturm sollen auf beiden Seiten Haltestellen für die Linienbusse eingerichtet werden. Zusätzlich soll die vorhandene Haltestelle vor der Kraftzentrale beidseitig ergänzt werden. Sogenannte Kiss & Ride-Zonen (Haltemöglichkeit für Eltern) sollen je auf der Eingangsseite der Schulen eingerichtet werden, d. h. für das Gymnasium auf der Carl-von-Ossietzky-Straße und für die Realschule auf dem Maschinistenweg. Grundsätzlich sollen neben den Bus-Haltestellen und den Kiss & Ride - Flächen ausreichend große Aufenthaltsbereiche für die wartenden Schüler vorgesehen werden.
Diese Aufenthaltsbereiche für Schüler sind im Rechtsplan als Fläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich festgesetzt.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.307 - Kultur- und Bildungszentrum Anna - überplant zu einem Teil den Bebauungsplan Nr.212 - Herzogenrather Straße, der am 27.05.2004 rechtskräftig geworden ist sowie einen Teil des Bebauungsplanes Nr.213 Gewerbepark Anna, der am 14.03.2002 rechtskräftig geworden ist. Der Bebauungsplan Nr.212 setzt für die Flächen südlich der Carl-von-Ossietzky-Straße, im Bereich der Kraftzentrale MK Kerngebiet, ein MI Mischgebiet sowie öffentliche Grünfläche fest. Der Bebauungsplan Nr.213 setzt für den überplanten Teil GE Gewerbliche Baufläche und öffentliche Grünfläche fest.
Verfahrensverlauf:
In seiner Sitzung am 27.08.2009 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.307 Schulzentrum Anna beschlossen. In der AfS-Sitzung am 17.11.2011 wurde die geänderte Plangebietsumgrenzung beschlossen; der Bebauungsplan Nr.307 wird unter der Bezeichnung Kultur- und Bildungszentrum Anna weitergeführt.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 13.01.2010 in Form einer öffentlichen Veranstaltung und anschließender Planauslage im Rathaus statt, die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde mit Schreiben vom 12.08.2010 durchgeführt.
Parallel zum Bebauungsplan Nr.307 wird die Flächennutzungsplan-Änderung Nr.12 aufgestellt. Der derzeitige Flächennutzungsplan 2004 stellt für das Plangebiet in Teilen Gemischte Bauflächen, Grünflächen und Gewerbliche Bauflächen dar. Damit der Bebauungsplan Nr.307 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und realisiert werden kann, ist es notwendig mit der Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes die Gemischten Bauflächen, Grünflächen und Gewerbliche Bauflächen in Flächen für den Gemeinbedarf zu ändern.
Die Begründung sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr.307 Kultur- und Bildungszentrum Anna - liegen der Vorlage als Anlage 9 bei.
A. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung Bürger -
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Anregungen von den Bürgern vorgebracht (siehe Niederschrift zur Bürgerversammlung vom13.01.2010 Anlage 10):
1. Frau C., Alleestraße
Frau C. regt an, das Schulzentrum an dieser Stelle nicht zu bauen. Sie befürchtet eine Lärmbelästigung durch den Schullärm.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts (Kinderlärm, Schulhof) entsprechend Rechnung getragen.
2. Herr B., Alleestraße
Herr B. möchte wissen, was künftig mit der Carl-von-Ossietzky-Straße passiert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten und damit die Carl-von-Ossietzky-Straße zu überbauen. Diese hätte dann in Teilen abgebunden werden müssen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung bleibt die Carl-von-Ossietzky-Straße in der vorhandenen Lage erhalten.
3. Frau J., Alleestraße
Frau J. schlägt vor, das Plangebiet in Richtung Süden zu verlagern, so dass die dortigen Gewerbeflächen einbezogen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Die Anregung, das Plangebiet nach Süden auszudehnen wurde in den Ausschreibungsunterlagen als Vorgabe eingearbeitet.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet und der Anregung zur Standortverlagerung entsprechend Rechnung getragen.
4. Herr H., Alleestraße
Herr H. spricht sich gegen den Bau des Schulzentrums an dieser Stelle aus. Falls es dennoch gebaut wird, regt er ebenfalls an, das Schulzentrum in Richtung Süden zu verlagern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Die Anregung, das Plangebiet nach Süden auszudehnen wurde in den Ausschreibungsunterlagen als Vorgabe eingearbeitet.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet und der Anregung zur Standortverlagerung entsprechend Rechnung getragen.
5. Frau D., Alleestraße
Frau D. macht auf die erhöhte Lärmbelästigung sowohl durch Schullärm als auch erhöhtes Verkehrsaufkommen aufmerksam.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgen plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts (Kinderlärm, Schulhof) entsprechend Rechnung getragen.
Hinsichtlich des befürchteten Verkehrslärms auf das Wohngebiet wird darauf hingewiesen, dass die Bushaltestellen für Schulbusse an der Konrad-Adenauer Allee geplant wurden, insofern werden die überwiegenden Verkehre über die Konrad-Adenauer-Allee abgewickelt. Auch die Zufahrt zur geplanten Stellplatzanlage vor dem KUBIZ-Neubau ist seitens des Hauer-/Maschinistenweges vorgesehen, die Situation entlang der Carl-von-Ossietzky-Straße bleibt weitgehend unverändert (Erhalt der Straße).
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts (Kinderlärm, Schulhof sowie Verkehr) entsprechend Rechnung getragen. Die Verkehre werden überwiegend über die Konrad-Adenauer-Allee abgewickelt und die Situation entlang der Carl-von-Ossietzky-Straße bleibt weitgehend unverändert.
6. Herr A., Alleestraße
Herr A. fragt nach, warum die Schulkinder die idyllische Umgebung der heutigen Schulen am Tierpark verlassen sollen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die aus den 60er-Jahren stammenden Schulen Gymnasium und Realschule in Ofden besteht seit Jahren ein erhöhter Sanierungsbedarf. In diesem Zusammenhang wurden umfangreiche Untersuchungen über die erforderliche Sanierung der beiden Schulen am bisherigen Schulstandort durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Sanierungsaufwand sehr hoch ist und ein Neubau an geplanter Stelle unter Berücksichtigung der Synergieeffekte und des umfassenden Konzeptes eines Kultur- und Bildungszentrums, welches über das Soziale-Stadt-Programm auch förderfähig ist kostengünstiger ist.
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat am 18.06.2009 beschlossen, das neue Schulzentrum (Gymnasium und Realschule) auf dem Anna-Gelände zu realisieren.
Das Projekt zwischenzeitlich mehrfach optimiert und fortentwickelt, insbes. auch im Zusammenhang mit der Förderkulisse (Soziale Stadt) und der Zielsetzung einer quartiersoffenen Einrichtung mit Angeboten für diverse außerschulische Nutzungen, Kunst- und Musikschule, Vereine, Gruppen, Proberäume (Musik, Theater etc.), Bildungsinitiativen und -angebote (z.B. auch VHS), vermietbare Raumangebote unterschiedlicher Größen für Veranstaltungen etc. Im Sinne einer vielfältigen Begegnungsstätte können damit Freizeitangebote und -aktivitäten sowie Institutionen innerhalb des Quartiers an einem zentralen Punkt - im Zusammenhang mit den schon vorhandenen Nutzungen Kita, Grundschule einerseits sowie Energeticon andererseits - gebündelt werden. Das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiz) wird somit wichtige Beiträge u.a. zur Integration, Bildung und Beschäftigung im Stadtteil Mitte bilden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Entscheidung zum KUBIZ-Standort auf dem Anna-Gelände zur Kenntnis.
7. Herr St.,
Herr St. regt an, die Entwürfe des Architektenwettbewerbes den Bürgern und Bürgerinnen unmittelbar nach Entscheidung vorzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Kultur- und Bildungszentrum wurde seitens der GSG Grund- und Stadtentwicklung ein europaweites VOF-Ausschreibungsverfahren durchgeführt.
In der öffentlichen Ratssitzung am 24.11.2011 wurde das Projekt durch die Architekten vorgestellt, so dass sich auch die breite Öffentlichkeit über das Projekt informieren konnte. An den Sprecher der Bürgerinitiative erfolgten Vorabinformationen über die geänderte Plankonzeption und ein Hinweis auf die Sitzung, damit diese sich ebenfalls dort informieren konnten. Begleitet wurde dies auch durch die Berichterstattung der Presse.
Im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens erfolgt eine neuerliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB).
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
8. Herr B.
Herr B. regt ebenfalls an, das Schulzentrum in Richtung Süden auszudehnen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Die Anregung, das Plangebiet nach Süden auszudehnen wurde in den Ausschreibungsunterlagen als Vorgabe eingearbeitet.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet und der Anregung zur Standortverlagerung entsprechend Rechnung getragen.
9. Frau M., Alleestraße
Frau M. möchte wissen, in welcher Form die Anwohner vor der zu erwartenden Lärmbelästigung geschützt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.
Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen.
10. Frau M.-B., Alleestraße
Frau M.-B. ist ebenfalls der Meinung, dass sie durch den Schullärm belästigt und eingeschränkt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.
Die Aufenthaltsqualität der Gärten wird durch die schulische Nutzung nicht eingeschränkt, da der neue Gebäudekomplex an der Konrad-Adenauer-Allee gebaut wird.
Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen.
11. Herr A., Alleestraße
Herr A. schlägt vor, dass die Stadtverwaltung ins Langhaus und die Schulen ins Rathaus ziehen könnten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Dieser Vorschlag lässt sich von der Lage, den Raumkapazitäten und anforderungen etc. her nicht realisieren.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Anregung nicht zu folgen.
12. Herr H., Alleestraße
Herr H. möchte die in der Versammlung vorgebrachten Vorschläge in die Planungen aufgenommen wissen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürger in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, und damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf Standort und Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden.
Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden.
Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Anregung wurde durch die zwischenzeitlich erfolgte Konzeptfortentwicklung gefolgt.
13. Herr J., Alleestraße
Herr J. möchte wissen, welche Höhe das neue Schulgebäude erhält.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die vorliegenden Planungen aus dem VOB-Ausschreibungsverfahren sehen z. Zt. am verlagerten Standort eine Gebäudehöhe (Attikahöhe) von 12,50 m vor. Im Bebauungsplan Nr. 307 Kultur- und Bildungszentrum wurde eine Reserve eingeplant und daher eine maximale Gebäudehöhe von 13,00 m festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Höhenfestsetzungen zur Kenntnis.
14. Herr C., Alleestraße
Herr C. spricht der Bürgerbeteiligung die Ernsthaftigkeit ab. Er befürchtet, dass die Anliegen der Bürger nicht berücksichtigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürger in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, und damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf Standort und Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden.
Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden.
Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Dem geltend gemachten Belang wurde durch die zwischenzeitlich erfolgte Konzeptfortentwicklung adäquat Rechnung getragen.
15. Herr A., Alleestraße
Herr A. möchte nicht, dass ein Schulzentrum an dieser Stelle gebaut wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Zur Wohnbebauung werden damit entsprechend große Abstände gewahrt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet und der Anregung zur Standortverlagerung entsprechend Rechnung getragen.
16. Frau M.-B., Alleestraße
Frau M.-B. regt an, das geplante Schulgebäude in rosa zu streichen. Sie befürchtet, dass die Bürger nicht ernst genommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die farbliche Gestaltung wird in diesem Bebauungsplan nicht geregelt. Der Bebauungsplan trifft in der Regel Festsetzungen zur städtebaulichen Form / Kubatur (Bautiefen, Geschossigkeit, Höhen, Dachformen). Die farbliche Gestaltung ist abhängig von der geplanten Architektur, diese Entscheidung wird den Planern des Gebäudes vorbehalten bleiben.
Seitens der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürger in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, und damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf Standort und Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden.
Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden.
Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet entsprechend Rechnung getragen.
Die farbliche Gestaltung des Kultur- und Bildungszentrums ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
17. Frau J., Alleestraße
Frau J. fragt nach, warum die Bedenken der Bürger nicht bereits in die Planung eingeflossen sind, da sie ja seit längerem bekannt seien.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.
Erst nach Abklärung der finanziellen Rahmenbedingungen mit dem Fördermittelgeber konnte in 2011 das europaweite VOF-Ausschreibungsverfahren erfolgen. Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis dieses Verfahrens vor.
Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.
Mit dem Planfortschritt sind die Anregungen und Bedenken der Bürger in die Plankonzeption eingeflossen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Rahmenbedingungen des Planfortschritts zur Kenntnis; die Anregungen der Bürger konnten zum damaligen Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung noch nicht eingearbeitet werden.
Vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich erfolgten VOF-Ausschreibungsverfahrens und der plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet entsprechend Rechnung getragen.
18. Herr J., Alleestraße
Herr J. gibt zu bedenken, dass aufgrund der relativ kleinen Fläche nicht alle vorgebrachten Anregungen berücksichtigt werden können. Er befürchtet einen Wertverlust seiner Immobilie durch den Schulneubau.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. Im Rahmen des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens wurde in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit gegeben, auch die südlichen Gewerbeflächen in den Entwurf einzubeziehen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Zur Wohnbebauung werden damit entsprechend große Abstände gewahrt, Wertverluste der Immobilie sind auch vor diesem Hintergrund nicht gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet entsprechend Rechnung getragen.
19. Herr H., Alleestraße
Herr H. fordert, dass keine Wegeverbindung (fußläufig oder motorisiert) durch das Wohngebiet Herzogenrather Straße / Alleestraße geführt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Veränderungen an der Wegeführung im Wohngebiet Herzogenrather Straße / Alleestraße sind nicht Gegenstand des hiesigen Bebauungsplanes und liegen auch nicht im Geltungsbereich dieses Plans. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist für die künftige Erschließung des Kultur- und Bildungszentrums ausreichend.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die bisherigen Straßen-/Wegeführungen bleiben im aktualisierten Planstand mit dem vom Wohngebiet entrückten KUBIZ-Standort erhalten; den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet ist damit Rechnung getragen.
20. Frau S., Alleestraße
Frau S. äußert nochmals Bedenken zum Lärmschutz, sie weist auf die hohe Reflektion des Lärms hin, der von der Kraftzentrale ausgeht. Sie ist daher gegen den Bau einer Schallschutzmauer.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.
Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen.
21. Frau J., Wilhelmschacht
Frau J. möchte nicht, dass im Bereich des Schulzentrums eine Außensportanlage gebaut wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Kultur- und Bildungszentrums sieht Sporthallen im Innenbereich des Gebäudekomplexes vor. Eine neue Außensportanlage ist auch aus Platzgründen an diesem Standort nicht vorgesehen und nicht Gegenstand des hiesigen Bebauungsplanverfahrens, entlang des Anna-Parkes bestehen bereits Spielflächen bzw. kleine Sportfelder.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; eine neue Außensportanlage ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht geplant.
22. Herr J., Alleestraße
Herr J. weist darauf hin, dass die Umgebung der Kraftzentrale wie ein Schalltrichter wirkt. Dies sollte bei einem Schallgutachten berücksichtigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.
Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum veränderten Plankonzept auf einem dem Wohngebiet entrückten Standort zur Kenntnis.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen.
23. Bürgerinitiative Wohnen am Langhaus, Antrag gem. § 24 GO NW vom 04.08.2009 (Anlage 6) sowie Eingabe an den Petitionsausschuss des Landes NRW 31.08.2009 (Anlage 7)
2009 bildete sich die Bürgerinitiative Wohnen am Langhaus, die sich mit einem Antrag gem. § 24 GO NW (04.08.2009) an die kommunalpolitischen Gremien der Stadt Alsdorf und einer Petition an den Landtag NRW (31.08.2009) gegen den neu geplanten Schulstandort gerichtet hat. Zentrale Kritikpunkte waren dabei insbesondere die Finanzierung angesichts der städtischen Haushaltslage bzw. Kostenaspekte im Vergleich der Sanierung am Altstandort mit dem Neubauvorhaben, der befürchtete Verlust der Kraftzentrale als Baudenkmal, eine Beeinträchtigung der anliegenden Wohngebiete durch die Anordnung des Schulneubaus (Emissionskonflikte), der Wegfall des Annaparks als sog. Erholungsgebiet und Verkehrsprobleme (insbes. bei Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße).
Stellungnahme der Verwaltung:
Vor dem Hintergrund der Bedenken der Bürgerinitiative Wohnen am Langhaus wurde das Projekt zwischenzeitlich optimiert und fortentwickelt, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Förderkulisse (Soziale Stadt) und der Zielsetzung einer quartiersoffenen Einrichtung mit Angeboten für diverse außerschulische Nutzungen, Kunst- und Musikschule, Vereine, Gruppen, Proberäume (Musik, Theater etc.), Bildungsinitiativen und -angebote (z.B. auch VHS), vermietbare Raumangebote unterschiedlicher Größen für Veranstaltungen etc. Im Sinne einer vielfältigen Begegnungsstätte können damit Freizeitangebote und -aktivitäten sowie Institutionen innerhalb des Quartiers an einem zentralen Punkt - im räumlichen Zusammenhang mit den schon vorhandenen Nutzungen KiTa, Grundschule sowie Energeticon gebündelt werden. Das Kultur- und Bildungszentrum (KuBiz) wird künftig wichtige Beiträge u. a. zur Integration, Bildung und Beschäftigung in diesem Stadtteil bilden; das Land NRW teilt diesen städtebaulichen Entwicklungsansatz und fördert die Konzeption durch Mittel aus dem Programm Soziale Stadt.
Von Seiten der Verwaltung wurde großer Wert darauf gelegt, die Anliegen der Bürger in der Konzeptionsfortführung bestmöglich zu berücksichtigen, um damit auch dem Ergebnis der Petitionsausschussberatung (siehe Anlage 8) zu folgen. So wurde als planerische Vorgabe das potentielle Projektgebiet erweitert, um anstelle der Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße und das Heranrücken an die vorhandene Wohnbebauung eine Planausdehnung südwestlich der Kraftzentrale über den Hauerweg hinaus zu ermöglichen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen, sollten auch planerische Maßnahmen zur etwaigen Konfliktminimierung, bspw. im Hinblick auf die Anordnung der Gebäude, der Schulhofflächen, der Parkplätze etc. vorgesehen werden.
Das nun aktuell vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, womit nun auch entsprechend größere Abstände zur vorhandenen Wohnbebauung (im Vergleich zur Machbarkeitsstudie) gewahrt werden.
Das geplante Kultur- und Bildungszentrum ist als Gebäudeensemble vorgesehen, bestehend aus der - unter Denkmalschutzaspekten vorteilhaft - unangebaut belassenen Kraftzentrale und einem danebenliegenden rechteckigen Gebäude, welches flächensparend und energetisch optimiert auf einem Sockelgeschoss mit 4 Sporthallen die sich L-förmig gegenüberstehenden Baukörper von Gymnasium und Realschule um einen Innenhof vereint. Das neue Gebäude nimmt die Flucht und stringente Richtungsanordnung des Anna-Parkgeländes auf und setzt somit im Kontext zwischen Kraftzentrale und Wasserturm gewissermaßen den Schlusspunkt an der Gewerbeachse entlang der Konrad-Adenauer-Allee; gleichzeitig wird durch die Wahrung des Abstandes zwischen Neubau und Kraftzentrale das Hindurchfließen des öffentlichen Raumes und der Grünstrukturen gewahrt und positiv zur Raumbildung zwischen den beiden Baukörpern sowie des Straßenbildes beigetragen.
Das Ergebnis des VOF-Verfahrens wurde in der Sitzung des Rates den Ratsmitgliedern sowie der Öffentlichkeit (öffentliche Sitzung) durch die Architekten vorgestellt. Die Sprecher der Bürgerinitiative wurden davon in Kenntnis gesetzt und über die aktuelle Planung informiert. Mit der hiesigen Vorlage wird der Beschluss über die nächste Stufe des Beteiligungsverfahrens (Offenlage) gefasst.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung wurde den Ergebnissen der Petitionsausschussberatung gefolgt und den geltend gemachten Belangen der Bürgerinitiative entsprechend Rechnung getragen.
B. Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung Behörden -
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden folgende Anregungen von den Behörden vorgebracht (siehe Übersicht Anlage 11):
1. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schreiben vom 24.07.2010 ( Anlage 12)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weist in ihrem Schreiben vom 24.07.2010 darauf hin, dass gemäß § 186 BGB die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zu Bebauungsplanverfahren bis zum 23.09.2010 läuft.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die gewünschte Frist wurde der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingeräumt. Bis zum Ablauf der Frist ist keine weitere inhaltliche Stellungnahme abgegeben worden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. EWV Energie- und WasserVersorgung GmbH, Schreiben vom
27.08.2010 (Anlage 13)
Die Firma EWV äußert in Ihrem Schreiben vom 27.08.2010 keine grundsätzlichen Bedenken zum Bebauungsplan Nr.307. Sie weist jedoch darauf hin, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Versorgungsleitungen und Anlagen verlegt worden sind, die auch weiterhin benötigt werden. Bestehende Leitungen und Anlagen sind entsprechend der Richtlinien zu sichern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan Nr.307 überplant in Teilbereichen den Bebauungsplan Nr.212 und den Bebauungsplan Nr.213, um für das Kultur- und Bildungszentrum Anna die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die Flächen nördlich der Kraftzentrale bleiben planungsrechtlich unverändert, so dass die Leitungen dort verbleiben können.
Der zwischenzeitlich verlagerte KUBIZ-Standort nimmt nun Flächen südöstlich des Hauerweges in Anspruch und überplant auch diesen. Dort befinden sich Stromleitungen und eine Elektro-Station.
Im Zuge der weiteren Hochbauplanungen werden die Belange des Leitungsträgers berücksichtigt und die ggfs. erforderliche Verlegung bzw. Leitungssicherungen mit dem Versorgungsträger abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; die Belange des Versorgungsträgers werden im weiteren Verfahren abgestimmt und berücksichtigt.
3. Wehrverwaltung West, Schreiben vom 31.08.2010 (Anlage 14)
Die Wehrverwaltung West äußert in ihrem Schreiben aus militärischer Sicht keine Bedenken. Sie bittet um eine Beteiligung aller Bauvorhaben die eine Höhe von 50 m und mehr erreichen, um diese in einer Einzelfallprüfung zu beurteilen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sind im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes keine Gebäude von 50 m und höher geplant, vielmehr sind Traufhöhenfestsetzungen < 15,00 m im Bebauungsplan erfolgt.
Dennoch wird vorsorglich ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan Nr.307 aufgenommen: Bei Bauteilen mit einer Höhe von 50 m und höher ist im Rahmen des Bauantrages die Wehrbereichsverwaltung West, Wilhelm-Raabe-Straße, 40470 Düsseldorf zu beteiligen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; er beschließt, den Hinweis zur Beteiligung der Wehrbereichsverwaltung West bei der Planung von Gebäudeteilen mit einer Höhe von 50 m und höher in den Bebauungsplan Nr.307 aufzunehmen.
4. Erftverband, Schreiben vom 31.08.2010 ( Anlage 15)
Der Erftverband weist in seinem Schreiben darauf hin, dass die Grundwasseroberfläche im Bereich des Plangebietes durch den Steinkohlebergbau abgesenkt ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan Nr.307 wird folgender Hinweis zur Grundwassersenkung aufgenommen: Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist die Grundwasseroberfläche aufgrund bergbaulicher Einwirkungen abgesenkt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; er beschließt, einen Hinweis zur möglichen Absenkung der Grundwasseroberfläche in den Bebauungsplan Nr.307 aufzunehmen.
5. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Schreiben vom 06.09.2010 (Anlage 16)
Die Deutsche Telekom weist in ihrem Schreiben auf die Lage ihrer Telekommunikationslinien hin und dass durch die Überplanung der Carl-von-Ossietzky-Straße die öffentlichen Verkehrsflächen nicht mehr zur Verfügung stehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes in der frühzeitigen Beteiligung basierte auf der damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens vor.
Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich liegenden Flächen der Carl-von-Ossietzky-Straße und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße, so dass die Kommunikationslinien der Deutschen Telekom unverändert in der Carl-von-Ossietzky-Straße verbleiben können.
Der zwischenzeitlich verlagerte KUBIZ-Standort nimmt nun Flächen südöstlich des Hauerweges in Anspruch und überplant auch diesen. Etwaige dort verlaufende Leitungen werden im Zuge der weiteren Hochbauplanungen berücksichtigt und die ggfs. erforderliche Verlegung bzw. Leitungssicherungen mit dem Träger abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; die Belange des Trägers werden im weiteren Verfahren abgestimmt und berücksichtigt.
6. Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Schreiben vom 07.09.2010 (Anlage 17)
Die Bezirksregierung Arnsberg Abteilung Bergbau und Energie teilt mit, dass das Plangebiet auf dem verliehenen Bergwerksfeld Anna Reststück und dem Erlaubnisfeld (Erdwärme) Honigmann sowie dem Bewilligungsfeld (Kohlen-wasserstoffe) Mathanna liegt. Bodenbewegungen durch den Grubenwasseranstieg im Bereich des Bebauungsplanes sind nicht auszuschließen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan Nr.307 wird folgender Hinweis aufgenommen: Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.307 liegt im verliehenen Bergwerksfeld Anna Reststück. Bodenbewegungen durch den Grubenwasseranstieg sind daher nicht auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; er beschließt, einen Hinweis zu möglichen Bodenbewegungen durch den Grubenwasseranstieg in den Bebauungsplan Nr.307 aufzunehmen.
7. ENWOR Energie & Wasser vor Ort, Schreiben vom 31.08.2010 ( Anlage 18)
Die Firma ENWOR teilt mit, dass im Bebauungsplangebiet Wasser-versorgungsleitungen (in Randlage der Carl-vonOssietzky-Straße) vorhanden sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Etwaige dort verlaufende Leitungen werden im Zuge der weiteren Hochbauplanungen berücksichtigt und die ggfs. erforderliche Verlegung bzw. Leitungssicherungen mit dem Träger abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; die Belange des Trägers werden im weiteren Verfahren abgestimmt und berücksichtigt.
8. Städteregion Aachen, S 90 Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa, Schreiben vom 14.09.2010 (Anlage 19)
A 70 Wasserwirtschaft
Die Städteregion Aachen erklärt in ihrem Schreiben, dass alle anfallenden Schmutzwässer in die städtische Kanalisation einzuleiten sind. Wegen möglicher Belastungen ist das Niederschlagswasser ebenfalls in den Kanal einzuleiten. Die textlichen Festsetzungen sind entsprechend zu ändern.
A 70 - Immissionsschutz
Aus Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken. Im Interesse der Nachbarschaft wird im Baugenehmigungsverfahren zum Kultur- und Bildungszentrum empfohlen, eine Lärmprognose zu entstehendem Kinderlärm vorzunehmen.
A 70 Bodenschutz/Altlasten
Im Bebauungsplan Nr.307 fehlen Aussagen zur Altlastenproblematik. Es bestehen keine Bedenken, wenn folgende Ergänzungen in den Bebauungsplan Nr.307 eingearbeitet werden:
- das Niederschlagswasser muss wegen Vorbelastung in den Kanal eingeleitet werden. Die textlichen Festsetzungen sind entsprechend zu überarbeiten.
