Beschlussvorlage - 2012/0104
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.292 – Begau-Sportplatz – a) Änderung des räumlichen Geltungsbereiches b) Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus den frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und der frühzeitigen Behördenbeteiligung c) Billigungdes Bebauungsplanes Nr.292 – Begau-Sportplatz - d) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.292 – Begau-Sportplatz -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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24.04.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
a)nimmt den Beschluss des Rates vom 15.07.2010 über die Änderung des räumliches Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.292 – Begau-Sportplatz – zur Kenntnis und beschließt, die Abgrenzung des Plangebietes geringfügig zu erweitern, um im Bereich der Carl-Diem-Straße weitere Besucherstellplätze zu ermöglichen. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) ersichtlich.
b)beschließt nach Prüfung der vorgebrachten Anregungen aus den frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und der frühzeitigen Behördenbeteiligung die von der Verwaltung dazu vorgelegten Beschlussentwürfe.
c)billigt den Bebauungsplan (Anlage 2) Nr.292 - Begau-Sportplatz-.
d)beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr.292 - Begau-Sportplatz - durchzuführen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
In seiner Sitzung am 11.05.2006 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.292 - Begau-Sportplatz - beschlossen.
Das Plangebiet (Anlage 1) befindet sich im Süd-Osten Alsdorfs im Stadtteil Alsdorf Begau. Es umfasst die Fläche des ehemaligen Sportplatzes, der sich im Norden an das Schulgelände der Grundschule Begau anschließt. Im Westen grenzt das Plangebiet an die rückwärtigen Grundstückgrenzen der Bebauung an der „Freiheitsstraße“. Im Osten und Süden grenzt das Plangebiet an die Carl-Diem-Straße und an die Wegeparzelle in Verlängerung der Carl-Diem-Straße. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,1 ha.
Der Bebauungsplan sieht eine aufgelockerte Bebauung mit ein-, maximal zweigeschossigen Einfamilienhäusern in Form von Einzelhäusern vor. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene Carl-Diem-Straße, die westlich des Plangebietes derzeit nur einseitig bebaut ist. Darüber hinaus erfolgt die innere Erschließung über eine neue Stichstraße, die innerhalb des Plangebietes in Verlängerung der Carl-Diem-Straße Richtung Südosten verläuft. Die Planstraße endet mit einem Wendehammer. Von dort wird ein Fußweg in Richtung Schulgelände geführt.
Auf dem benachbarten Gelände der Grundschule ist bereits ein Turnhallenneubau entstanden. Um die Abstandsflächen für die Turnhalle nachweisen zu können, wurde ein Streifen von 3 m aus dem Plangebiet herausgenommen und dem Schulgrundstück zugeschlagen werden. Im Rat am 15.07.2010 wurde die diesbezügliche Änderung des räumlichen Geltungsbereiches beschlossen.
Da die Erschließungsstraße im Plangebiet als Mischverkehrsfläche nur 6,5 m breit geplant ist, wurde zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Bereich des geplanten Wendehammers eine Aufweitung zur Anordnung zweier Besucherstellplätze vorgesehen.
Zudem sind an der Abbiegung der Carl-Diem-Straße (am Grundschulgelände) fünf weitere Stellplätze geplant. Hierzu wird das Plangebiet des Bebauungsplanes geringfügig erweitert.
Der Flächennutzungsplan 2004 stellt für den Sportplatz „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar. Da der Platz aus seiner Nutzung entlassen worden ist, soll die Fläche nun einer Wohnbebauung zugeführt werden. Im Parallelverfahren wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 - Begau - Sportplatz - durchgeführt. Hier wird die derzeitige Darstellung von „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Sportplatz“ in „Wohnbaufläche“ geändert. Damit kann der Bebauungsplan Nr.292 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Der Bebauungsplan (Anlage 2) sowie der städtebauliche Entwurf (Anlage 3) wurden aufgrund der Anregungen aus der 1.Öffentlichkeitsbeteiligung am 23.05.2007, der 2.Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.12.2008 und der 3.Öffentlichkeitsbeteiligung am 11.08.2010 überarbeitet.
Da die vorhandene Siedlungsstruktur überwiegend von Einzelhäusern geprägt ist, ist im Bebauungsplan festgesetzt, nur „Einzelhäuser“ zu zulassen. Aufgrund von Anregungen wurden die textlichen Festsetzungen bzgl. Firsthöhe überprüft und von 9,50 m auf max. 8,50 m Firsthöhe reduziert. Mit diesen Änderungen wird dem Siedlungsbild der Siedlung Begau entsprochen. Mit dem Bebauungsplan wird das vorhandene Grundstücksraster der Siedlung Begau ergänzt. Die freistehende Bauform der Siedlung sowie die überwiegend großen Grundstücke ermöglichen eine starke Durchgrünung. Mit dem Bebauungsplan Begau-Sportplatz wird dieses Ziel beibehalten, indem großzügige Grundstücke mit Gärten ermöglicht werden. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 320 m² und 430 m². Damit vermieden wird, dass spätere Investoren kleinere Grundstücke teilen, wird eine Mindestgröße von 300 m² in den textlichen Festsetzungen festgeschrieben. Insgesamt sind 21 Grundstücke geplant, die sich im Maß und in der Art der baulichen Nutzung harmonisch in die Umgebung einfügen. Im Bebauungsplan wird entsprechend dem geplanten Gebietscharakter ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt.
Durch das Plangebiet verläuft der verrohrte Wardener Bach. Im Rahmen des bisherigen Planverfahrens wurden mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder offengelegt werden. In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 (Anlage 4) wurde letztlich der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen. Die Stadt tendiert dazu, den Wardener Bach auch künftig verrohrt durch das Plangebiet zu führen. Über dem Bach wäre ein Weg möglich, um im Bedarfsfall unmittelbar an die Verrohrung zu kommen. Seitlich davon wären Schutzstreifen von 2,5 m Breite als Grünflächen vorgesehen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
Zum Bebauungsplan Nr. 292 - Begau-Sportplatz - wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie ein Umweltbericht erstellt. Hier wurde festgestellt, dass im Rahmen der Realisierung der Planung keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Der Verlust der bisherigen Sportplatzanlage wird durch ein Alternativangebot im Stadtgebiet (Warden, jüngst fertiggestellter Kunstrasenplatz) kompensiert. Der durch den Bebauungsplan Nr.292 - Begau Sportplatz - ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft stellt keinen tatsächlichen Eingriff dar, da die ehemalige Sportplatzfläche als versiegelt einzustufen ist. Durch das geplante aufgelockerte Einfamilienhausgebiet mit großzügigen Hausgärten wird eine Aufwertung der ökologischen Wertigkeit mit einem „ökologische Plus“ von ca. 1.596 ökologischen Werteinheiten (ÖW) erreicht, die künftig als Ausgleichsmaßnahmen für Planungen an anderer Stelle im Stadtgebiet verrechnet werden können.
Gemäß dem Hydrologischen Gutachten vom 19.10.2007 ist eine Versickerung des grundstückseigenen Niederschlagswassers aufgrund der Bodenbeschaffenheit im Plangebiet nur mit großem Aufwand möglich. Die Beseitigung von Niederschlagswasser unbelasteter Flächen erfolgt in den Wardener Bach, sofern die Grundstücke unmittelbar an den Bach grenzen, oder über das Kanalsystem (Mischwasserkanal), sofern die Grundstücke nicht unmittelbar an den Wardener Bach grenzen. Für die Einleitung von Niederschlagwasser in den Wardener Bach ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde (Städteregion Aachen) einzuholen.
Die textlichen Festsetzungen (Anlage 5), die Begründung (Anlage 6) mit dem Umweltbericht sowie der Landschaftspflegerische Fachbeitrag – LPF (Anlage 7) zum Bebauungsplan Nr.292 – Begau-Sportplatz sind der Vorlage beigefügt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung erfolgte erstmals am 23.05.2007 (Niederschrift Anlage 8). Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss in seiner Sitzung am 28.10.2008 eine erneute Bürgerversammlung durchzuführen, die am 11.12. 2008 stattfand (Niederschrift Anlage 9). Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 25.03.2010 wurde die dritte Bürgerversammlung beschlossen, die am 11.08.2010 (Niederschrift Anlage 10) durchgeführt wurde.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung wurde mit Schreiben vom 22.06.2007 (Anlage 11) durchgeführt.
A.Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der ersten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Niederschrift der ersten Bürgerversammlung am 23.05.2007 (Anlage 8).
Im Rahmen der ersten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Anregungen vorgebracht:
1.Herr K., Alter Römerweg
weist darauf hin, dass für die Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Begau der Bau einer Turnhalle geplant sei. Er möchte wissen, ob diese im Bebauungsplan berücksichtigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Turnhalle ist inzwischen auf dem Gelände der benachbarten Grundschule gebaut worden, der Neubau der Turnhalle ist jedoch nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Das Plangebiet des Bebauungsplan Nr.292 umfasst nur das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes, auf dem ein Wohngebiet geplant ist. Aufgrund des Turnhallenbaus und erforderlichen Abstandsflächen wurde das Plangebiet gringfügig angepasst.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; die Abstandsflächen des Turnhallenneubaus sind mit dem geänderten Plangebietszuschnitt gemäß Beschluss des Rates der Stadt am 15.07.2010 berücksichtigt.
2.Herr P., Freiheitsstraße
erkundigt sich nach dem derzeitigen Verfahrensstand.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 Abs.1 BauGB. Die Bürger haben hier Gelegenheit, Anregungen zum Bebauungsplanentwurf vorzubringen. Der nächste formale Verfahrensschritt gemäß Baugesetzbuch ist die öffentliche Auslegung, in der die Bürger nochmals ihre Anregungen vorbringen können.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Verfahrensverlauf zur Kenntnis.
3.Herr Sch., Carl-Diem-Straße
fragt nach, ob bereits entschieden ist, dass der Sportplatz Begau nicht weiter bestehen bleibt. Er weist darauf hin, dass Vereine in der Umgebung händeringend nach Sportausgleichflächen suchen.
Er erkundigt sich weiter, ob die vorhandene Baumreihe (Pappeln) in der Carl-Diem-Straße gefällt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 11.05.2006 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Verwaltung beauftragt, auf dem Sportplatz in der Begau ein Wohngebiet zu entwickeln. Der Sportplatz Begau ist aus der sportlichen Nutzung entlassen worden. Der Sportplatz Warden steht künftig auch den Begauer Sportvereinen zur Verfügung. Mit der Anlage eines Kunstrasenplatzes wird dieser qualitativ deutlich verbessert.
Spätestens wenn das neue Baugebiet erschlossen wird, müssen die Pappeln entfernt werden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; mit dem Sportplatz Warden, der in einen Kunstrasenplatz umgewandelt wurde, wird eine qualitativ aufgewertete Standortalternative auch für den Stadteil Begau zur Verfügung gestellt.
4.Herr F., Rolandstraße
äußert Bedenken gegen den Bebauungsplan, er vermisst im Entwurf Ausgleichsflächen sowie Flächen für Sport und Feste.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der durch den Bebauungsplan Nr. 292 – Begau-Sportplatz - ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft stellt keinen tatsächlichen Eingriff dar, da die ehemalige Sportplatzfläche als weitgehend versiegelt einzustufen ist. Durch das geplante aufgelockerte Einfamilienhausgebiet mit großzügigen Hausgärten wird eine Aufwertung der ökologischen Wertigkeit mit einem „ökologische Plus“ von ca. 1.596 ökologischen Werteinheiten (ÖW) erreicht, die künftig als Ausgleichsmaßnahmen für Planungen an anderer Stelle im Stadtgebiet verrechnet werden können.
Der Bebauungsplan sieht keine speziellen Flächen für Sportveranstaltungen und Feste vor. Die öffentliche Verkehrsfläche wird als Mischfläche verkehrsberuhigt ausgebaut, so dass hier eine Nutzungsmöglichkeit auch für Begegnung, Aufenthalt und Spiel eröffnet wird.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass den Anregungen zum Ausgleich durch den hiesigen Entwurf bereits Rechnung getragen ist und beschließt, den Bedenken bezüglich fehlender Flächen für Sport und Feste nicht zu folgen.
5.Herr L., Randstraße
Herr L. erkundigt sich nach der Oberflächenentwässerung. Er weist darauf hin, dass jetzt schon bei der Entwässerung Probleme auftreten. Weiterhin möchte er wissen, ob die finanzielle Belastung für eine weitere Entwässerungsmöglichkeit nur für die „Neuen Anwohner“ tragend sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit den Fachämtern der Stadt und der Städteregion wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass je nach Lage der Bebauung die Niederschlagswässer in das vorhandene Kanalsystem oder in den Wardener Bach zu entwässern sind.
Die Erschließung des Baugebietes soll durch einen Bauträger erfolgen. Sofern durch geplante Erschließungsanlagen auch bereits ortsansässige Anlieger betroffen sind, werden die Kosten auf die Nutzer umgelegt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Oberflächenentwässerung zur Kenntnis.
6.Frau D., Ehrenstraße
weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei größeren Regenfällen die Kanalisation das Wasser nicht aufnehmen kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß dem Hydrologischen Gutachten vom 19.10.2007 ist eine Versickerung des grundstückseigenen Niederschlagswassers aufgrund der Bodenbeschaffenheit im Plangebiet nur mit großem Aufwand möglich. Die Beseitigung von Niederschlagswasser unbelasteter Flächen erfolgt daher in den Wardener Bach, sofern die Grundstücke unmittelbar an den Bach grenzen, oder über das vorhandene Kanalsystem, sofern die Grundstücke nicht unmittelbar an den Wardener Bach grenzen. Nach Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern der Stadt und der Städteregion wurden entsprechende Festsetzungen in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan aufgenommen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
7. Herr Sch., Carl-Diem-Straße
fragt nach, ob die Carl-Diem-Straße im Zuge der Erschließung auch erneuert werde, da sich die Straße - durch Erhebung der Baumwurzeln - in einem desolaten Zustand befindet und wer die Kosten hierfür übernimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der heutige Verlauf der Carl-Diem-Straße liegt nicht im Plangebiet und ist somit nicht direkter Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens Nr.292.
Die Carl-Diem-Straße ist bereits 1964 fertig gestellt und abgerechnet worden. In der Straßendatenbank der Stadt Alsdorf wird die Carl-Diem-Straße bewertet, liegt aber trotz ihres Zustandes im stadtweiten Vergleich für den Ausbau nicht in erster Priorität. Dennoch wird eine Sanierung der Straße angesichts Alters und Zustand zu gegebener Zeit erforderlich sein. Die Zuständigkeit des Ausbaus liegt beim FG 4.3 - Straßenbau und Verkehr. Wenn künftig ein Ausbau erfolgt, werden die Kosten teilweise gemäß den gesetzlichen Regelungen auf die jeweiligen Anlieger umgelegt.
Da die Carl-Diem-Straße im Zuge des hiesigen Planverfahrens verbreitert wird, sollen die diesbezüglich entstehenden Kosten (neuer Gehweg) durch den Erschließungsträger getragen werden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ausbau der Carl-Diem-Straße zur Kenntnis.
8. Herr S., Barbarastraße
regt an, im Bebauungsplangebiet einen Spielplatz vorzusehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Unmittelbar angrenzend an das Plangebiet liegt das Gelände der Grundschule Begau. Dort befindet sich an der Ehrenstraße ein öffentlicher Spielplatz, der fußläufig gut vom Plangebiet erreichbar ist. Eine zusätzliche Spielfläche im Plangebiet ist daher nicht vorgesehen. Das Jugendamt der Stadt Alsdorf hat hierzu keinen Bedarf angemeldet.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregungen aufgrund des bereits bestehenden Angebotes in unmittelbarer Nachbarschaft nicht zu folgen.
9. Herr L., Freiheitsstraße
weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Begau keine Bebauung auf dem Sportplatz wünschen und ob eine andere Nutzung des Sportplatzes möglich wäre, z. B. eine Freifläche.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat der Fachausschuss das Ziel, auf der Sportplatzfläche ein Wohngebiet zu entwickeln, beschlossen und damit die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet vorgegeben.
Mit der Ausweisung des Sportplatzes Begau als Wohnbaufläche werden innerstädtische Baulandreserven mobilisiert. Damit wird der Nachfrage an Grundstücken für Wohnbaunutzung im Stadtgebiet nachgekommen und einer weiteren Zersiedelung des Umlandes entgegengewirkt. Der Sportplatz Begau bietet sich vor allem unter dem Aspekt des ressourcenschonenden Bauens als innerstädtische Baulandreserve an. Hierdurch wird eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden. Unter dem Aspekt des demografischen Wandels laufen hier zudem parallele Entwicklungen eines Einwohnerrückgangs bei gleichzeitig zunehmender Überalterung der Stadtteilbevölkerung. Aus städtebaulicher Sicht kann diese Tendenz positiv beeinflusst werden, indem im Rahmen der Bauleitplanung in dieser zentralen Ortslage zusätzliche, attraktive Wohnbauflächen bereitgestellt werden, die auf großzügigen Grundstücken mit Einzelhäusern gerade den Zugang junger Familien mit Kindern oder Mehrgenerationenwohnen im Familienverbund fördern sollen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen des Herrn L. vor dem Hintergrund der gewünschten städtebaulichen Zielsetzung nicht zu folgen.
10. Herr Sch., Freiheitsstraße
spricht sich gegen die vorgestellte Reihenhausbebauung im Bebauungsplan aus.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan wurde aufgrund der Anregungen überarbeitet. Es sind nur noch Einzelhäuser vorgesehen, die sich in die vorhandene Umgebung einfügen, ebenso wurden Mindestgrößen für die Grundstücke von 300 m² im Bebauungsplan festgesetzt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung zu folgen, indem nur Einzelhäuser und Mindestgrundstücksgrößen festgesetzt werden.
11. Herr Sch., Carl-Diem-Straße
weist darauf hin, dass die Bebauung dem Ortsbild angepasst werden müsse. Er ist der Meinung, dass die Bauweise (Reihenhäuser / Hausgruppen) und die Grundstücksgrößen dem Ortsbild nicht angepasst sind. Er befürchtet dadurch einen erheblichen Wertverlust für sein Grundstück. Er spricht sich, wenn überhaupt, für eine Bebauung in Anpassung an die vorhandene Bauform in der Begau aus.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bebauungsplan wurde aufgrund der Anregungen überarbeitet. Es sind nur noch Einzelhäuser vorgesehen, die sich in die vorhandene Umgebung einfügen, ebenso wurden Mindestgrößen für die Grundstücke von 300 m² im Bebauungsplan festgesetzt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung zu folgen, indem nur Einzelhäuser und Mindestgrundstücksgrößen festgesetzt werden.
12. Herr W., Eschweilerstraße
äußert sich positiv über den Entwurf des Bebauungsplanes und weist darauf hin, dass mit dieser Planung die Struktur der Siedlung erhalten bleibe.
Stellungnahme der Verwaltung:
- nicht erforderlich -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
13. Herr Sch., Cal-Diem-Straße
möchte wissen, warum der Sportverein aufgelöst wurde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verein DJK Jugendsport Begau hat sich aufgelöst. Zu weiteren Informationen zur Sportnutzung wird auf den Regiebetrieb Sport verwiesen sowie diesbezügliche Beschlusslagen im Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur, da diese Fragen nicht unmittelbarer Gegenstand des hiesigen Planverfahrens sind.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
14. Frau D., Ehrenstraße
fragt nach, ob der Bach auf jeden Fall freigelegt werde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Planverfahrens wurden mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden. In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen. Die Stadt tendiert dazu, den Wardener Bach auch künftig verrohrt durch das Plangebiet zu führen. Über dem Bach wäre ein Weg möglich, um im Bedarfsfall unmittelbar an die Verrohrung zu kommen. Seitlich davon wären Schutzstreifen von 2,5 m Breite als Grünflächen vorgesehen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Offenlegung des Wardener Baches zur Kenntnis; mit der zwischenzeitlich erfolgten Planüberarbeitung werden beide Optionen zur Verrohrung oder perspektivischen Offenlage offengehalten.
15. Herr L., Freiheitsstraße
fragt an, ob im Zusammenhang mit der Erschließung des Neubaugebiets die Carl-Diem-Straße erweitert wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der heutige Verlauf der Carl-Diem-Straße liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.292. In der Regel legt ein Bebauungsplan nicht die Ausbaudetails der künftigen Verkehrsflächen fest, sondern stellt die „Straßenverkehrsflächen“ – ggf. mit einer Zweckbestimmung versehen – in ihren äußeren Abgrenzungen dar, damit diese Flächen für die spätere Erschließung / Ausbau gesichert sind.
Die Breite der vorhandenen Carl-Diem-Straße liegt teilweise bei ca. 7 m. Um eine künftige Verbreiterung bei einem späteren Ausbau zu ermöglichen (Busverkehre / Gehweg), wurden im Bebauungsplan die geplanten Grundstücke um ca. 1,5 m in Richtung Südwesten verschoben. Damit würde ein späterer Ausbau auf ca. 8,5 m ermöglicht. sein.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ausbau der Carl-Diem-Straße zur Kenntnis.
16.Herr Sch., Carl-Diem-Straße
weist auf die wenigen vorhandenen Parkplätze hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist für jedes Wohnhaus im späteren Bauantrag ein Stellplatznachweis auf dem eigenem Grundstück zu führen. Vor Garagen / Carports ist im Bereich der Zufahrt ein Mindestabstand von 5,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche / Straßenbegrenzungslinie einzuhalten, damit der dadurch entstandene „Stauraum“ ebenfalls als PKW-Abstellmöglichkeit genutzt werden kann.
Im Bebauungsplan ist in der geplanten Stichstraße im Bereich des Wendehammers vorgesehen, zwei Besucherstellplätze anzuordnen. Zudem sind an der Abbiegung der Carl-Diem-Straße (Grundschulgelände) fünf weitere Stellplätze geplant; entsprechend ist eine geringfügige Änderung der Plangebietsgrenzen erfolgt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass mit den vorgesehenen Stellplätzen den geltend gemachten Bedenken Rechnung getragen wird.
17.Herr L., Freiheitsstraße
macht den Vorschlag, den Bebauungsplan Nr.292 in einen Gesamtplan zur Siedlung Begau einzuarbeiten und die geplante Turnhalle einzubeziehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat der Fachausschuss das Ziel zum Ausdruck gebracht, auf der Sportplatzfläche ein Wohngebiet zu entwickeln und damit die künftig avisierte Nutzung der Fläche vorgegeben. Eine Erweiterung des Plangebietes ist nicht beabsichtigt und entspricht auch nicht der bestehenden städtebaulichen Aufgabenstellung und Zielsetzung. Der städtebauliche Entwurf fügt sich insbesondere nach mehrmaliger Einarbeitung der Anregungen aus den Bürgerversammlungen in die vorhandene Siedlungsstruktur der Siedlung Begau ein und berücksichtigt mit dem zwischenzeitlich angepassten Plangebietszuschnitt auch die Turnhallenbebauung.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Anregung nicht zu folgen, da die angesprochenen Belange mit dem Plangebietszuschnitt gemäß der städtebaulichen Zielsetzung berücksichtigt sind.
18. Herr G., Freiheitsstraße
spricht sich für eine Reduzierung der Bebauung aus.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der städtebauliche Entwurf wurde überarbeitet. Die Festsetzung „Reihenhäuser bzw. Hausgruppen“ wurde aus dem Bebauungsplan herausgenommen und durch die Festsetzung „Einzelhäuser“ ersetzt, ebenso wurden Mindestgrößen für die Grundstücke von 300 m² festgelegt. Damit ist die Bildung kleinerer Reihenhausgrundstücke und eine höhere Verdichtung ausgeschlossen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung zu folgen, indem nur Einzelhäuser und Mindestgrundstücksgrößen festgesetzt werden.
Weitere Anregungen wurden als Schreiben innerhalb der Frist vorgetragen:
19. Herr L., Freiheitsstraße, Schreiben vom 29.05.2007 (Anlage 12):
a)Herr L. kritisiert die im vorgestellten städtebaulichen Entwurf kompakte Reihenhausbebauung an den hinteren Grundstücksgrenzen zur Freiheitsstraße. Eine derartige Nachverdichtung würde notwendigerweise Spannungen hervorrufen zu der an der Freiheitsstraße heute vorhandenen lockeren und klar ausgerichteten Einfamilienhausbebauung. Diese Verdichtung würde eine Struktur konterkarieren, die in weiten Teilen der Siedlung Begau heute noch erhalten ist und nach dem erklärten Willen der überwiegenden Eigentümer auch so erhalten bleiben soll.
b)Er hält es für unbedingt erforderlich, dass man bei der städtebaulichen Entwicklung des Sportplatzareals der zentralen Lage dieses Gebiets in der Gesamtsiedlung besondere Beachtung schenkt. Das Plangebiet ist für den ganzen Ortsteil so wichtig, dass man es nicht einfach mit Bebauung vollaufen lassen sollte. Die ursprüngliche Gemeinschaftswiese wurde über einen langen Zeitraum immer kleiner, bis der Bereich des heutigen Sportplatzes als eine wichtige Anlaufstelle mit hohem Stellenwert für das Gemeinschaftsleben der Begau erhalten blieb. Eine städtebauliche Lösung sollte der bisherigen Bedeutung dieses zentralen Areals gerecht werden. Priorität kann nicht sein, möglichst viel günstiges und zeitgerecht vermarktbares Bauland zu schaffen. Der sensible Bereich ist so zu beplanen, dass eine Zentralität - wie auch immer - sichtbar und auch funktionell für das Gemeinschaftsleben der Begauer erhalten bleibt.
c)Bei der planerischen Ausweisung sollte man auch First-, Trauf- und Drempelhöhe sowie Dachform und evtl. Dachneigung festsetzen, um die zukünftige Bebauung der heute in dem Siedlungsgebiet vorherrschenden Bauform anzugleichen, die heute in weiten Teilen des Ortsteils noch eine geschlossenen Eindruck vermittelt. Die Ausgleichsflächen sollten im Plangebiet selbst festgesetzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu a)Der städtebauliche Entwurf wurde inzwischen überarbeitet. Die Festsetzung „Reihenhäuser bzw. Hausgruppen“ sowie „Doppelhäuser“ wurden herausgenommen und durch die Festsetzung „Einzelhäuser“ ersetzt. Zudem ist im Bebauungsplan Nr.292 eine Mindestgrundstücksgröße von 300 m² festgelegt worden. Mit diesen Festsetzungen fügt sich die geplante Neubebauung in die vorhandene Siedlungsstruktur der Siedlung Begau ein.
zu b)Der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur haben sich
in der Vergangenheit ausführlich mit dem Thema befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Sportplatz Begau aus der Nutzung entlassen wird und der Sportplatz Warden in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden soll. Daraufhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für den hiesigen Bebauungsplan mit dem Ziel einer Wohnbauflächennachverdichtung gefasst. Der Sportplatz Begau bietet sich vor allem unter dem Aspekt des ressourcenschonenden Bauens als innerstädtische Baulandreserve an. Hierdurch wird eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden. Unter dem Aspekt des demografischen Wandels laufen hier zudem parallele Entwicklungen eines Einwohnerrückgangs bei gleichzeitig zunehmender Überalterung der Stadtteilbevölkerung. Aus städtebaulicher Sicht kann diese Tendenz positiv beeinflusst werden, indem im Rahmen der Bauleitplanung in dieser zentralen Ortslage zusätzliche, attraktive Wohnbauflächen breit gestellt werden, die auf großzügigen Grundstücken mit Einzelhäusern gerade den Zuzug junger Familien mit Kindern oder Mehrgenerationenwohnen im Familienverbund fördern sollen. Das Plangebiet wird entsprechend als „WA - Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt und kann somit die bisherige Nutzung „Sportplatz“ als Platz für das Gemeinschaftsleben der Begauer Bürger nicht ersetzen. Der Bebauungsplan berücksichtigt jedoch den prägenden Siedlungscharakter der Siedlung Begau. Er sieht eine großzügige Einzelbebauung mit großen Gärten vor. Die Grundstücksgrößen liegen zwischen 320 m² und 430 m² und sind damit für heutige Verhältnisse verhältnismäßig groß. Die geplante Stichstraße soll als Mischfläche ausgebaut werden, ebenso wurde im Bereich der Carl-Diem-Straße / südwestliche Ecke Grundschulgelände eine platzartige Aufweitung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, so dass hier eine Nutzungsmöglichkeit auch für Begegnung, Aufenthalt und Spiel eröffnet werden kann.
zu c)Die im Bebauungsplan bisher vorgesehene maximale Firsthöhe wurde von 9,50 m auf 8,50 reduziert, um damit dem Siedlungscharakter zu entsprechen. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ist eine zweigeschossige Bauweise sowie eine maximale Dachneigung bei Sattel- und Walmdächern von 35 und die Pultdächern von maximal 20. Damit wird eine zeitgemäße Bebauung ermöglicht, die aber im Maß der baulichen Nutzung dem Siedlungscharakter angeglichen ist.
