Beschlussvorlage - 2012/0122

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

 

a)      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 327 – Alfred – Brehm – Straße im beschleunigten Verfahren für Pläne der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

 

b)      billigt den städtebaulichen Entwurf (Anlage 3) zum Bebauungsplan Nr. 327– Alfred-Brehm-Straße.
 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse in den Gremien des VabW und der politischen Gremien der Stadt Alsdorf soll der Standort des VabW von der Alfred - Brehm - Straße in Alsdorf - Ofden an den Standort Alsdorf - Ost, Pommernstraße 2 verlagert werden. Der Gebäudetrakt der bisherigen Turn-/Festhalle bleibt am Standort erhalten.

Mit Bezug auf den Antrag der Fraktionen ABU, FDP und SPD vom 06.03.2012 (siehe VL 2012/0126) und die Konsolidierungsbeschlüsse im Rahmen des Haushalts (siehe VL 2012/0099) soll in der Konsequenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 327 – Alfred-Brehm-Straße erfolgen.

 

Plangebiet

 

Das Plangebiet (Anlage 1) befindet sich im Südosten des Stadtteils Ofden. Die derzeit durch den „Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung“ (VabW) genutzte und weitgehend bebaute Fläche ist zum überwiegenden Teil von bestehender Wohnbebauung umgeben. Im Osten grenzt die Alfred-Brehm-Straße an das Plangebiet, nach Südosten öffnet sich der Bereich zum angrenzenden Landschaftsraum.

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 2,2 ha.

 

Planerische Rahmenbedingungen

 

Der Regionalplan (RP) stellt für die Fläche des Plangebietes „Allgemeinen Siedlungsbereich“ dar.

 

Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf (2004) stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 315 „Flächen für den Gemeinbedarf“ dar.

Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt werden.

Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung unverzüglich nach Inkrafttreten des Bebauungsplans angepasst.

 

Der Bebauungsplan Nr. 327 – Alfred - Brehm - Straße überplant den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 190 – Siedlung Ofden, der für das Plangebiet „Fläche für den Gemeinbedarf“ darstellt. Im Zuge der angestrebten Verlagerung des VabW ist geplant, den Bereich für eine Wohnnutzung zu entwickeln, die eine Überplanung des Bebauungsplanes Nr. 190 erfordert.

 

Anlass und Ziel des Bebauungsplans

 

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 327 – Alfred-Brehm-Straße ist es, nach Verlagerung des VabW zum Standort Alsdorf – Ost, den Bereich für eine Folgenutzung zu aktivieren und Wohnbebauung in attraktiver Lage zu schaffen. Da mit dieser Maßnahme Bauland in integrierter Ortslage geschaffen wird, müssen keine zusätzlichen Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden. Es handelt sich somit um eine Maßnahme der inneren Verdichtung.

Darüber hinaus ist das Verfahren Teil des Konsolidierungsbeschlusses zur Haushaltssatzung und erfährt dadurch erhöhte Priorität gegenüber anderen anstehenden Planverfahren.

 

Die Größe des Plangebietes liegt bei ca. 21.600 qm. Gemäß § 13 a BauGB darf ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 qm.

 

Aus dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf wurde überschlägig folgende Grundfläche ermittelt:

 

Nutzung

Gesamtfläche in qm

 

Grundfläche in qm

Erschließung

3.400

x 1.0

3.400

Wohnbaufläche

14.555

x 0.6

8.733

Gemeinbedarf

3.645

x 0.8

2.916

Summe:

21.600

 

15.049

 

 

Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB können aufgestellt werden, wenn es sich um die Wiedernutzbarmachung von Flächen, eine Nachverdichtung oder andere vergleichbare Maßnahmen handelt. Erfasst werden insbesondere Bebauungspläne zur Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile. Das Gesetz zielt auf Gebiete, die im Zusammenhang bebaute Ortsteile im Sinne des § 34 BauGB darstellen, auf innerhalb des Siedlungsbereiches befindliche brach gefallene Flächen oder Flächen, die aus anderen Gründen einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen.

 

Inhalt des Bebauungsplanentwurfs

 

Das Plangebiet soll in Anlehnung an die bestehende Baustruktur in Alsdorf - Ofden zum hochwertigen Wohnquartier mit überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern entwickelt werden (Anlage 3). Kern des städtebaulichen Konzepts ist die Entwicklung überschaubarer Nachbarschaften durch die Anlage von Stichstraßen, die teilweise Integration des Baumbestandes in das neue Quartier sowie der Fortbestand der kürzlich sanierten Turn- und Festhalle.

 

Den Auftakt zum neuen Quartier bildet die bestehende Turn- und Festhalle, sowie ein neu zu schaffender Quartiersplatz, der in diesem Zusammenhang unterschiedliche Nutzer und Nutzungen aufnehmen kann.

Von diesem Bereich aus wird das geplante Baugebiet über eine Wohnsammelstraße erschlossen, die von der Alfred - Brehm aus in das Plangebiet geführt wird und die Möglichkeit wahrt, das Baugebiet im Bereich Ofdener Feld künftig weiter zu entwickeln (Anlage 2). Diesbezüglich ist die Einleitung eines Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens vorgesehen.

Im weiteren Verlauf sind zwei Stichstraßen geplant, die neben der Ausbildung stabiler Nachbarschaften, eine abschnittsweise Realisierung des geplanten Baugebietes gewährleisten.

 

Eine starke Bedeutung für die Freiraumqualität des neuen Wohnquartiers hat die zentrale Grünanlage im Westen, sowie der unmittelbar angrenzende Landschaftsraum. Neben der direkten Grünverbindung durch die geplante Erschließungsstruktur, den teilweisen Erhalt des Baumbestandes, ist der geplante Quartiersplatz ein wesentlicher Baustein eines prägnanten Freiraums.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Grundlage des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.

 

Mit einer zulässigen Grundfläche von ca. 15.000 qm liegt der Anteil der versiegelten Fläche unter 20.000 qm, so dass die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 erfüllt sind.

Mit der Durchführung des Planverfahrens auf der Grundlage des § 13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - wird auf eine Beschleunigung des Verfahrens abgezielt. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht als Planungserleichterung u.a. auch den Verzicht auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, auf den Umweltbericht nach § 2a, auf Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie auf die Eingriffsregelung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Mit der Verlagerung des VabW und der Schaffung von  Wohnbaufläche wird das ca. 2,6 ha große städtische Grundstück für eine Vermarktung frei. Die daraus gewonnen Einnahmen fließen in die Konsolidierung des städtischen Haushaltes ein.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Das geplante Vorhaben ist eine Maßnahme der behutsamen Innenentwicklung durch die Wiedernutzbarmachung von Flächen. Mit der beabsichtigten Bebauung werden Wohnflächen geschaffen, ohne zusätzliche Freiräume in Anspruch zu nehmen. Die Nachfrage nach Wohnbauland in diesem Gebiet wird bei gleichzeitig verbesserter Inanspruchnahme der vorhandenen Infrastruktur kompensiert.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.03.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen