Beschlussvorlage - 2012/0101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

billigt die „Richtlinie kooperative Stadtraumaufwertung über die Gewährung von Zuwendungen zur Profilierung und Standortaufwertung im Programmgebiet Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ und beschließt auf dieser Grundlage das Fassadenförderungsprogramm durchzuführen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

In seiner Sitzung am 17.09.2009 hat der Rat der Stadt Alsdorf über die Teilnahme am Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt NRW“ beraten und die grundsätzlichen Beschlüsse über das Programmgebiet „Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ gemäß § 171e BauGB sowie den Maßnahmenkatalog i.V.m. dem integrierten Handlungskonzept gefasst.

Mit Datum vom 15.07.2010 wurde nach umfangreichen Vorabstimmungen mit dem Fördermittelgeber die Aktualisierung des integrierten Handlungskonzeptes vom Rat zur Kenntnis genommen und auf dieser Basis mit Datum vom 27.07.2011 ein Antrag auf Städtebauförderung nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW gestellt. Das Fassadenförderungsprogramm ist im Rahmen des Förderprogramms „Stadterneuerung 2008 - Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ eine wichtige Maßnahme zur nachhaltigen Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbildes und zur Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

Mit dem Fassadenförderungsprogramm sollen Einwohner beratend und finanziell unterstützt werden, um Maßnahmen zu fördern, die zur wesentlichen Verbesserung und Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbildes des Alsdorfer Ortskerns sowie seines eigenständigen Charakters beitragen. Der Zweck des Förderprogramms besteht in der Erhaltung und Erneuerung des privaten Gebäudebestandes sowie von einsehbaren Hof- und Vorgartenflächen, um zum einen die baulichen Mängel selbst zu beseitigen und zum anderen das Miteinander sowie die Identifikation der Bewohner, insbesondere junger Familien und junger Erwachsener, mit ihrem Wohnquartier zu stärken und gleichzeitig einen Beitrag zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Bevölkerungsstruktur in der Alsdorfer Innenstadt zu leisten. Ferner soll durch die Verbesserungs- und Aufwertungsmaßnahmen eine attraktive Standortlage für Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetriebe geschaffen werden und  so auch Leerstandstendenzen langfristig entgegengewirkt werden.

Zur ortsspezifischen Ausgestaltung der Fördermaßnahmen sind Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel zu entwickeln; diese sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Das Fördergebiet umfasst den gesamten Geltungsbereich des Programmgebietes „Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ (Anlage 1.1).

Gefördert werden angesichts sparsam einzusetzender Haushaltsmittel insbesondere Bereiche der privaten und halböffentlichen Gebäude sowie straßenseitige und einsehbare Hof- und Vorgartenflächen mit Bezug zum öffentlichen Raum, um bei geförderten Maßnahmen eine städtebaulich bzw. möglichst umfassende Gesamtwirkung zu erzielen.

Gegenstand des Förderprogramms sind Maßnahmen an Gebäuden mit städtebaulicher Wirkung. Hierzu zählen u.a. die Instandsetzung und Restaurierung von dem öffentlichen Raum zugewandten Fassaden, Fassadenteilen und Dächern sowie die Begrünung, Entsiegelung, Gestaltung und Herrichtung von einsehbaren Hof- und Vorgartenflächen (siehe detaillierte Ausführungen gem. Anlage 1). Gleichzeitig sollen die zu fördernden Maßnahmen in den öffentlichen Raum sichtbar hineinwirken und somit zu dessen mittelbaren Aufwertung beitragen. Maßnahmen im Inneren der Gebäude sowie Maßnahmen des reinen Bauunterhaltens können im Zuge des Fassadenförderprogramms nicht gefördert werden. Hinsichtlich der Art der Nutzung können Wohngebäude ebenso Gegenstand der Förderung sein, wie Gebäude mit gemischter Wohn- und gewerblicher Nutzung. Gebäude ohne ständige Wohnnutzung sind dagegen nicht Gegenstand dieses Programms.

Insgesamt sollen mit dem Fassadenförderungsprogramm Verbesserungen an privaten Gebäuden sowie Hof- und Vorgartenflächen initiiert werden, welche über das im Gebiet übliche Instandhaltungsniveau hinausgehen.

Die Höhe der möglichen Zuschüsse beträgt bis zu 60 € / m² (brutto) der zuwendungsfähigen Kosten je hergerichteter oder gestalteter Fläche. Zuwendungsfähig sind 50 v.H. der maßnahmenbedingten Aufwendungen, wobei die Höchstförderung von 30 € / m² (brutto) hergerichteter Fläche beträgt. Darüber hinaus gehende Kosten können keine Bezuschussung erlangen und müssen vom Eigentümer selbst aufgebracht werden.

Berechnungsbeispiele sowie Beispielflächenermittlungen sind der Anlage 1.2 und 1.3 zu entnehmen. Ein Beispiel des Antragsformulars auf Gewährung von Zuwendungen zur Profilierung und Standortaufwertung im Programmgebiet „Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ findet sich in der Anlage 1.4.

Darstellung der Rechtslage:

Das Fassadenförderungsprogramm, mit seiner Richtlinie, nimmt Bezug auf die im BauGB als Maßnahme „zur Behebung städtebaulicher Missstände“ (vgl. § 136 BauGB) bezeichnete Maßnahmen der städtebaulichen Sanierung. Gemäß § 148 BauGB Abs. 1 BauGB bleibt die Durchführung von Baumaßnahmen den Eigentümern überlassen. Nach § 164 a Abs. 2 können dabei Städtebaufördermittel für die Durchführung von Baumaßnahmen bzw. gemäß Abs. 3 für Modernisierung und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB zur Unterstützung der Eigentümer, eingesetzt werden.

In Kürze wird eine Bürgerinformationsveranstaltung terminiert um das Programm einer breiten Öffentlichkeit im Soziale Stadt Gebiet vorzustellen. Gemäß Förderprogramm und Afs- Beschluss vom 02.02.2012 soll die Abwicklung in Kooperation mit der Planungsgruppe MWM, gemäß Ablaufplan in Anlage 2, betrieben werden. Beispielhafte Projekte sind der Anlage 3 ebenfalls beigefügt.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Im Rahmen des Soziale-Stadt-Projektantrags wurden der Stadt Alsdorf auf Basis des Zuwendungsbescheides Nr. 05/34/11 finanzielle Mittel durch die Bezirksregierung Köln bewilligt. Gemäß dem Bescheid vom 01.12.2011 erfolgen die Zuwendungen aus Landesmitteln, Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008, hier „Soziale Stadt - Alsdorf-Mitte“ und stellen sich folgendermaßen für die hier in Rede stehenden Maßnahmen dar.

„Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und die Zuwendung wurden wie folgt ermittelt:“

Einzelmaßnahmen

zwf. Ausgabe in Euro

Fördersatz %

Förderung in Euro

Eigentümerberatung (Modernisierung / Instandsetzung, Fassadenberatung)

30.000,00 €

80

24.000,00 €

Unterstützung privater Investoren gem. Fassaden -, Haus- und Hofprogramm

100.000,00 €

80

80.000,00 €

Quelle: Auszug aus dem Zuwendungsbescheid Nr.: 05/34/11

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 berücksichtigt unter der Investitionsnummer 11-0029 „Soziale Stadt – Wohnumfeldverbesserung“ die erforderlichen Haushaltsmittel, welche für die Realisierung der Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie „Kooperative Stadtraumaufwertung“ benötigt werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.03.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen