Beschlussvorlage - 2012/0130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die  Angelegenheit wurde vom Hauptausschuss des Rates der Stadt in seiner Sitzung am 26.01.2012 behandelt und zur weiteren Beratung  und Beschlussfassung an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Der CDU-Antrag (Anlage      /1) befasst sich mit der Leistungsfähigkeit des Knotens bei Schrankenschließung.

 

Die Vorschläge der Fraktion Die Grünen beziehen sich auf Ausstattungsmerkmale des Knotens für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr. Diese Vorschläge  wurden in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.01.2012 vorgebracht.

 

zum CDU-Antrag

 

Auf den CDU-Antrag wurde bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 26.01.2012 von der EVS und Verwaltung Stellung bezogen.

Ergänzend hierzu noch folgende Ausführungen:

-              Vor Bau des modifizierten Kreisverkehres wurde die Leistungsfähigkeit in externen,  verkehrstechnischen Gutachten geprüft.  Hierbei wurde festgestellt, dass  die Kombination zweier Kreisverkehre (Mod. KV + KV Kaufland) gegenüber anderen  Knotenformen die günstigste Variante darstellt. Daraufhin wurden seinerzeit von der RWTH Aachen in einem Mikrosimulationsverfahren  die Verkehrsabläufe geprüft. Hierbei wurde deutlich, dass es bei Schrankenschließung zum Verkehrsstillstand im angrenzenden Verkehrsnetz kommt – dies ist bei Schrankenschließung unvermeidbar. Von Bedeutung ist vielmehr der sogenannte Regenerationsprozess,  d.h. , das Auflösen der Rückstauungen nach Öffnung der Schrankenanlage. Sowohl in der damaligen Verkehrssimulation als auch bei den heutigen, tatsächlichen Gegebenheiten  zeigt sich eine stetige  Auflösung der aufgestauten Verkehrsströme. Damit es hierbei nicht zu gegenseitigen Behinderungen  mit evtl. Überstauungen kommt ist es wichtig, dass die Verkehrsströme in festgesetzter Reihenfolge sukzessiv freigegeben werden. Dies erklärt, weshalb bestimmte Fahrtrichtungen verzögert  freigegeben  werden.

-              Eine Freigabe der Zufahrt Weinstraße während der Schrankenschließung ist nicht realisierbar. Da die Verkehre aus der Weinstraße nicht nur Richtung Denkmalplatz abfließen, sondern auch Richtung Prämienstraße/Würselener Straße, würde der letztgenannte  Verkehrsstrom vor der Schrankenanlage ‘vor Rot‘ auflaufen und die Kreisfahrbahn zustellen; genau dies soll aber für den Prozess der Wiederöffnung der Schrankenanlage vermieden werden, damit die oben beschriebene Regeneration reibungslos ablaufen kann.

-              Die Stauerscheinungen  an der benachbarten Lichtsignalanlage B57/Würselener Straße können  durch Änderung des dortigen Signalprogrammes und Änderung der Spuraufteilung in der Zufahrt Würselener Straße (L47) reduziert werden.  Die hierfür erforderlichen Planungen und das nach StVO vorgeschriebene Anhörungsverfahren wurden durch die Verwaltung durchgeführt. Nunmehr kann  die Maßnahme vom zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW,  umgesetzt werden.

 

 

 

 

 

 

zu den Vorschlägen der Fraktion Die Grünen

 

-              Die Fraktion Die Grünen fordern eine deutlich bessere Kennzeichnung der  Fußgängerüberwege und eine Ausweisung als Zebrastreifen.

Es ist zu beachten, dass die Standorte der Schilder gemäß den Verwaltungsvorschriften der StVO zu den einzelnen Verkehrszeichen  vorgegeben sind. Verschiebungen sind somit nur begrenzt möglich.  Dort wo erforderlich und möglich wurden inzwischen bereits Verschiebungen vorgenommen. Eine „freie Sicht“  kann jedoch aufgrund der vorhandenen Geometrien nicht hergestellt werden.

Die Notwendigkeit zur Verschiebung des Verteilerkastens im Einfahrtbereich der Prämienstraße wurde nicht erkannt.

Die Anlage von Zebrastreifen hätte eine Wartepflicht der Kfz-Verkehre zur Folge; dies  ist im vorliegenden Fall nicht zulässig: Da der Räumvorgang des Bahnübergangs bei Schrankenschließung nicht durch querende Fußgänger/Radfahrer verzögert werden darf, gilt die Wartepflicht für Fußgänger und Radfahrer gegenüber dem Kfz-Verkehr an allen Querungsstellen im Einflussbereich der Bahnanlage. Dies erklärt, dass alle Querungsstellen am modifizierten Kreisverkehr und auch am benachbarten Kreisverkehr ‚Kaufland‘ vorfahrtmäßig untergeordnet sind.  Im Übrigen wurde dies von der Landeseisenbahnaufsicht beim damaligen Genehmigungsverfahren im Hinblick auf die übergeordneten Sicherheitsanforderungen für den Schienenverkehr gefordert.