Zum Bebauungsplan Nr.292 - Begau-Sportplatz - wurde ein LPF - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet. Darin wurde festgestellt, dass der durch den Bebauungsplan Nr.292 - Begau-Sportplatz – kein Eingriff verursacht wird, da die ehemalige Sportplatzfläche als weitgehend versiegelt einzustufen ist. Durch das geplante aufgelockerte Einfamilienhausgebiet mit großzügigen Hausgärten wird eine Aufwertung der ökologischen Wertigkeit mit einem „ökologische Plus“ von ca. 1.596 ökologischen Werteinheiten (ÖW) erreicht, die künftig als Ausgleichsmaßnahmen für Planungen an anderer Stelle im Stadtgebiet verrechnet werden können.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, vor dem Hintergrund umfassender Beratungen und Beschlusslagen der vergangenen 5 Jahre, der Anregung, auf die Wohnbebauung auf dem Sportplatz zu verzichten und eine „Gemeinschaftseinrichtung“ für die Begauer BürgerInnen zu schaffen, nicht zu folgen. Am städtebaulichen Ziel einer innerörtlichen Wohnbauflächennachverdichtung, um den Zuzug insbesondere junger Familien zu fördern, wird festgehalten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den weiteren Anregungen in Teilen zu folgen und die Festsetzung „Reihenhäuser“ bzw. „Hausgruppen“ aus dem Bebauungsplan herauszunehmen. Er beschließt weiter, Mindestgrundstücksgrößen von 300 m² festzusetzen und die maximale Firsthöhe auf 8,50 m zu reduzieren.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum ökologischen Ausgleich zur Kenntnis.
20. Frau Sch., Carl-Diem-Straße, Schreiben vom 31.05.2007 (Anlage 13):
Frau Sch. weist darauf hin, dass die Begauer aus folgenden Gründen fast einstimmig gegen eine Bebauung des Sportplatzes Begau sind:
a)Der Bach soll freigelegt werden. Gerüche, Überschwemmungen, Verwahrlosung des Baches (Wildwuchs), Anhäufung von Ratten und wildem Müll etc. sind zu befürchten.
b)Die Anwohner der Freiheitsstraße haben die Befürchtung, dass die Grundstückspreise sinken werden und sie dadurch bei der Veräußerung ihrer Grundstücke einen erheblichen Verlust erleiden werden. Zudem habe sie Angst, dass die neuen Häuser Licht (Sonne) wegnehmen und dass sie sich beengt und sich durch die neuen Nachbarn beobachtet fühlen.
c)Die Anwohner der Carl-Diem-Straße befürchten, dass evtl. Anliegerkosten auf sie zukommen. Man muss ja auch hier bedenken, dass die Straße saniert werden muss, da evtl. ein zweiter Bürgersteig hinzukommt und die Wasserleitungen und andere Leitungen erneuert oder erweitert werden müssen. Die Kosten können und wollen die Bürger nicht tragen.
d)Des weiteren ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Parkplätze sind jetzt schon knapp.
e)Der Baulärm wird unsere Kinder und älteren Mitbürger erheblich stören und es wird eine Art Unruhe aufkommen, die für einige Personen gesundheitsgefährdend sein kann.
f)Das Beispiel Schaufenberger Sportplatz lässt die Anwohner vermuten, dass es evtl. dazu kommen kann, dass Sozialwohnungen und anschließende Verwahrlosung dem Gesamtbild Begau schadet und die Neubauten nicht in das Begauer Bild passen. Es wurde ja auch betont, dass die Grundstücke sehr klein sein sollen (Hausgruppen). Dies ist in der Begau nicht die Regel.
g)Es ist zu prüfen, ob der Begauer Sportplatz nicht für Bundesjugendspiele, für den Sportunterricht verschiedener Schulen, zum Feiern von Festen oder ähnlich Sinnvollem genutzt werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu a)Durch das Plangebiet verläuft der verrohrte Wardener Bach.
Im Rahmen des Planverfahrens wurden mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden. In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen. Die Stadt tendiert dazu, den Wardener Bach auch künftig verrohrt durch das Plangebiet zu führen. Über dem Bach wäre ein Weg möglich, um im Bedarfsfall unmittelbar an die Verrohrung zu kommen. Seitlich davon wären Schutzstreifen von 2,5 m Breite als Grünflächen vorgesehen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
zu b)Aufgrund der vorgebrachten Bedenken der Bürger in der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Bereich rückwärtig entlang der Grundstücke an der Freiheitsstraße überarbeitet. Die Festsetzung „Hausgruppen“ wurde in „Einzelhäuser“ geändert. Somit wurde die zu erwartende städtebauliche Dichte verringert und eine größere Durchlässigkeit ermöglicht.
zu c)Fragen zu etwaigen künftigen Ausbaubeiträgen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, zumal der Verlauf der heutigen Carl-Diem-Straße nicht im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.292 liegt. Die Herstellung der neuen Erschließung der geplanten Wohnbebauung soll durch einen Investor erfolgen, der hierfür die Kosten übernimmt – die entsprechenden Regelungen sind in einem Erschließungsvertrag zu treffen. Auch die Verbreiterung der Carl-Diem-Straße soll durch den künftigen Investor getragen werden. Die Carl-Diem-Straße ist bereits seit 1964 hergestellt und abgerechnet worden. In der Straßendatenbank der Stadt Alsdorf wird die Carl-Diem-Straße bewertet, sie liegt trotz ihres Zustandes im stadtweiten Vergleich für den Ausbau nicht in erster Priorität. Die Zuständigkeit des Ausbaus liegt beim FG 4.3 – Straßenbau und Verkehr. Wenn aber künftig ein Ausbau erfolgt, sind die Kosten teilweise gemäß den gesetzlichen Regelungen auf die jeweiligen Anlieger umzulegen.
zu d)Im Plangebiet sind ca. 21 Wohneinheiten geplant. Das Verkehrsaufkommen wird sich aufgrund der geplanten Wohnnutzung durch den Anliegerverkehr und ein mit der Umnutzung verbundenes temporäres Verkehrsaufkommen wie z.B. Besucherverkehr oder Müllabfuhr geringfügig erhöhen. Es handelt sich hier um eine innerstädtische ressourcenschonende Nachverdichtung, zu der sich keine Alternativen anbieten. Es ist aber davon auszugehen, dass der durch den zusätzlichen Verkehr verursachte Lärm im Wohngebiet und der Erschließungsstraßen im Bereich der üblichen Hintergrundbelastung liegen und sich im Vergleich zur vorherigen Sportplatznutzung die Immissionssituation eher verbessert. Die Unterbringung des privaten ruhenden Verkehrs erfolgt grundsätzlich auf den großzügig geplanten Privatgrundstücken, zudem wurden im Zuge der Planüberarbeitung zusätzliche Besucherstellplätze im öffentlichen Straßenraum vorgesehen.
zu e)Die Störung der benachbarten Siedlungsbereiche durch Lärm, Staub und Unruhe während der Bauphase lässt sich nur in gewissem Umfang vermindern, und ist in der Regel zumutbar und hinzunehmen, zumal diese Auswirkungen zeitlich befristet sind.
zu f)Um zu vermeiden, dass eine zu hohe Verdichtung im Plangebiet erfolgt, wurde die ursprüngliche Festsetzung „Hausgruppen“ aus dem Bebauungsplan herausgenommen. Es sind nur noch “Einzelhäuser“ zulässig. Die zulässige Firsthöhe wurde von 9,50 m auf 8,50 m reduziert. Zusätzlich wurde die Festsetzung zu Mindestgrundstücksgrößen von 300 m² in den Bebauungsplan aufgenommen. Mit diesen geänderten Festsetzungen fügt sich die geplante Neubebauung in das vorhandene Siedlungsbild der Siedlung Begau ein. Die Bewohnerstruktur regelt der Bebauungsplan nicht.
zu g)Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat bereits als zuständiges Gremium die Nutzung des Sportplatzes Begau überprüft und beschlossen, dass dieser aus der Nutzung entlassen werden soll. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.292 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Entwicklung der Sportplatzfläche als Wohngebiet vorgegeben.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zu a - f) zur Kenntnis und beschließt, dass mit den zwischenzeitlich erfolgten Entwurfsoptimierungen den vorgebrachten Bedenken zur Art der Bebauung Rechnung getragen wurde und beschließt im weiteren, den Anregungen zu g) vor dem Hintergrund umfangreicher Beratungen und Beschlussfassungen der vergangenen 5 Jahre nicht zu folgen und an dem städtebaulichen Ziel einer innerstädtischen Wohnbauflächennachverdichtung festzuhalten.
21. Frau T., Carl-Diem-Straße, Schreiben vom 01.06.2007 (Anlage 14):
Frau T, möchte die Gründe wissen, warum der Sportplatz nicht erhalten bleiben kann. Frau T. kritisiert, dass die Frage nicht mit den betroffenen Bürgern diskutiert wurde und weder von der Verwaltung noch vom Rat ein Informationsangebot an die Bürger gemacht wurde. Bevor man derartige Gemeinschaftseinrichtungen und damit Lebensqualität abbaut, sollte man zunächst auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, sie zu erhalten. Dies sei nicht versucht worden. Bevor zu diesem Thema eine Bürgerinitiative gegründet wird, beantragt Frau T., dass dieses Verfahren so lange ausgesetzt wird, bis mit den Bürgern des Ortsteils Begau eine qualifizierte Informationsveranstaltung über die Bedarfsfrage durchgeführt worden ist und die Bürger Gelegenheit haben, sich zu dem Thema zu äußern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entlassung des Sportplatzes aus der Nutzung ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur haben sich ausführlich mit dem Thema befasst mit dem Ergebnis, dass der Sportplatz Begau aus der Nutzung entlassen wird und der Sportplatz Warden in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden soll. Diese Sitzungen waren alle öffentlich. Hier hatte jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und Anregungen zum Thema vorzubringen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 11.05.2006 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 292 - Begau Sportplatz - aufzustellen und die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen mit dem Ziel, Baurecht für eine Wohnbebauung zu schaffen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, vor dem Hintergrund der bereits in den politischen Gremien gefassten Beschlüsse, den Anregungen zur Erhaltung des Sportplatzes nicht zu folgen und an dem städtebaulichen Ziel einer innerstädtischen Wohnbauflächennachverdichtung festzuhalten. In der Folge haben zwischenzeitlich zwei weitere Bürgerinformationsveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung stattgefunden, so dass der Anregung einer erweiterten Bürgerbeteiligung deutlich Rechnung getragen wurde.
B.Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der zweiten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Niederschrift der zweiten Bürgerversammlung am 11.12.2008 (Anlage 8).
Im Rahmen der zweiten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Anregungen vorgebracht:
1.Herr M., Carl-Diem-Straße
Herr F., Rolandstraße
sprechen sich gegen die Bebauung des Sportplatzes aus.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat der Fachausschuss das Ziel, auf der Sportplatzfläche ein Wohngebiet zu entwickeln, beschlossen und damit die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet vorgegeben.
Mit der Ausweisung des Sportplatzes Begau als Wohnbaufläche werden innerstädtische Baulandreserven mobilisiert, um der Nachfrage an Grundstücken für Wohnbaunutzung im Stadtgebiet nachzukommen und einer weiteren Zersiedelung des Umlandes entgegenzuwirken. Der Sportplatz Begau bietet sich vor allem unter dem Aspekt des ressourcenschonenden Bauens als innerstädtische Baulandreserve an. Hierdurch wird eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden. Unter dem Aspekt des demografischen Wandels laufen hier zudem parallele Entwicklungen eines Einwohnerrückgangs bei gleichzeitiger zunehmender Überalterung der Stadtteilbevölkerung. Aus städtebaulicher Sicht kann diese Tendenz positiv beeinflusst werden, indem im Rahmen der Bauleitplanung in dieser zentralen Ortslage zusätzlichen, attraktive Wohnbauflächen bereitgestellt werden, die auf großzügigen Grundstücken mit Einzelhäusern gerade den Zuzug junger Familien mit Kindern oder Mehrgenerationenwohnen im Familienverbund fördern sollen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen nicht zu folgen. An dem städtebaulichen Ziel einer innerörtlichen Wohnbauflächennachverdichtung, um den Zuzug insbesondere junger Familien zu fördern, wird festgehalten.
2.Herr Sch., Carl-Diem-Straße
regt an, den Sportbetrieb der Begauer Vereine auf dem Sportplatz Hoengen stattfinden zu lassen. Er möchte wissen, ob die in der ersten Bürgerversammlung vorgebrachten Anregungen in den Plan eingearbeitet wurden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für den Sportplatz in Hoengen liegt seit dem 27.04.2006 der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.267 - Hoengen Sportplatz vor, der das Ziel hat, dort ein Wohngebiet zu entwickeln. Der inzwischen rechtskräftige Bebauungsplan Nr.312 - Martin-Schruff-Straße überplant diesen und eine zusätzliche innenliegende Friedhoferweiterungsfläche.
Nach umfangreichen Analysen der Fachämter und Kämmerei können aufgrund der städtischen Haushaltslage Sportplätze inzwischen nur noch unterhalten werden, wenn sie auch als Schulsportplatz genutzt werden. Das ist beim Sportplatz Hoengen nicht der Fall und insofern auch keine vorübergehende anderweitige Nutzung möglich.
Ein Großteil der Anregungen aus der ersten Bürgerversammlung am 23.05.2007 wurde inzwischen in den Bebauungsplan eingearbeitet, um den geltend gemachten Belangen Rechnung zu tragen. Die Festsetzung „Hausgruppe/Reihenhäuser“ wurde herausgenommen. Die Firsthöhe wurde von 9,50 m auf 8,50 m reduziert. Zusätzlich wurde eine Mindestgrundstücksgröße von 300 m² festgesetzt, um dem Maßstab der Siedlung Begau zu entsprechen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass der Anregung zur Verlegung des Sportbetriebes nach Hoengen nicht gefolgt werden kann und mit der zwischenzeitlichen erfolgten Planüberarbeitung den geltend gemachten Bedenken Rechnung getragen wurde.
3. Herr G., Freiheitsstraße
möchte wissen, wer über den Bedarf des Sportplatzes entscheidet und wer die Änderung des Flächennutzungsplanes beschließt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Über den Bedarf des Sportplatzes Begau ist im Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur und im Hauptausschuss entschieden worden.
Flächennutzungsplan-Änderungen werden durch einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss vom Ausschuss für Stadtentwicklung ins Verfahren gebracht. Der Satzungsbeschluss der Flächennutzungsplan-Änderung wird im Ausschuss für Stadtentwicklung vorberaten und im Rat der Stadt abschließend gefasst. Anschließend ist die Flächennutzungsplan-Änderung der Bezirksregierung zur Genehmigung vorzulegen und danach ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
4.Herr L., Randstraße
weist auf das bestehende Kanalproblem hin und fragt nach, warum die zweite Bürgerversammlung so spät stattfindet. Er ist der Meinung, dass die Begauer Bürger selbst über die Bebauung des Sportplatzes entscheiden sollen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Kanalprobleme in der Siedlung Begau sind nach einer Regulierung im Bereich Pützbruchstraße behoben worden.
Die zweite Bürgerversammlung erfolgte relativ spät, da zunächst die mögliche Offenlage des Wardener Baches mit den entsprechenden Behörden weiter abgestimmt werden musste und mehrfache Entwurfsänderungen durchgeführt wurden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Mit drei Bürgerinformationsveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und diversen Entwurfsüberarbeitungen wurde der Anregung bezüglich einer adäquaten Bürgerbeteiligung deutlich Rechnung getragen.
5.Herr L., Freiheitsstraße
kritisiert, dass die Bürger bei der Umgestaltung des Sportplatzes nicht beteiligt worden sind. Er weist darauf hin, dass dem Rat durch verschiedene Aktionen bekannt sei, dass die Begauer Bürger gegen dieses Bauvorhaben seien.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der beiden Bauleitplanverfahren ist eine umfangreiche Öffentlichtkeits-beteiligung (inzwischen drei Bürgerversammlungen) erfolgt. Eine solche zusätzliche zweite und dritte Bürgerversammlung unterstreicht die Bemühungen um die Einbindung der Begauer Bürger.
Die Entscheidung über die Aufgabe des Sportplatzes in der Begau ist im Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur sowie dem Hauptausschuss gefällt worden. Die Sitzungen sind öffentlich und jedermann kann daran teilnehmen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; mit der hiesigen umfangreichen Beteiligungsarbeit mit jeweils entsprechenden Entwurfsüberarbeitungen ist den Belangen der Öffentlichkeit in entsprechendem Maße Rechnung getragen worden.
6.Herr L., Freiheitsstraße
zeigt verschiedene Flächen für Baumöglichkeiten in der Siedlung Begau auf.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich besteht sicherlich die Möglichkeit weitere Flächen im Stadtteil Begau einer baulichen Nutzung zuzuführen und dort Baurecht zu schaffen. Im hiesigen Falle geht es jedoch konkret um die bauliche Entwicklung der Fläche des Sportplatzes als Maßnahme der innerörtlichen Nachverdichtung. Hierzu hat der Ausschuss für Stadtentwicklung der Verwaltung den Auftrag gegeben, dort ein Wohngebiet zu planen.
Mit der Ausweisung des Sportplatzes Begau als Wohnbaufläche werden innerstädtische Baulandreserven mobilisiert, um der Nachfrage an Grundstücken für Wohnbaunutzung im Stadtgebiet nachzukommen und einer weiteren Zersiedelung des Umlandes entgegenzuwirken. Der Sportplatz Begau bietet sich vor allem unter dem Aspekt des ressourcenschonenden Bauens als innerstädtische Baulandreserve an. Hierdurch wird eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden. Unter dem Aspekt des demografischen Wandels laufen hier zudem parallele Entwicklungen eines Einwohnerrückgangs bei gleichzeitiger zunehmender Überalterung der Stadtteilbevölkerung. Aus städtebaulicher Sicht kann diese Tendenz positiv beeinflusst werden, indem im Rahmen der Bauleitplanung in dieser zentralen Ortslage zusätzlichen, attraktive Wohnbauflächen bereitgestellt werden, die auf großzügigen Grundstücken mit Einzelhäusern gerade den Zuzug junger Familien mit Kindern oder Mehrgenerationen-Wohnen im Familienverbund fördern sollen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Anregung zur Überplanung anderer Flächen anstelle des Sportplatzes nicht zu folgen.
7.Herr W., Michaelstraße
fragt nach Interessen an Baugrundstücken in der Begau.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verwaltung liegen Anfragen für den Erwerb von Baugrundstücken vor. Die Umsetzung und Erschließung der Fläche soll über einen Bauträger erfolgen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
8.Herr Sch., Carl-Diem-Straße
gibt zu bedenken, dass mit Aufgabe der sportlichen Nutzung in der Begau nicht gewährleistet ist, dass der Kunstrasenplatz in Warden verlegt wird.
Er fragt weiter nach den Grundstücksgrößen. Er hält die geplanten Grundstücksgrößen von 270 m² - 450 m² zu klein. In der Siedlung liegen die Grundstücksgrößen zwischen 800 m² -1100 m².
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Kunstrasenplatz in Warden, der aus Konjunkturpaketmittel des Bundes finanziert wurde, ist inzwischen hergestellt.
Die Grundstücke in der Siedlung Begau sind historisch bedingt sehr groß. Ziel war bei Errichtung der Siedlung, dass die Bewohner sich selbst durch Kleintierhaltung und Nutzgärten versorgen konnten. Heute wird dies nur noch von einem geringen Teil von den Bewohnern genutzt. Die meisten Grundstücke sind reine Ziergärten. Baulich sind in der Siedlung Begau die Gebäude durch Anbauten in den letzten Jahren stark verändert worden. Die großen Grundstücke sind nicht mehr zeit- und marktgemäß. Nach entsprechender Entwurfsüberarbeitung liegen im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.292 die Grundstücksgrößen zwischen 320 m² und 430 m². Dies entspricht den heutigen nachgefragten Grundstücksgrößen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass der Anregung bezüglich der Grundstücksgrößen mit den inzwischen festgelegten Mindestgrundstücksgrößen adäquat Rechnung getragen wurde.
9.Herr G., Freiheitstsraße
hält die Grundstücke ebenfalls für zu klein. Er schlägt Grundstücksgrößen von mindestens 800 m² vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundstücke in der Siedlung Begau sind sehr groß. Ziel war damals, dass die Bewohner sich selbst versorgen konnten. D.h. Kleintierhaltung und Nutzgärten sollten der Versorgung dienen. Heute wird dies nur noch von einem geringen Teil der Bewohner genutzt. Die meisten Grundstücke sind reine Ziergärten. Baulich sind in der Siedlung Begau durch Anbauten verändert worden. Die großen Grundstücke sind nicht mehr zeitgemäß. Nach entsprechender Entwurfsüberarbeitung liegen im Plangebiet im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.292 liegen die Grundstücksgrößen zwischen 320 m² und 430 m². Dies entspricht den heutigen nachgefragten Grundstücksgrößen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Anregung bezüglich der Grundstücksgrößen angesichts der schon festgelegten Mindestgrößen von 300 m² nicht zu folgen.
10.Herr Sch., Freiheitsstraße
fragt nach der zulässigen Gebäudehöhe und ob diese sich in das Siedlungsbild einfügt. Er möchte wissen, wer die Baumaßnahme durchführt und ob es sich um sozialen Wohnungsbau handelt. Er regt an, eine Doppelhausbebauung auszuschließen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die zulässige Gebäudehöhe war zunächst mit einer maximalen Firsthöhe von 9,50 m vorgesehen. Um das Siedlungsbild zu wahren, wird diese um einen Meter reduziert und auf 8,50 m begrenzt.
Die Erschließung des Gebietes soll durch einen Erschließungsträger / Investor erfolgen. Gemäß der städtebaulichen Zielsetzung und Baustruktur mit freistehenden Einfamilienhäusern auf großzügigen Grundstücken wird es sich um frei finanzierte Baumaßnahmen und keinen sozialen Wohnungsbau handeln.
Aufgrund der Anregungen in der zweiten Bürgerversammlung ist nicht nur die Festsetzung „Hausgruppen“, sondern auch die Festsetzung „Doppelhäuser“ aus dem Bebauungsplan herausgenommen worden. Im Bebauungsplan Nr.292 sind nur noch Einzelhäuser zulässig.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Anregung zum Ausschluss von Doppelhäusern zu folgen.
11.Herr K., St.-Jöris-Straße
fragt nach dem künftigen Investor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es gibt verschiedene Interessenten für die Erschließung des Gebietes, zuständig bezüglich des Verkaufs an künftige Investoren ist das FG 5.3. Eine Entscheidung ist bislang noch nicht gefallen, da sich der Bebauungsplan noch im Verfahren befindet.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Vermarktung der Fläche zur Kenntnis.
12.Herr E., Carl-Diem-Straße
fragt nach, wer für die Kosten aufkommt, falls es bei der Fällung der Pappeln zu Schäden kommt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Frage ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, zumal bei Fällmaßnahmen wie bei allen anderen baulichen Maßnahmen natürlich eine Schadensverhütung / -vermeidung im Vordergrund steht. Sollte es bei Fällmaßnahmen dennoch zu Schäden des angrenzenden Eigentums kommen, gilt grundsätzlich, dass der Verursacher für etwaige Schäden haftet.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
13.Herr L., Freiheitsstraße
gibt zu bedenken, dass im Sinne der Siedlungsstruktur, Einzelhäuser, Mindest-grundstücksgrößen sowie eine Firsthöhe festgesetzt werden sollten. Ein Dachgeschossausbau sollte aber grundsätzlich möglich sein, jedoch keine zwei Vollgeschosse entstehen. Mit der Festsetzung der Traufhöhe / Drempelhöhe sollte geprüft werden, ob ein ausgebautes Dachgeschoss möglich ist, ohne dass optisch ein zweites Vollgeschoss entsteht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan wurde die Festsetzung „Reihenhäuser/Hausgruppen“ sowie „Doppelhäuser“ herausgenommen. Die reduzierte Firsthöhe von 8,50 m lässt einen sinnvollen Dachgeschossausbau zu. Trauf- und Drempelhöhen sollen nicht geregelt werden, damit auch zeitgemäße Bauformen, z.B. Pultdächer möglich sind.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; den geltend gemachten Belangen ist mit den zwischenzeitlich erfolgten Planungsüberarbeitungen Rechnung getragen worden.
14.Herr Sch., Carl-Diem-Straße
regt an, die Grundstücksgrößen auf mindestens 500 m² bis 600 m² festzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die großen Grundstücke wie sie in der heutigen Siedlung Begau vorliegen, sind nicht mehr zeitgemäß. Sie sind damals so groß parzelliert worden, um den Bewohnern die Möglichkeit der Selbstversorgung durch Kleintierhaltung und Nutzgärten zu ermöglichen.
Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr.292 liegen die Grundstücksgrößen zwischen 320 m² und 430 m². Dies entspricht den heutigen nachgefragten Grundstücksgrößen. Um Teilungen in kleinere Grundstücke zu vermeiden, sind Mindestgrund-stücksgrößen von 300 m² festgesetzt worden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, der Anregung bezüglich der Grundstücksgrößen angesichts der schon festgelegten Mindestgrößen von 300 m² nicht zu folgen.
15. Herr K., St.-Jöris-Straße
bestätigt, dass zu große Grundstücke in der heutigen Zeit nicht vermarktbar sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
- nicht erforderlich -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
16.Herr L., Freiheitsstraße
stellt klar, dass die vorhandene Wohn- und Lebensqualität der Siedlung erhalten bleiben muss. Er schlägt vor, die vorhandene Pappelreihe zu erhalten bzw. eine Hecke oder neue Baumreihe zu pflanzen, damit der Alleencharakter erhalten bleibt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Umsetzung des Planentwurfes wird die Lebensqualität in der Siedlung Begau nicht beeinträchtigt. Es handelt sich um ein Wohngebiet, das sich mit freistehenden Gebäuden und relativ großen Grundstücken in das Siedlungsbild einfügt.
Pappeln gehören zu den Bäumen mit einer relativ kurzen Lebensdauer. Daher muss die Pappelreihe voraussichtlich auch ohne Bauabsichten aus Standsicherheitsgründen in absehbarer Zeit weggenommen werden.
Die Pflanzung einer neuen Baumreihe lässt sich im Bebauungsplan nicht verwirklichen, da die Carl-Diem-Straße zu schmal ist, um dort neue Bäume zu pflanzen und auf den neuen Privatgrundstücken entlang der Carl-Diem-Straße auch Eingänge, Grundstückszufahrten und Garagen entstehen werden. Allerdings wurde im Bereich der Carl-Diem-Straße / südwestliche Ecke Grundschulgelände eine platzartige Aufweitung in Verbindung mit der dahinter liegenden Renaturierungsfläche als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Baumeingrünung als gestalterische Aufwertung vorgesehen.
Im Bebauungsplan ist zudem festgesetzt, dass die rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen mit Hecken einzufrieden sind. Damit erfährt das Plangebiet eine zusätzliche ökologische Aufwertung.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen nicht zu folgen, da mit der inzwischen überarbeiteten Planfassung den grüngestalterischen Aspekten adäquat Rechnung getragen wird.
17.Herr P., Freiheitsstraße
fragt nach, ob die Verlegung des Wendehammers möglich ist, damit die Zufahrt zur geplanten Sporthalle und zum Schulhof gewährleistet ist. Er schlägt vor, auf dem letzten Grundstück, das an das Schulgelände grenzt, einen Spielplatz vorzusehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sporthalle und die Schule sind ausreichend von der Carl-Diem-Straße erschlossen. Eine weitere Erschließung hierfür ist nicht erforderlich. Eine fußläufige Verbindung zum Schulgelände ist im Entwurf vorgesehen.
Von der Errichtung eines Spielplatzes auf dem letzten Grundstück neben dem Schulgelände ist abzusehen, da in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz vorhanden ist.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Anregungen aufgrund der bereits gegebenen Erschließung und des bereits vorhandenen Spielplatzangebotes nicht zu folgen.
18.Herr L., Freiheitsstraße
gibt zu bedenken, dass die verschiedenen Neubaugebiete in Alsdorf sehr heterogene Baustrukturen aufweisen. Dies soll hier verhindert werden. Der Siedlungscharakter soll erhalten bleiben und schlägt vor, gestalterische Festsetzungen zu treffen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit den Bebauungsplanfestsetzungen und den textlichen Festsetzungen ist die Kubatur der geplanten Neubauten vorgegeben. Zu den Materialien werden keine Regelungen getroffen, um die künftigen Eigentümer nicht zu sehr einzuschränken. In der Siedlung Begau sind die ursprünglichen Putzfassaden durch vielfältige Materialien in den vergangenen Jahren verändert worden, so dass auch hier kein einheitliches Bild mehr besteht, das darüber hinausgehende explizite Festsetzungen / eine Gestaltungssatzung in dem geplanten ergänzenden Wohngebiet angesichts aktueller Rechtssprechung rechtfertigen könnte.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass mit den nun getroffenen Festsetzungen ein adäquater Steuerungs- und Vermarktungsrahmen wie bspw. auch in anderen Baugebieten gesetzt wurde.
19.Herr Sch., Freiheitsstraße
spricht sich ebenfalls für ein einheitliches Siedlungsbild aus.
Stellungnahme der Verwaltung:
- siehe Punkt 18 -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass mit den nun getroffenen Festsetzungen ein adäquater Steuerungs- und Vermarktungsrahmen wie bspw. auch in anderen Baugebieten gesetzt wurde.
20.Herr M., Carl-Diem-Straße
beschwert sich über die mangelnden Informationen zur Bürgerversammlung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die einzelnen Verfahrensschritte zu Bebauungsplänen werden grundsätzlich im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Alsdorf veröffentlicht, das donnerstags erscheint. Die Bekanntmachungen werden zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Mit der hiesigen umfangreichen Beteiligungsarbeit mit jeweils entsprechenden Entwurfsüberarbeitungen ist den Belangen der Öffentlichkeit in entsprechendem Maße Rechnung getragen worden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass mit drei Bürgerinformationsveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und diversen Entwurfsüberarbeitungen den Anregungen bezüglich einer adäquaten Bürgerbeteiligung deutlich Rechnung getragen wurde.
21.Herr Sch., Carl-Diem-Straße
fragt nach, ob eine zügige Vermarktung des Geländes möglich ist. Er weist auf die immer noch brachliegende Fläche des Sportplatzes Hoengen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Inzwischen ist der Bebauungsplan Nr.312 rechtskräftig und ist inzwischen weitgehend vermarktet.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
22.Herr P., Freiheitsstraße
berichtet, dass das Gelände des Sportplatzes zur Freiheitsstraße hin einen Höhenunterschied von mindestens 2 m aufweist und fragt nach, wie der Höhenunterschied behoben wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass der Höhenunterschied zum angrenzenden Gelände der Grundstücke an der Freiheitsstraße bei 1,30 bis 1,40 m liegt. Im Bebauungsplan wurden bisher die Bauflächen entlang der hinteren Grundstücksgrenzen Freiheitsstraße versetzt dargestellt, um eine abwechslungsreiche Bebauung zu erhalten. Dieser Versatz wurde aus dem Bebauungsplan herausgenommen, um eine ausreichende hintere Restgrundstückstiefe von mindestens 12 m für alle Gebäude zu erhalten und damit die Möglichkeit zu schaffen, eine Böschung anzulegen oder eine Mauer zu setzen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; mit dieser Plananpassung wird den geltend gemachten Belangen Rechnung getragen.
23.Herr G., Freiheitsstraße
fragt nach der Kostenübernahme der Bachrenaturierung. Er regt an, einen Spazierweg entlang des Baches festzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Planverfahrens wurden mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden. In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen. Die Stadt tendiert dazu, den Wardener Bach auch künftig verrohrt durch das Plangebiet zu führen. Über dem Bach wäre ein Weg möglich, um im Bedarfsfall unmittelbar an die Verrohrung zu kommen. Seitlich davon wären Schutzstreifen von 2,5 m Breite als Grünflächen vorgesehen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Offenlegung des Wardener Baches zur Kenntnis; mit der zwischenzeitlich erfolgten Planüberarbeitung werden beide Optionen zur Verrohrung mit einem darüberliegenden Weg oder perspektivischen Offenlage offengehalten.
Weitere Anregungen wurden als Schreiben innerhalb der Frist vorgetragen:
24.Anwohner der Carl-Diem-Straße, Schreiben vom 22.12.2008 (Anlage 15)
Die Anwohner der Carl-Diem-Straße weisen in ihrem Schreiben auf die möglichen Schäden beim Fällen der Pappeln hin und dass sie nicht bereit sind hierfür Kosten zu übernehmen. Sie lehnen ebenfalls eine Kostenbeteiligung für Folgeschäden am Straßenkörper sowie an einer Kostenbeteiligung zur Erweiterung des Kanalnetzes ab.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits in der Bürgerversammlung mitgeteilt wurde, sind etwaige Schäden an benachbartem Eigentum beim Fällen der Pappeln durch den Verursacher / künftigen Investor zu übernehmen. Bereits vorhandenen Schäden durch die Wurzeln der Pappeln sind nicht durch den Investor zu tragen. Hierbei handelt es sich um im Laufe der Jahre entstandene Schäden, die zu gegebener Zeit eine Erneuerung der Straße bedingen. Solche Kosten eines künftigen Ausbaus werden dann über Anliegerbeiträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet.
Eine Kanalnetzerweiterung für das Neubaugebiet ist insofern nicht erforderlich, als der Anschluss der Neubebauung an das vorhandene Netz möglich ist. Die Herstellung der neuen Erschließung der geplanten Wohnbebauung soll durch einen Investor erfolgen, der hierfür die Kosten übernimmt – die entsprechenden Regelungen sind in einem Erschließungsvertrag zu treffen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den eventuell anfallenden Kosten zur Kenntnis.
25.Herr Sch., Carl-Diem-Straße, Scheiben vom 22.12.2008 (Anlage 16)
Herr Sch. ist nicht der Auffassung, dass der heutige Sportplatz für eine sportliche Nutzung nicht sinnvoll sei. Im Stadtteil Begau sei wieder ein Verein in der Gründungsphase. Für den neuen Verein ist an seinem Heimatstandtort eine Spielfläche zur Verfügung zu stellen. Herr Sch. ist der Meinung, dass alle relevanten Bürgeranregungen ignoriert worden sind und bezweifelt, dass dies ein demokratisches Vorgehen ist.
Herr Sch. ist der Auffassung, dass in der Bürgerversammlung am 11.12.2008 mitgeteilt wurde, dass die Kosten der Beseitigung der Pappeln durch einen möglichen Erschließungsträger zu übernehmen sind. Dabei sei die Haftung und somit die Übernahme der Kosten die durch die Fällung am Kanalsystem und am Straßenbelag entstehen könnten, mit eingeschlossen. Er bittet um eine schriftliche Bestätigung dieser Aussage, dass alle möglicherweise anfallenden Sanierungs- und Erweiterungskosten nicht durch die bisherigen Anwohner mit zu tragen sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits mehrfach dargestellt, ist die Entscheidung darüber, den Sportplatz durch ein Wohngebiet zu überplanen, vor dem Hintergrund umfangreicher Beratungen und Beschlussfassungen in den politischen Gremien gefallen.
Eine schriftliche Bestätigung der im Schreiben von Herrn Sch. gewünschten Aussagen ist im Rahmen eines Bebauungsplanes nicht möglich. Ein Bebauungsplan schafft Baurecht als Voraussetzung, für eine künftige Bebauung. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch Investoren und Bauherren sowie ein künftiger Ausbau durch andere Fachgebiete auf der Basis anderer rechtlicher Regelungen als der Bebauungsplan.
Die Herstellung der neuen Erschließung der geplanten Wohnbebauung soll durch einen Investor erfolgen, der hierfür die Kosten übernimmt – die entsprechenden Regelungen sind in einem Erschließungsvertrag zu treffen.
In der Bürgerversammlung wurde mitgeteilt, dass etwaige Folgeschäden durch das Fällen der Pappeln durch den künftigen Investor zu übernehmen sind. Dies gilt auch für Beschädigungen während der Fällarbeiten am Kanal oder am Straßenbelag. Für Schäden, die im Laufe der Jahre durch die Wurzeln der Pappeln aufgetreten sind, übernimmt der Investor keine Kosten. Hierbei handelt es sich um Schäden, die über einen langen Zeitraum entstanden sind, und die zu gegebener Zeit eine Erneuerung der Straße bedingen. Solche Kosten eines künftigen Ausbaus werden dann über Anliegerbeiträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben abgerechnet.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stellt fest, dass der Bitte des Herrn Sch. nach einer schriftlichen Bestätigung, wonach „für die bisherigen Anwohner die Kosten für alle anfallenden Sanierungs – und Erweiterungskosten nicht mit zu tragen sind“, nicht gefolgt werden kann, dies ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplanes.
26.Herr M., Carl-Diem-Straße, Schreiben vom 23.12.2008 (Anlage 17)
Herr M. fordert ein beglaubigtes Schreiben mit der Information, wer die Kosten trägt, die durch die Neubebauung entstehen. Er weist auf eine Situation hin, wo er schon mal zu Kosten herangezogen wurde, die durch Schäden verursacht wurden. Herr M. befürchtet, an weiteren Kosten, wie z.B. Erweiterung des Kanals, Wegnahme der Pappeln, Erstellung neuer Bürgersteige, Offenlegung des Baches, Abstützung der Böschung oder Rattenbekämpfung beteiligt zu werden.
Er schlägt vor, in anderen Stadtteilen zu bauen, z.B. in Warden und den Sportplatz für Vereine zu erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein beglaubigtes Schreiben zu fertigen mit der oben geforderten Zusage, ist im Rahmen eines Bebauungsplanes nicht möglich. Ein Bebauungsplan schafft Baurecht als Voraussetzung, für eine künftige Bebauung. Die konkrete Umsetzung erfolgt durch Investoren und Bauherren sowie ein künftiger Ausbau durch andere Fachgebiete auf der Basis anderer rechtlicher Regelungen als der Bebauungsplan.
Die Herstellung der neuen Erschließung der geplanten Wohnbebauung soll durch einen Investor erfolgen, der hierfür die Kosten übernimmt – die entsprechenden
Regelungen sind in einem Erschließungsvertrag zu treffen.
Ein Teil der angesprochenen Bedenken zu weiteren Kosten sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplanes Nr.292. Eine Kanalnetzerweiterung für das Neubaugebiet ist insofern nicht erforderlich, als der Anschluss der Neubebauung an das vorhandene Netz möglich ist. Etwaige Schäden bei Wegnahme der Pappeln sind durch den künftigen Investor zutragen, jedoch nicht die bereits vorhandenen Schäden an der Straße. Die heutige Straßenfläche Carl-Diem-Straße liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, so dass eine Aussage zu etwaigen künftigen Ausbaudetails im Rahmen des Bebauungsplanes nicht erfolgen kann.
Hinsichtlich einer Erweiterung der Verkehrsfläche (neuer gegenüberliegender Gehweg) sollen diese Kosten durch den Investor / Erschließungsträger übernommen werden. Die Zuständigkeit des Ausbaus liegt beim FG 4.3 – Straßenbau und Verkehr. Wenn künftig ein Ausbau erfolgt, werden die Kosten teilweise gemäß den gesetzlichen Regelungen auf die jeweiligen Anwohner umgelegt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass der Forderung des Herrn M. nach einem beglaubigten Schreiben mit Kostenzusagen nicht gefolgt werden kann, dies ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplanes.
27.Frau Sch., Carl-Diem-Straße, Schreiben vom 23.12.2008 (Anlage 18)
Frau Sch. weist daraufhin, dass ihre Bedenken, die sie im Schreiben von 31.05.2007 geäußert hat, immer noch gelten. Sie ist gegen eine Bebauung des Sportplatzes und befürchtet zusätzlich, dass sich in dem Neubaugebiet ebenfalls eine ungebetene Nutzung, wie in der Carl-Diem-Straße 11 entwickeln könnte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Bedenken, die im Schreiben vom 31.05.2007 vorgetragen wurden, sind in dieser Sitzungsvorlage unter Punkt 20 zur ersten Bürgerversammlung behandelt worden. Die Befürchtung, dass eine ungebetene Nutzung im Neubaugebiet entsteht, ist aufgrund der erfolgten Planüberarbeitung und getroffenen Festsetzungen unbegründet. Hier soll ein gehobenes Baugebiet für junge Familien entstehen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass mit der erfolgten Planüberarbeitung den geltend gemachten Bedenken adäquat Rechnung getragen wurde.
28.Frau T., Carl-Diem-Straße, Schrieben vom 23.12.2008 (Anlage 19)
Frau T. äußert sich gegen die Bebauung des Sportplatzes.
Sie kritisiert die Information über die Bürgerversammlung und fragt nach, ob diese nicht auch in der Zeitung „Super Mittwoch / Super Sonntag“ veröffentlicht werden kann bzw. den Bürgern die Info über die Bürgerbeteiligung schriftlich mitgeteilt werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat der Fachausschuss das Ziel, auf der Sportplatzfläche ein Wohngebiet zu entwickeln, beschlossen und damit die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet vorgegeben.
Mit der Ausweisung des Sportplatzes Begau als Wohnbaufläche werden innerstädtische Baulandreserven mobilisiert, um der Nachfrage an Grundstücken für Wohnbaunutzung im Stadtgebiet nachzukommen und einer weiteren Zersiedelung des Umlandes entgegenzuwirken. Der Sportplatz Begau bietet sich vor allem unter dem Aspekt des ressourcenschonenden Bauens als innerstädtische Baulandreserve an. Hierdurch wird eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden. Unter dem Aspekt des demografischen Wandels laufen hier zudem parallele Entwicklungen eines Einwohnerrückgangs bei gleichzeitig zunehmender Überalterung der Stadtteilbevölkerung. Aus städtebaulicher Sicht kann diese Tendenz positiv beeinflusst werden, indem im Rahmen der Bauleitplanung in dieser zentralen Ortslage zusätzliche, attraktive Wohnbauflächen bereitgestellt werden, die auf großzügigen Grundstücken mit Einzelhäusern gerade den Zugang junger Familien mit Kindern oder Mehrgenerationenwohnen im Familienverbund fördern sollen.
Die einzelnen Verfahrensschritte zu Bauleitplänen werden grundsätzlich im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Alsdorf veröffentlicht, das regelmäßig donnerstags erscheint. Die Bekanntmachungen werden zusätzlich im Internet veröffentlicht. Außerdem werden die Informationen zu Bürgerbeteiligungen und Offenlagen an die örtliche Presse gegeben. Ob und wie diese die Informationen verwenden, kann von der Stadt Alsdorf nicht beeinflusst werden.
Die ortsüblichen Bekanntmachungen sind vom Gesetzgeber vorgegeben worden, da eine schriftliche Information per Anschreiben an Haushalte aus unterschiedlichsten Gründen nicht praktikabel ist (Frage der Eingrenzung der Betroffenen, es gibt große Plangebiete, wo eine schriftliche Benachrichtigung einen nicht vertretbaren Aufwand bedeuten würde, Eigentümer wohnen teilweise nicht im Plangebiet, wohl aber Mieter – der Gesetzgeber sieht daher in der ortsüblichen Bekanntmachung die adäquate Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit).
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Mit drei Bürgerinformationsveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und diversen Entwurfsüberarbeitungen wurde der Anregung bezüglich einer adäquaten Bürgerbeteiligung Rechnung getragen.
29.Freie Wählergemeinschaft Alsdorf e.V. (FWA), Schreiben vom 27.12.2008 (Anlage 20)
a)Im Schreiben vom 27.12.2008 kritisiert die Wählergemeinschaft, dass die Verwaltung Schreiben der Begauer Bürger bisher nicht beantwortet hat und dass die zweite Bürgerbeteiligung nur in einem kleinen Artikel in der Tagespresse erschienen ist. Die FWA weist darauf hin, dass die Bürger mit der Beantwortung der Schreiben rechnen können.
b)Einige Bürger sind absolut gegen die Bebauung des Sportplatzes, andere haben die Sorge, dass zusätzliche Kosten auf sie zukommen.
c)Die FWA stellt in ihrem Schreiben folgende Fragen:
-Wer kommt für die Erneuerung der Straßenoberfläche in der Carl-Diem-Straße auf, wenn diese durch Baustellenfahrzeuge bzw. durch das Abholzen der Pappeln beschädigt worden sind?
-Ist der Hochwasserschutz bei Offenlegung des „Wardener Baches“ gewährleistet? Beim Pützbruchweg haben wir gesehen, was passiert, wenn der Durchlauf nicht entsprechend groß ist.
-Wird der „Wardener Bach“ kontinuierlich von Wildwuchs freigehalten? Auch dies war in der Vergangenheit an anderer Stelle oftmals nicht der Fall.
-Eine weitere Sorge der Anwohner ist, dass sich womöglich durch die Bebauung weitere „Etablissements“ ansiedeln könnten. In der Carl-Diem-Straße 11 hat sich ja bereits ein Vergnügungsort mitten im Wohngebiet etabliert. „Denkt eigentlich einmal einer an die ganzen Schul- und Kindergartenkinder, die täglich an „diesem Haus“ vorbei gehen“ Ich bitte, die Frage wann mit der Schließung dieser Einrichtung zu rechnen ist, zur Beantwortung an das Fachgebiet Ordnungswesen weiterzuleiten.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu a)Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden die Schreiben zu Bedenken und Anregungen der Bürger gesammelt, in der „Abwägung“ ausführlich gewürdigt und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Am Ende des Planverfahrens werden die Bürger über die Beschlusslage zu ihren Anregungen informiert. Dieser Verfahrensablauf ist im Baugesetzbuch vorgegeben, insofern steht eine Beantwortung der Eingaben vor der Behandlung durch die politischen Gremien nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Die einzelnen Verfahrensschritte zu Bebauungsplänen werden grundsätzlich im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Alsdorf veröffentlicht, das donnerstags erscheint. Die Bekanntmachungen werden zusätzlich im Internet veröffentlicht. Außerdem werden die Informationen zu Bürgerbeteiligungen und Offenlagen an die örtliche Presse gegeben. Mit drei Bürgerinformationsveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und diversen Entwurfsüberarbeitungen wurde der Anregung bezüglich einer adäquaten Bürgerbeteiligung deutlich Rechnung getragen.
zu b)Der Hauptausschuss sowie der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur haben sich in der Vergangenheit ausführlich mit dem Thema befasst und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Sportplatz Begau aus der Nutzung entlassen wird. Daraufhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung den Aufstellungsbeschluss für den hiesigen Bebauungsplan mit dem Ziel einer Wohnbauflächennachverdichtung gefasst. Bezüglich der Kosten siehe zu c).
zu c)-Fragen zu etwaigen künftigen Ausbaubeiträgen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, zumal die heutige Fläche der Carl-Diem-Straße nicht im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.292 liegt. Die Herstellung der neuen Erschließung der geplanten Wohnbebauung soll durch einen Investor erfolgen (auch die Erweiterung der Verkehrsfläche Carl-Diem-Straße – neuer Gehweg), der hierfür die Kosten übernimmt. Die entsprechenden Regelungen sind in einem Erschließungsvertrag zu treffen. Die Carl-Diem-Straße ist bereits seit 1964 hergestellt und abgerechnet worden. In der Straßendatenbank der Stadt Alsdorf wird die Carl-Diem-Straße bewerte, sie liegt trotz ihres Zustandes im stadtweiten Vergleich für den Ausbau nicht in erster Priorität. Dennoch wird eine Sanierung der Straße angesichts Alters und Zustands (wie auch bei anderen Straßen im Stadtgebiet) zu gegebener Zeit erforderlich sein, eine Terminierung ist zurzeit jedoch nicht möglich. Die Zuständigkeit des Ausbaus liegt beim FG 4.3 – Straßenbau und Verkehr. Wenn aber künftig ein Ausbau erfolgt, sind die Kosten teilweise gemäß den gesetzlichen Regelungen auf die jeweiligen Anlieger umzulegen.
Für etwaige Schäden, die durch Baustellenfahrzeuge bzw. beim Fällen der Pappeln entstehen, haftet der Verursacher (Erschließungsträger), nicht aber für bereits jetzt bestehende Schäden / altersbedingte Mängel.
- Zunächst war vorgesehen, den Wardener Bach offenzulegen und naturnah auszubauen. Nach umfangreichen Verhandlungen ist sowohl die Städteregion Aachen als auch der Wasserverband Eifel-Rur der Auffassung, dass der Bach offengelegt werden oder verrohrt werden kann. In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen. Zurzeit besteht die Tendenz, die Verrohrung des Wardener Baches zu erneuern und darüber einen Weg anzulegen (Erreichbarkeit) und seitlich 2,5 m breite Grünstreifen anzulegen. Die Frage des „Wildwuchses“ im Bereich des offengelegten Baches würde sich daher dort nicht mehr stellen. Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
-Das sogenannte „Etablissement“ liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.292 und ist auch nicht Regelungsgegenstand dieser Planung. Im Bebauungsplan Nr.292 sind Wohnhäuser für Familien als allgemeines Wohngebiet geplant. Das Schreiben der FWA ist an das Ordnungsamt weitergegeben worden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Offenlegung des Wardener Baches zur Kenntnis; mit der zwischenzeitlich erfolgten Planüberarbeitung werden beide Optionen zur Verrohrung oder perspektivischen Offenlage offengehalten. Den geltend gemachten Belangen wurde damit im Rahmen der aktualisierten Planung Rechnung getragen.
30.Siedlergemeinschaft Begau, Schreiben vom 30.12.2008 (Anlage 21)
Die Siedlergemeinschaft Begau legt Einspruch gegen die Bebauung der Sportplatzfläche ein. Sie teilt mit, dass in vielen Gesprächen mit den Begauer Bürgern nachstehende Problem zum Ausdruck kamen:
-Verlust der zentralen Sportstätte in der Begau.
-Sorge um eine Kostenumlage bei Sanierung der Carl-Diem-Straße.
-Entwässerungsprobleme in der Begau.
-Verlust des Siedlungscharakters durch zu kleine Grundstücke.
Stellungnahme der Verwaltung:
-Wie bereits mehrfach dargestellt, ist die Entscheidung darüber, den Sportplatz durch ein Wohngebiet zu ersetzen, bereits in der Vergangenheit in den dafür zuständigen politischen Gremien der Stadt gefallen. Daraufhin hat der Ausschuss für Stadtentwicklung die Planaufstellung beschlossen.
-Fragen zu etwaigen künftigen Ausbaubeiträgen sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens, zumal die Fläche der heutigen Carl-Diem-Straße nicht im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.292 liegt. Die Herstellung der neuen Erschließung der geplanten Wohnbebauung soll durch einen Investor erfolgen, der hierfür die Kosten übernimmt – die entsprechenden Regelungen (bspw. auch zur gesammelten Niederschlagsentwässerung in den offen zu legenden Bach) sind in einem Erschließungsvertrag zu treffen. Die Carl-Diem-Straße ist bereits seit 1964 hergestellt und abgerechnet worden. In der Straßendatenbank der Stadt Alsdorf wird die Carl-Diem-Straße bewerte, sie liegt trotz ihres Zustandes im stadtweiten Vergleich für den Ausbau nicht in erster Priorität. Dennoch wird eine Sanierung der Straße angesichts Alters und Zustands (wie auch bei anderen Straßen im Stadtgebiet) zu gegebener Zeit erforderlich sein, eine Terminierung ist zurzeit jedoch nicht möglich. Die Zuständigkeit des Ausbaus liegt beim FG 4.3 – Straßenbau und Verkehr. Wenn aber künftig ein Ausbau erfolgt, sind die Kosten teilweise gemäß den gesetzlichen Regelungen auf die jeweiligen Anlieger umzulegen.
-Die Entwässerungsprobleme in der Begau sind zwischenzeitlich beseitigt worden.
-Es sind mehrfache Entwurfsüberarbeitungen erfolgt. Der Siedlungscharakter wird durch das Neubaugebiet nicht beeinträchtigt. Es wird dort zeitgemäße Grundstücksgrößen geben, die nicht kleiner als 300 m² sind. Als Bauweise sind freistehende Häuser festgesetzt, da in der Siedlung Begau ebenfalls überwiegend freistehende Einfamilienhäuser vorhanden sind. Durch Umbauten und Ergänzungen in den letzten Jahren gibt es dort auch Anbauten bzw. Doppelhäuser.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dem Einspruch gegen die Bebauung des Sportplatzes nicht zu folgen. Er nimmt die weiteren Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass mit der aktualisierten Planung den Bedenken im Rahmen der Bauleitplanung adäquat Rechnung getragen wurde.
C.Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der dritten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Niederschrift der zweiten Bürgerversammlung am 11.08.2010 (Anlage 10).
Im Rahmen der zweiten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden folgende Anregungen vorgebracht:
1.Herr L., Freiheitsstraße
bemängelt eine schlechte Informationspolitik den Begauer Bürgern und Bürgerinnen gegenüber und kritisiert den gewählten Termin in den Schulferien
Stellungnahme der Verwaltung:
Üblicherweise finden in den Ferien keine Bürgerversammlungen statt. Da es sich hier um die dritte Bürgerversammlung zum Bebauungsplan Nr.292 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung handelt und in der anschließenden Offenlage nochmals die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung besteht, wurde aufgrund des zeitlichen engen Handlungsspielraumes bei der Planung zur Gewässeroffenlegung des WVER ausnahmsweise ein Termin in den Schulferien gewählt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Mit drei Bürgerinformationsveranstaltungen im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und diversen Entwurfsüberarbeitungen wurde der Anregung bezüglich einer umfangreichen und angemessenen Bürgerbeteiligung deutlich Rechnung getragen.
2.Herr G., Freiheitsstraße
fragt nach, warum dieser Zeitdruck vorliegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Weiterführung des Bebauungsplanes und die Offenlegung des Wardener Baches auch an anderer Stelle des Stadtgebietes – nämlich am Sportplatz Warden in Verbindung mit der Verwendung von Mitteln aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung – waren aneinander gekoppelt. Da die Konjunkturpaketmittel an enge zeitliche Vorgaben geknüpft waren und der WVER die Maßnahmen zur Renaturierung des Wardener Baches im Bereich des Bebauungsplanes und des Sportplatzes Warden im fachlichen und fördertechnischen Zusammenhang bearbeitet hat, musste das Verfahren abgestimmt vorangebracht werden, um den durch die Fördermittel vorgegebenen Zeitrahmen einzuleiten.
Zur Zeit der 3. Bürgerversammlung bestand die Absicht, den Wardener Bach im Bereich des Sportplatzes offenzulegen. Nach dem Abstimmungstermin am 07.02.2012 besteht nunmehr die Tendenz dahingehend, die Verrohrung des Wardener Baches zu erneuern.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
3.Herr K., Carl-Diem-Straße
fragt nach, warum der Wardener Bach unbedingt offengelegt werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Planverfahrens wurden mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden. In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen. Die Stadt tendiert dazu, den Wardener Bach auch künftig verrohrt durch das Plangebiet zu führen. Über dem Bach wäre ein Weg möglich, um im Bedarfsfall unmittelbar an die Verrohrung zu kommen. Seitlich davon wären Schutzstreifen von 2,5 m Breite als Grünflächen vorgesehen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Offenlegung des Wardener Baches zur Kenntnis; mit der zwischenzeitlich erfolgten Planüberarbeitung werden beide Optionen zur Verrohrung oder perspektivischen Offenlage offengehalten.
4.Herr L., Freiheitsstraße
sieht sich in seiner Meinung bestätigt, dass die Begauer Bürger den Bebauungsplan grundsätzlich ablehnen. Dann braucht auch der Wardener Bach nicht offengelegt zu werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat der Fachausschuss das Ziel, auf der Sportplatzfläche ein Wohngebiet zu entwickeln, beschlossen und damit die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet vorgegeben.
Mit der Ausweisung des Sportplatzes Begau als Wohnbaufläche werden Baulandreserven in Innenbereichslagen mobilisiert. Damit wird der Nachfrage an Grundstücken für Wohnungsbau im Stadtgebiet nachgekommen, einer weiteren Zersiedelung des Umlandes entgegengewirkt und der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich vermieden.
Mit dem Bebauungsplan Nr.292 kann in zentraler Ortslage ein Angebot attraktiven Wohnbauflächen bereitgestellt werden, die auf großzügigen Grundstücken mit Einzelhäusern gerade den Zuzug junger Familien mit Kindern oder Mehrgenerationenwohnen im Familienverbund fördern sollen.
Nach derzeitigem Planungsstand tendiert die Stadt dazu, die Verrohrung zu erneuern.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
5.Herr L., Freiheitsstraße
möchte wissen, ob auch Einliegerwohnungen zulässig seien, vor dem Hintergrund, dass seitens der Bürger eine Zweifamilienhausbebauung nicht befürwortet werde, und erkundigt sich nach den Dachformen. Pultdächer, als exotische Dachform, möchte er ausgeschlossen wissen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit der Festlegung von Einzelhäusern auf großzügigen Grundstücken sowie den Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung der Bebauung i. V. mit einer Firsthöhe von maximal 8,50 m sind hier steuernde Festsetzungen für ein Einfamilienhausgebiet gewählt worden. Im Bebauungsplan ist jedoch festgesetzt, dass eine zweite Wohneinheit zulässig ist, um bspw. eine Einliegerwohnung zu integrieren. Im Sinne eines Mehrgenerationenwohnens z.B. als kleine Wohnung für die heranwachsenden Kinder oder zur Pflege / Betreuung der Eltern ist dies ausdrücklich vorgesehen und soll als städtebauliche Zielsetzung nicht ausgeschlossen werden.
Als Dachformen sind im Bebauungsplan Satteldächer, Walmdächer bis zu einer Dachneigung von 35° und Pultdächer bis zu einer Dachneigung von 20° zugelassen. Es ist gewünscht, zeitgemäße Architektur in diesem Baugebiet zu ermöglichen, um insbesondere auch den Zuzug junger Familien zu fördern.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung zu dem Ausschluss von Pultdächern sowie einer Begrenzung auf nur eine Wohnung je Hauseinheit nicht zu folgen.
6.Herr G., Freiheitsstraße
möchte wissen, wie groß die geplanten Wohnhäuser sein werden. Er fragt weiter nach den Spielmöglichkeiten für Kinder. Er bittet darum, den vorhandenen Spielplatz zu attraktivieren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die geplanten Wohnhäuser haben eine Grundfläche zwischen 96 m² und 108 m² (gemäß städtebaulichem Entwurf sind Haustypen mit einer Grundfläche von 10 x10 m, 8 x 12 m bzw. 9 x 12 m vorgesehen).
Neben den künftig entstehenden großen Gartenflächen, die insbesondere Familien mit kleinen Kindern eine überschaubare Spiel- und gleichzeitig Aufsichtsmöglichkeit bieten, liegt in unmittelbarer Nähe des Gebietes auf dem Gelände der Grundschule Begau ein öffentlicher Spielplatz. Die Anregungen zum bestehenden Spielplatz sind nicht Gegenstand des hiesigen Planverfahrens, sind aber an das zuständige Fachamt weitergeleitet worden.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
7.Herr G., Freiheitsstraße
fragt nach, ob entlang des offengelegten Wardener Baches ein Weg geplant ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen des Planverfahrens wurden mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen hinsichtlich des Wardener Baches geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden. In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen. Die Stadt tendiert dazu, den Wardener Bach auch künftig verrohrt durch das Plangebiet zu führen. Über dem Bach wäre ein Weg möglich, um im Bedarfsfall unmittelbar an die Verrohrung zu kommen. Seitlich davon wären Schutzstreifen von 2,5 m Breite als Grünflächen vorgesehen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Offenlegung des Wardener Baches zur Kenntnis; mit der zwischenzeitlich erfolgten Planüberarbeitung werden beide Optionen zur Verrohrung mit einem darüberliegenden Weg oder perspektivischen Offenlage offengehalten.
8.Herr K., Carl-Diem-Straße
stellt die Frage, ob an anderer Stelle im Stadtteil Begau eine Ausweichmöglichkeit für den entfallenden Sportplatz gegeben ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Siedlung Begau bestehen keine Möglichkeiten, dort einen neuen Bolzplatz oder einen Sportplatz zu bauen. Dies ist finanziell und flächenmäßig für den Stadtteil allein nicht darstellbar. Dass der Sportplatz Begau einer Wohnnutzung zugeführt wird, hängt ursächlich mit der Zusammenlegung von Sporteinrichtungen und der Nutzbarmachung von Synergieeffekten zusammen (Optimierung von Infrastruktureinrichtungen im Rahmen des demografischen Wandels, hier Sportplatz Warden). In der heutigen Zeit ist es insofern nicht mehr möglich, jedem Stadtteil eine solche Anlage zur Verfügung zu stellen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
9.Herr L., Freiheitsstraße
sieht mit der Überplanung des Sportplatzes keine Optimierung der Infrastruktur, sondern eine Demontage der Infrastruktur in der Siedlung Begau.
Stellungnahme der Verwaltung:
Siehe Ausführungen zu Punkt 8.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
10.Frau H., Gottfried-Wacker-Straße
stellt dar, dass es bereits von 2006 einen Beschluss gibt, der besagt, dass nicht mehr benötigte Sportplätze einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Dies ist im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen dringend erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
- nicht erforderlich -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
11.Herr L., Freiheitsstraße
erläutert nochmals, dass die Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt wurden und plädiert dafür, einen zentralen Platz im Plangebiet vorzusehen. Er möchte weiter wissen, ob der freie Raum zwischen Grundstücken, z.B. durch Garagen bebaut werden könne.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan hat der Fachausschuss das Ziel, auf der Sportplatzfläche ein Wohngebiet zu entwickeln, beschlossen und damit die Entwicklung der Fläche als Wohngebiet vorgegeben. Damit wird der Nachfrage an Grundstücken für Wohnbaunutzung im Stadtgebiet und insbesondere im Stadtteil Begau nachgekommen und einer weiteren Zersiedelung des Umlandes entgegengewirkt.
Der Bebauungsplan sieht keine speziellen Flächen oder einen zentralen Platz für Sportveranstaltungen und Feste vor. Die geplante Stichstraße soll jedoch als Mischverkehrsfläche ausgebaut werden, ebenso wurde im Bereich der Carl-Diem-Straße / südwestliche Ecke Grundschulgelände infolge einer Planüberarbeitung eine platzartige Aufweitung in Verbindung mit der dahinter liegenden Renaturierungsfläche als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen, so dass hier eine Nutzungsmöglichkeit auch für Begegnung, Aufenthalt und Spiel eröffnet werden kann.
Durch die Lage des verrohrten Wardener Baches haben einige Grundstücke nicht so große Tiefe, wohl aber entsprechend größere Breite der geplanten Grundstücke. In Verbindung mit der GRZ-Festlegung sowie den Wünschen der Bauherren nach einer entsprechenden Gartenfläche ist absehbar, dass hier nicht „Garage“ an „Garage“ in einer ununterbrochenen Kette stehen werden, sondern entlang des Straßenraumes immer wieder eine Unterbrechung / Bauwich mit Grünstrukturen bestehen werden, womit der Eindruck der gewünschten Durchgrünung erhalten werden kann. Die formale Festsetzung einer nur einseitig zulässigen Garagenbebauung wird angesichts dessen jedoch als nicht zielführend erachtet, da in der Regel ein erheblicher Stellplatzdruck in einem Wohngebiet entsteht, weil viele Haushalte über mehr als einen PKW verfügen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt der Anregung, Flächen für einen größeren zentralen Platz vorzusehen sowie den Bau von Garagen nur einseitig festzulegen, nicht zu folgen.
12.Herr K., Carl-Diem-Straße
weist auf den Höhenunterschied zwischen Sportplatzgelände und Carl-Diem-Straße hin.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass der Höhenunterschied zum angrenzenden Gelände der Grundstücke an der Freiheitsstraße bei 1,30 bis 1,40 m liegt. Im Bebauungsplan wurden bisher die Bauflächen entlang der hinteren Grundstücksgrenzen Freiheitsstraße versetzt dargestellt, um eine abwechslungsreiche Bebauung zu erhalten. Dieser Versatz wurde aus dem Bebauungsplan herausgenommen, um eine ausreichende hintere Restgrundstückstiefe von mindestens 12 m für alle Gebäude zu erhalten und damit die Möglichkeit zu schaffen, eine Böschung anzulegen oder eine Mauer zu setzen. Das Geländeniveau wird auch im Zuge der künftigen Erschließungsplanung berücksichtigt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis; mit dieser Plananpassung wird den geltend gemachten Belangen Rechnung getragen.
13.Herr G., Freiheitsstraße
möchte wissen, ob das Höhenniveau des Sportplatzes erhalten bleibt und ob es Interessenten für das Baugebiet gibt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Höhenniveau bleibt weitestgehend erhalten. Es wird die oberste Schicht (rote Asche) entfernt werden und darauf dann Kulturboden aufgebracht werden, damit eine Gartennutzung der Freiflächen möglich ist.
Dem Fachgebiet Liegenschaften liegen bereits Anfragen zu Grundstücken für das Baugebiet vor.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
D.Beschlussfassung über die vorgebrachten Anregungen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung, Schreiben vom 22.06.2007 (Anlage 11)
Übersicht der Anregungen siehe Anlage 22.
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden folgende Anregungen vorgebracht:
1.Kreis Aachen (heute Städteregion) - Amt für Rettungswesen, Schreiben vom 04.07.2007 (Anlage 23)
Für das Bebauungsplangebiet Nr.292 ist eine Löschwassermenge von 800 l/min über einen Zeitraum von mindestens zwei Stunden erforderlich.
§ 5 BauO NRW „Zugänge und Zufahrten zu den Grundstücken“ ist ebenfalls zu beachten.
Der Kreis weist darauf hin, dass der Wasserversorger ENWOR - Energie & Wasser, der die Stadt Alsdorf unter anderem mit Löschwasser versorgt, in ihren Versorgungsgebieten nur noch Leitungen für Trink- und Brauchwasser verlegt. Es werden weder Überflur- noch Unterflurhydranten verlegt, noch kann die zusätzlich benötigte Löschwassermenge aus dem verlegten Rohrleitungsnetz entnommen werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen sind die erforderlichen Leitungen neu zu verlegen. Die Wasserleitungen sind vom Erschließungsträger so zu dimensionieren, dass die geforderte Löschwassermenge im Bedarfsfall bereit steht. Zur Bereitstellung des Löschwassers wird im Zuge der künftigen Erschließungsplanung eine Abstimmung mit dem Versorgungsträger erfolgen. Entsprechende Regelungen sollen im Erschließungsvertrag mit dem künftigen Investor getroffen werden.
Die Vorgaben der Landesbauordnung und deren Verwaltungsvorschriften werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berücksichtigt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Kreis Aachen (heute Städteregion) - A 70 - Umweltamt, Schreiben vom 13.07.2007, 14.01.2008 und 17.03.2008 (Anlagen 24, 25, 26)
A. Kreis Aachen, Schreiben vom 13.07.2007:
Wasserwirtschaft:
a)Im Schreiben vom 13.07.2007 weist die Städteregion darauf hin, dass für die Offenlegung des Wardener Baches eine Plangenehmigung nach § 31 WHG bei der Städteregion Aachen einzuholen ist.
b)Die Versickerungsfähigkeit der anfallenden Niederschlagwasser in den „tieferen Untergrund“ muss gutachterlich nachgewiesen und von der Unteren Wasserbehörde als erlaubnisfähig eingestuft werden. In der weiteren Planung sollte auch eine Ableitung der Niederschlagwässer der anliegenden Grundstücke in den geöffneten Wardener Bach einfließen.
c)Die anfallenden Schmutzwasser sind der öffentlichen Kanalisation zuzuführen.
Landschafts- und Naturschutz:
Mit Schreiben vom 13.07.2007 äußert die Städteregion Bedenken zum Bebauungsplan. Zur Bewertung des Vorhabens ist ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zu erstellen und mit der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen.
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom 13.07.2007:
Wasserwirtschaft:
zu a)Im Rahmen des Planverfahrens wurden mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden.
In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
zu b)Gemäß dem Hydrologischen Gutachten vom 19.10.2007 ist eine Versickerung des grundstückseigenen Niederschlagswassers aufgrund der Boden-beschaffenheit im Plangebiet nur mit großem Aufwand möglich. Die Beseitigung von Niederschlagswasser unbelasteter Flächen erfolgt daher in den Wardener Bach, sofern die Grundstücke unmittelbar an den Bach grenzen oder über das vorhandene Kanalsystem, sofern die Grundstücke nicht unmittelbar an den Wardener Bach grenzen. Für die Einleitung von Niederschlagwasser in den Wardener Bach ist eine Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde (Städteregion Aachen) erforderlich. Im Rahmen der Erschließungsplanung ist dies auch durch den Investor zu berücksichtigen.
zu c)Die anfallenden Schmutzwässer werden nach Abstimmung mit den Fachämtern, der Stadt und der Städteregion, der öffentlichen Kanalisation zugeführt.
Landschafts- und Naturschutz:
Mit Schreiben vom 03.03.2008 wurde der Städteregion der Landschaftspflegerische Fachbeitrag – LPF zur Abstimmung vorgelegt. Der durch den Bebauungsplan Nr. 292 - Begau Sportplatz - ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft stellt keinen tatsächlichen Eingriff dar, da die ehemalige Sportplatzfläche als versiegelt einzustufen ist.
Gemäß LPF entsteht durch die Planung ein „Ökologisches Plus“ von ca. 1.596 ÖW (ökologische Werteinheiten), die für Planungen an anderer Stelle im Stadtgebiet kompensatorisch verrechnet werden können.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, den geltend gemachten Belangen ist mit der aktualisierten Planung Rechnung getragen worden.
B. Kreis Aachen (heute Städteregion), Schreiben vom 14.01.2008:
Die Städteregion, Untere Wasserbehörde, weist in ihrem Schreiben vom 14.01.2008 darauf hin, dass nicht naturnah ausgebaute (begradigte, befestigte, aufgestaute, intensiv genutzte) natürliche Gewässer wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden sollen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Es besteht eine grundsätzliche Pflicht zur Renaturierung. Diese wird nur durch das Übermaßverbot beschränkt. Eine Rückführung in einen naturnahen Zustand könnte sich aus Gründen des Wohles der Allgemeinheit z. B. bei einer vorhandenen Wasserkraftnutzung verbieten. Hierfür bestehen im vorliegenden Fall jedoch keine Anhaltspunkte.
Die Städteregion äußert keine Bedenken, auf dem verrohrten Bachabschnitt einen privaten Weg mit entsprechendem Schutzstreifen (8m breit) anzulegen. Die Stadt Alsdorf muss allerdings gewährleisten, dass der Weg incl. Schutzstreifen frei von jeglicher Bebauung und Nutzung bleibt. Die Möglichkeit, das Gewässer später einmal zu öffnen, muss weiterhin gegeben sein. Sofern die Stadt die Idee eines privaten Weges dort aufgreift, bittet die Städteregion, die Option einer späteren Offenlegung grundbuchlich zu sichern.