- Im Plangebiet liegt die Grundwasser-Messstelle B 10. Hierzu ist die Bezirksregierung Arnsberg zu beteiligen. Eine nachrichtliche Stellungnahme der Grundwasser-Messstelle im Bebauungsplan wäre wünschenswert.
- In den Bebauungsplan sind Hinweise zu Altlasten aufzunehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
zur Wasserwirtschaft
Die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr.307 zur Niederschlagsentwässerung wurden unter Punkt 3.1 geändert: Die Beseitigung von Niederschlagswasser ist im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wegen möglicher Belastungen in den städtischen Kanal einzuleiten.
zum Immissionsschutz
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten. In der Bürgerversammlung wurde ausführlich darauf hingewiesen, dass sich die Lage der Baukörper noch verändern kann.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Die nördlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen bleiben planungsrechtlich unverändert. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant. Dabei handelt es sich um einen geschlossenen Baukörper mit einem Innenhof.
Weiterhin wurde mit der Verabschiedung des zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Mitte 2011 in § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG aufgenommen, dass Geräuscheinwirkungen durch Kinder im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung sind. Zur Frage, wann die Zumutbarkeit überschritten ist, wurden in der Vergangenheit immer wieder untergesetzliche Regelwerke wie die TA Lärm, die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) oder Freizeitlärmrichtlinie herangezogen, obwohl diese Regelwerke für die Bewertung von Kinderlärm an sich nicht anwendbar sind. Die Ausführungen der Stellungnahme der Städteregion vom 14.09.2010 hinsichtlich der angeregten Lärmprognose sind insofern zwischenzeitlich überholt. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wird den geltend gemachten Belangen aus dem Wohngebiet hinsichtlich des befürchteten Lärmkonflikts entsprechend Rechnung getragen. Um die Basis für ein verträgliches Miteinander des Kultur- und Bildungszentrums einerseits sowie der Interessen der Nachbarn andererseits zu schaffen sind die angeregten planerischen Maßnahmen zur Konfliktminimierung insbesondere im Hinblick auf den verlagerten Standort, die Gebäudegestaltung (Kompakt mit Innenhof) und -anordnung, die Schulhofflächen sowie die neu anzulegenden Parkplätze etc. bereits in die Planung eingeflossen.
zum Bodenschutz/Altlasten
Die textliche Festsetzung zur Niederschlagsentwässerung wurde geändert (siehe Stellungnahme zur Wasserwirtschaft).
Die Grundwassermessstelle B10 ist in den derzeit rechtskräftigen Bebauungsplänen Nr.212 und Nr.213 nicht dargestellt (andere Messstellen sind dort nachrichtlich eingetragen), da diese zur Zeit der Aufstellung nicht erforderlich war. Die Bezirksregierung Arnsberg wurde ebenfalls frühzeitig an diesem Bebauungsplanverfahren beteiligt (siehe Punkt 6). Von dort wurden keine Anregungen zur Grundwassermessstelle B 10 gegeben.
In den Bebauungsplan Nr.307 werden folgende Hinweise bezüglich Altlasten aufgenommen:
- Errichtung baulicher Anlagen:
Bei der Errichtung baulicher Anlagen ist mit einer erhöhten Betonaggressivität durch Sulfat und Ammonium zu rechnen. Entsprechende Maßnahmen sind im Einzelfall vorzusehen und mit der Baugenehmigungsbehörde abzustimmen.
Aufgrund der Bodenverhältnisse im Bereich von Auffüllungen können besondere Gründungsmaßnahmen notwendig werden.
- Bodenaushub:
Sofern bei zukünftigen Baumaßnahmen Bodenaushub anfällt oder vorhandener Boden umgeschichtet wird und dabei Schichten unterhalb der unbelasteten Auffüllung berührt werden, ist dieser Boden gutachterlich zu untersuchen und ggf. fachgerecht zu entsorgen.
- Fundamente:
Aufgrund der Vornutzung ist mit Fundamentresten ehemaliger Betriebsgebäude der Zeche Anna zu rechnen.
- Alle Einzelbaumaßnahmen sind mit dem Umweltamt der Städteregion Aachen, untere Bodenschutzbehörde, zur Stellungnahme vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die geltend gemachten Belange zur Niederschlagsentwässerung werden in die textlichen Festsetzungen eingearbeitet. Entsprechende Hinweise zum Bodenschutz und zu den Altlasten werden als Hinweis in den Bebauungsplan Nr.307 aufgenommen.
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten plankonzeptionellen Änderung mit Verlagerung des KUBIZ-Standortes wurde den Anregungen und geltend gemachten Belangen zum Lärmschutz bereits Rechnung getragen.