-              Die Fraktion Die Grünen weisen darauf hin, dass Fußgänger aus dem Bereich Weinstraße kommend die Bahnhofstraße   „wild“ queren und schlagen daher dort die Anlage eines  Fußgängerüberweges vor.

Auch dieser Punkt wurde beim damaligen Genehmigungsverfahren geprüft und letztendlich von der Landeseisenbahnaufsicht abgelehnt:  Ein dortiger Fußgängerüberweg kann sich wegen der unmittelbaren Nähe zur Schrankenanlage auf den Kfz-Verkehr räumungsverhindernd auswirken; dies gilt auch bei verkehrsrechtlicher Unterordnung der Fußgänger, da auch von einer Missachtung der Wartepflicht seitens der Fußgänger auszugehen ist.

Querungsstellen sind in gebührendem Abstand zum Bahnübergang anzuordnen. Somit ist es unvermeidbar, dass die Fußgänger/Radfahrer Umwege über die nächst gelegenen Querungsstellen in der Würselener Straße/Prämienstraße oder am Kreisverkehr ‘Kaufland’ in Kauf nehmen müssen. Im Übrigen befanden sich auch vor dem Umbau  keine Querungsstellen unmittelbar neben dem Bahnübergang.

Die Querung über die lange Mittelinsel in der Bahnhofstraße wird in Kürze durch Anlage einer Zaunanlage in Kombination mit Gabionenmauer wirksam verhindert.

Es wurde festgestellt, dass vereinzelt Fußgänger auch über die innenliegende Fahrspur zur Straße Am Güterbahnhof queren. Um zu verdeutlichen, dass es sich hier um einen Teil der Fahrbahn handelt, ist beabsichtigt, dort einen Geradeauspfeil – als typisches Kfz-Merkmal – auf zu markieren.

-              Die Fraktion Die Grünen bemängeln eine zu geringe Breite der Radwege. Exemplarisch wird auf das  Teilstück in der Bahnhofstraße auf der zum ZOB  gegenüberliegenden Straßenseite hingewiesen.

Das v.g. Teilstück der Nebenanlage incl. dortigem Radweg im Zweirichtungsverkehr wurde durch  den Bau des modifizierten Kreisverkehres nicht verändert, stellt somit den Altzustand dar.

Allgemein gilt, dass alle Radwegbreiten eingehalten sind. Beim Umbau des Knotenpunktes wurde unter Beachtung zahlreicher Zwangspunkte (Gebäude, Fahrbahnränder, Bahnanlage, Eigentumsverhältnisse etc.) sowie der erforderlichen Kfz-Schleppkurven das Optimum an Platzangebot für die Nebenanlagen hergestellt. Bei Betrachtung der Radwegebreiten ist außerdem zu beachten, dass die Nebenanlagen um den modifizierten Kreisverkehr mit dem Verkehrszeichen 240 StVO als kombinierter Fuß/Radweg ausgewiesen sind, so dass unter gegenseitiger Rücksichtnahme die Inanspruchnahme der gesamten Breite der Nebenanlage sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger statthaft ist. Grundsätzlich wurden die vor dem Umbau vorhandenen  Breiten der Fuß/Radwegeanlagen durch Anlegung des modifizierten Kreisverkehres verbreitert. Beispielsweise konnte die vorher ca. 1,50 m breite Nebenanlage in der Prämienstraße vor dem Chinarestaurant immerhin auf eine durchgehende Breite oberhalb 2,80 m ausgebaut werden. Ein breiterer Ausbau war unter den vorgegeben Bedingungen nicht möglich.

Die Planungen wurden in einem ausführlichen Abstimmungsprozess mit allen beteiligten Behörden und Verbänden (Landeseisenbahnaufsicht, Bezirksregierung Köln, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Behindertenbeirat der Stadt Alsdorf) erstellt und resümiert, dass die heutige Situation für Radfahrer und Fußgänger eine deutliche Verbesserung des vorherigen Zustandes darstellt. Die Planungen wurden außerdem in einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung am 08.05.2008 vorgestellt.

-              Die von der Fraktion Die Grünen angesprochene Straßenbeleuchtung wurde zwischenzeitlich verändert. Die in der Bahnhofstraße stehenden Hellux 500 Dekoleuchten wurden durch Hellux 115 Bügeleisenleuchten ausgetauscht. Somit konnte die Beleuchtung gemäß DIN effektiver gestaltet werden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

entfällt

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.03.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zur Kenntnis genommen