9. ASEAG, Schreiben vom 17.09.2010 ( Anlage 20)
Die ASEAG äußert zu dem Planverfahren keine grundsätzlichen Bedenken. Bei der Planung der Wendeschleife im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Straße sind Standardgelenkbusse zu berücksichtigen.
Um die künftige Anbindung des Kultur- und Bildungszentrums zu gewährleisten sind an geeigneter Stelle Bushaltestellen im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Straße bzw. der Konrad-Adenauer-Allee vorzusehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes, der in der frühzeitigen Beteiligung vorgestellt wurde, basierte auf einer damaligen Machbarkeitsstudie zum Schulzentrum unter Einbeziehung der Kraftzentrale. Dort war angedacht einen Baukörper in Richtung Wohnbebauung zu errichten und damit die Carl-von-Ossietzky-Straße zu überbauen. Diese hätte dann in Teilen abgebunden werden müssen.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des europaweiten VOF-Ausschreibungsverfahrens mit einem neuen Entwurf vor. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept verzichtet auf die Inanspruchnahme der nordwestlich der Carl-von-Ossietzky-Straße liegenden Flächen und erhält diese wie bisher als öffentliche Straße. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum rückt von der vorhandenen Wohnbebauung ab und ist nun südwestlich der Kraftzentrale geplant.
Ein Abstimmungsgespräch mit den Trägern der Buslinien am 06.03.2012 (Vermerk Anlage 4) ergab, dass die Haltebereiche der Schulbusse an der Konrad-Adenauer-Allee angeordnet werden sollen. Am Wasserturm sollen auf beiden Seiten Haltestellen für die Linienbusse eingerichtet werden. Zusätzlich soll die vorhandene Haltestelle vor der Kraftzentrale beidseitig ergänzt werden. Sogenannte Kiss & Ride-Zonen (Haltemöglichkeit für Eltern) sollen je auf der Eingangsseite der Schulen eingerichtet werden, d. h. für das Gymnasium auf der Carl-vonOssietzky-Straße und für die Realschule auf dem Maschinistenweg. Grundsätzlich sollen neben den Bus-Haltestellen und den Kiss & Ride - Flächen ausreichend große Aufenthaltsbereiche für die wartenden Schüler vorgesehen werden.
Diese Aufenthaltsbereiche für Schüler sind im Rechtsplan als Fläche mit besonderer Zweckbestimmung Fußgängerbereich festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; vor dem Hintergrund der laufenden Abstimmungen mit dem Verkehrsträger wird den geltend gemachten Belangen adäquat Rechnung getragen.
Darstellung der Rechtslage:
Das Bebauungsplanverfahren Nr.307 Kultur- und Bildungszentrum - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB)-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Bauleitplanungen werden seitens der Verwaltung mit eigenem Personal betrieben, eventuell erforderliche Gutachtenkosten im Rahmen der Bauleitplanung werden über das Budget des Fachgebietes 2.1 abgerechnet.
Hinsichtlich der Gesamtkosten des Projekts wird auf die ausführliche Vorlage zur Ratssitzung am 24.11.2011 verwiesen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Bisher konnte der Bereich um die Kraftzentrale keiner abschließenden Nutzung zugeführt werden. Mit der Errichtung des Kultur- und Bildungszentrums an der Carl-von-Ossietzky-Straße / Konrad-Adenauer-Allee unter Einbeziehung der Kraftzentrale wird diese einer dauerhaften Nutzung zugeführt. Das geplante Kultur- und Bildungszentrum bildet mit dem Energeticon, als außerschulischer Lernort einerseits und der Grundschule am Willy-Brandt-Ring sowie Kita Anna andererseits eine neue Kultur- und Bildungsachse.
Die Lage des Kultur- und Bildungszentrums liegt fußläufig erreichbar zum zentralen Bushof und zur Euregiobahn mit Haltepunkten am Bushof und in Busch, so dass die neue Einrichtung gut erreichbar ist.
Mit der Verlegung der Schulen und den weiteren Kultur-, Freizeit- und Quartierseinrichtungen auf das Anna-Gelände findet eine Nutzung statt, die den Anna-Park sowie die angrenzenden Bereiche mit schulischem und kulturellem Leben erfüllt und positive Nutzungs- und Quartiersimpulse setzt.
Die ökologischen bzw. Ausgleichsbelange für die baulichen Eingriffe im Bereich des ehemaligen Zechengeländes Anna sind seinerzeit über einen Grünordnungsplan geregelt worden. Die geplante neue Nutzung wird der Unteren Landschaftsbehörde der Städteregion im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgelegt.
Anlagen
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