Die Veränderung eines Gewässers bedarf der Durchführung eines Plan-feststellungsverfahrens. Gemäß der im Rahmen des Ausbauverfahrens zu berücksichtigenden „Blauen Richtlinie“ ist der ökologische Zustand der Wasserläufe zu verbessern und ein naturnaher Zustand herbeizuführen. Dabei sind auch die Bewirtschaftsziele der §§ 5a bis 25d WHG sowie Maßnahmenprogramm des § 36 WHG zu beachten.
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom 14.01.2008:
Im Rahmen des Planverfahrens wurden mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden.
In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, den geltend gemachten Belangen wird mit der vorliegenden Planung Rechnung getragen.
C. Kreis Aachen (heute Städteregion), Schreiben vom 17.03.2008:
Wasserwirtschaft:
Die Städteregion Aachen äußert Bedenken, da in den vorgelegten Unterlagen die Baugrenzen, das Gewässer Wardener Bach sowie der Schutzstreifen für das Gewässer Wardener Bach nicht dargestellt sind.
Zur Bewertung der Gesamtmaßnahme ist die Vorlage eines detaillierten Lageplans mit Angaben der Baugrenzen und Ausweisung des Gewässers und des Schutzstreifens (als Gewässerbereich) des Wardener Baches (auch im verrohrten Zustand) erforderlich. Gemäß den bisher durchgeführten Erörterungen ist der Schutzstreifen des verrohrten Wardener Baches auf 8,0m festgelegt.
Bei der Anlage eines Weges auf dem verrohrten Wardener Bach ist die Option zur späteren Offenlegung des Baches grundbuchlich zu sichern. Die Stadt Alsdorf muss über den Bebauungsplan gewährleisten, dass der Weg incl. Schutzstreifen frei von jeglicher Bebauung und Nutzung bleibt. Der Schutzstreifen ist ins öffentliche Eigentum bzw. in Eigentum der WVER zu nehmen.
Für die Anlage eines Weges auf dem Wardener Bach ist eine zeitlich befristete Genehmigung nach § 99 LWG erforderlich.
Gemäß dem Umweltbericht wurden eine abwassertechnische Machbarkeitsstudie und eine hydrologische Untersuchung erstellt. Zur Bewertung der Abwassersituation bittet der Kreis um Vorlage der Machbarkeitsstudie und der hydrologischen Untersuchung.
Die anfallenden Schmutzwässer sind der öffentlichen Kanalisation zuzuleiten.
Landschafts- und Naturschutz:
Mit Schreiben vom 17.03.2008 teilt die Städteregion mit, dass keine Bedenken bestehen, wenn der Landschaftspflegerische Fachbeitrag Bestandteil der Begründung wird.
Stellungnahme der Verwaltung zum Schreiben vom 17.03.2008:
Wasserwirtschaft:
Im bisherigen Planverfahren ist die Entscheidung zur Offenlegung des Wardener Baches mehrmals geändert worden. Zudem wurden im Rahmen des Planverfahrens mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden.
In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen.
Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
Die anfallenden Schmutzwasser werden nach Rücksprache mit den Fachämtern der Stadt und der Städteregion der öffentlichen Kanalisation zugeführt.
Landschafts- und Naturschutz:
Mit Schreiben vom 03.03.2008 wurde der Städteregion der Landschaftspflegerische Fachbeitrag – LPF zur Abstimmung vorgelegt. Der durch den Bebauungsplan Nr. 292 - Begau Sportplatz - ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft verursacht keinen Eingriff, da die ehemalige Sportplatzfläche als versiegelt einzustufen ist.
Gemäß LPF entsteht durch die Planung ein „Ökologisches Plus“ von ca. 1.596 ÖW (ökologische Werteinheiten), die für Planungen an anderer Stelle im Stadtgebiet kompensatorisch verrechnet werden können.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, den geltend gemachten Belangen ist mit der vorliegenden Planung Rechnung getragen worden.
3.BUND, Schreiben vom 14.07.2007 (Anlage 27):
Im Schreiben vom 14.07.2007 gibt der BUND folgende Anregungen:
a)Begrünung des westlichen Fußballfeldzaunes mit Efeu / wildem Wein; Bepflanzung der dortigen Böschung mit einheimischen Sträuchern als Vogelschutz- und Naturgehölz. Dieser Vorschlag würde alle Kosten einsparen für die Demontage und Entsorgung des langen Zaunes und die kostspielige Neuanlage von Abzäunungen verschiedenster Art erübrigen. Gleiches gilt für die dortige Böschung des Fußballplatzes. Optimal begrünt, stellen Böschung und Zaun sogar einen ökologischen Teilausgleich vor Ort dar.
b)Die Pyramidenpappelreihe entlang der Carl-Diem-Straße ist so alt wie der Fußballplatz und dementsprechend altersschwach. Alle Bäume wurden seinerzeit äußerst dicht bepflanzt, so dass die Baumreihe ein regelrechtes Bollwerk gegen Stürme bilden konnte. Im Zuge der Bebauung entstehen zwangsläufig Lücken in der Pappelreihe (Einfahrten, Hauseingänge etc.). Infolge dessen bieten diese Baumveteranen den zunehmenden und immer heftiger werdenden Stürmen erheblich mehr Angriffsfläche, so dass Windbruch und dessen mögliche Folgen vorprogrammiert sind. Aus diesen Gründen befürwortet der BUND die komplette Forst-Ernte der alten Pappeln und ihren Ersatz an dieser Stelle durch die Anpflanzung von einheimischen und standortgerechten Laubbäumen mit Pfahlwurzeln.
c)Die als Sackgasse konzipierte neue Straße im Plangebiet sollte - wie unter Punkt b) beschrieben - begrünt werden.
d)Für den oft vernachlässigten Personenkreis (Fußgänger, Radfahrer, Kinder...) sollte es möglich sein, vom nördlichen Ende der unter Punkt c) erwähnten Stichstraße aus über einen neu anzulegenden Fuß-/Radweg ohne Umwege und gefahrlos den Spielplatz, die Schule und die Ehrenstraße / Sportplatz Warden usw. zu erreichen.
e)Die Offenlegung des Wardener Baches innerhalb des Plangebietes ist aus ökologischen wie auch Hochwasserschutzgründen sehr zu begrüßen! Zur Gefahrenabwehr durch Hochwasser soll jetzt erst Recht darauf hingearbeitet werden, dass die Hauptursachen von Hochwasser des Wardener Baches bereits am Ort ihrer Entstehung beseitigt werden. Konkret: Für die Oberflächenwasser des Gewerbegebietes in der St-Jöris-Straße muss dort vor Ort mehr Stauraum geschaffen werden. Auch ist der Engpass zu Beginn der Verrohrung oberhalb der Gaststätte „Siedlerklause“ zu entschärfen. Zumindest sind dort Laubfangrechen zu installieren. Wiederholt kam es gerade hier zu Überschwemmungen. Aus Sicherheitsgründen schlägt der BUND deshalb auch vor, die neue Stichstraße im Plangebiet so zu gestalten, dass Hochwasser zwangsläufig zu Beginn der Offenlegung geregelt in den Bach abfließen kann (Straßenaufwallung als Flutmulde).
Um im Plangebiet mehr Rückhaltevolumen zu erzielen, muss das neue Bachbett entsprechend aufgeweitet werden. Zusätzlich könnten verschieden hohe, dem Geländegefälle angepasste Staustufen (incl. Grundablässen) eingebaut werden, um so noch mehr Retentionsraum vor Ort zu gewinnen. Naturnah gestaltet und bepflanzt, ergäbe der offene Bach ein Biotop mitten in der Siedlung.
f)Abschließend befürwortet der BUND zur Arrondierung der ökologischen Ausgleichs-maßnahmen und Optimierung des Hochwasserschutzes ein sehr naturnah gestaltetes Hochwasserrückhaltebecken (HRB) vor Ort. Dieses HRB kann mit relativ geringem Aufwand in der Talsenke des Wardener Baches angelegt werden (südlich des Fußgängertunnels der K 10, nahe Wardener Fußballplatz). Alternativ zu diesem Vorschlag für einen ökologischen Ausgleich sollte der bestehende Feldgehölzstreifen am westlichen Rand des zuvor beschriebenen Ackers (Pützfeld) entsprechend verbreitert werden, wie überhaupt diese Freifläche als „grüne Lunge“ zwischen Begau und Warden auf jeden Fall erhalten werden muss.
Stellungnahme der Verwaltung:
zu a und c)Ein Erhalt des westlichen Fußballzaunes und dessen Begrünung ist nicht beabsichtigt. Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass rückwärtige und seitliche private Grundstücksgrenzen zum Straßenraum der neu zu bildenden Grundstücke mit Hecken einzufrieden sind. Durch diese Festsetzung soll der öffentliche Straßenraum einheitlich mit Heckenbepflanzung gegliedert bzw. vom privaten Raum räumlich abgegrenzt werden. Die Entscheidung über die Art der Eingrenzung der verbleibenden privaten Grundstücksgrenzen soll dem Eigentümer überlassen bleiben.
zu b)Die Pappeln sind schlagreifebedingt voraussichtlich auch ohne Bauabsichten aus Standsicherheitsgründen in absehbarer Zeit zu entfernen. Die Pflanzung einer neuen Baumreihe lässt sich im Bebauungsplan nicht verwirklichen, da die Carl-Diem-Straße zu schmal ist, um dort neue Bäume zu pflanzen. Auf den neuen Privatgrundstücken entlang der Carl-Diem-Straße ist dies ebenfalls nicht möglich, da dort Eingänge, Grundstückszufahrten und Garagen entstehen werden. Allerdings wurde im Bereich der Carl-Diem-Straße / südwestliche Ecke Grundschulgelände eine platzartige Aufweitung als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Baumeingrünung als gestalterische Aufwertung vorgesehen.
Durch das geplante, aufgelockerte Einfamilienhausgebiet mit großzügigen Hausgärten wird insgesamt eine Aufwertung der ökologischen Wertigkeit mit einem „ökologischen Plus“ von ca. 1.596 ökologischen Werteinheiten (ÖW) erreicht, die künftig als Ausgleichsmaßnahmen für Planungen an anderer Stelle im Stadtgebiet verrechnet werden können.
zu d)Der städtebauliche Entwurf wurde überarbeitet und die Stichstraße in Verlängerung des Wendehammers als Fuß- und Radweg im rückwärtigen Bereich der nordöstlichen Grundstücke bis zur Ehrenstraße weitergeführt. So ist es für Fußgänger und Radfahrer möglich, ohne Umwege und gefahrlos den Spielplatz, die Schule und die Ehrenstraße / Sportplatz Warden zu erreichen.
zu e)Die Gewerbetreibenden in der St.-Jöris-Straße verbringen das unbelastete Niederschlagswasser über Versickerungsanlagen auf dem eigenen Grundstück. Lediglich Teileinzugsflächen eines Gewerbetreibers werden in den Wardener Bach entwässert.
Im bisherigen Planverfahren ist die Entscheidung zur Offenlegung des Wardener Baches mehrmals geändert worden. Zudem wurden im Rahmen des Planverfahrens mit der Städteregion Aachen und dem Wasserverband-Eifel-Rur umfangreiche Abstimmungen geführt. Zunächst sollte der Wardener Bach wieder geöffnet werden.
In einem Gespräch bei der Städteregion Aachen am 07.02.2012 wurde der Stadt Alsdorf die Entscheidung zur Verrohrung oder Offenlage des Wardener Baches unter bestimmten Voraussetzungen (entspr. Bemessung, Schutzstreifen, Sicherung der Fläche für etwaige künftige Offenlage) überlassen.
Der Wardener Bach könnte mit einer neuen Verrohrung durch das Gebiet geführt werden. Darüber würde ein Weg angelegt, um den Bewohnern eine Aufenthaltsmöglichkeit dort zu geben und um bei Schäden direkt an die Verrohrung zu gelangen. Der Bebauungsplan wird der Haltung der Wasserbehörden folgend jedoch beide Optionen planungsrechtlich vorsehen (durch eine entsprechende Flächendarstellung als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft), entsprechende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sind künftig in einem separaten Schritt zu führen.
zu f)Ein Hochwasserrückhaltebecken ist im Bereich des Sportplatzes nicht geplant und damit nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens. Die Niederschlagsentwässerung des Plangebietes erfolgt zum Teil in den Wardener Bach und zum Teil in einen Regenwasserkanal.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Anregungen zu a), b), c), e, und f) nicht zu folgen und stellt fest, dass den Anregungen zu d) mit dem Planentwurf in seiner aktuellen Fassung adäquat Rechnung getragen wird.
4.Deutsche Telekom Netzproduktion, Schreiben vom 18.07.2007 (Anlage 28):
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom AG so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist beabsichtigt, zur Umsetzung des Bebauungsplanes einen Investor einzuschalten, der die Maßnahme aus einer Hand plant und abwickelt. Die Telekom wird vor Baubeginn rechtzeitig informiert und an der Planung beteiligt.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
5.RWE Power, Schreiben vom 22.06.2007 (Anlage 29):
RWE weist darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes NRW in einem Teil des Plangebietes Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs.5 Nr.1 BauGB durch Umgrenzung entsprechend der Nr.15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung gegebenenfalls besondere baulichen Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund - Sicherungsnachweis im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische zwecke“ sowie die Bestimmungen der Landesbauordnung des Landes NRW zu beachten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der betroffenen Bereich wird im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs.5 Nr.1 BauGB durch Umgrenzung entsprechend der Nr.15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche, bei deren Bebauung gegebenenfalls besondere baulichen Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind, gekennzeichnet und ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, die geltend gemachten Belange werden durch Aufnahme in die Planung berücksichtigt.
Darstellung der Rechtslage:
Das Bebauungsplanverfahren Nr.292 - Begau-Sportplatz - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB)-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Es ist beabsichtigt, die Erschließungsmaßnahmen einem Bauträger zu übertragen. Neben den üblichen Kosten für die Erschließung entstehen zusätzliche Kosten durch die Entsorgung der Asche auf dem Sportplatz einschließlich der Aufbringung von Kulturboden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.292 – Begau-Sportplatz – soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Sportplatzgelände ermöglicht werden und neues Baurecht für hochwertigen Wohnraum in attraktiver Lage geschaffen werden. Damit besteht die Möglichkeit, für junge Familien in ihrem „Stadtteil“ zu bleiben.
Ausgleichsmaßnahmen sind für dieses Plangebiet nicht erforderlich, da der Sportplatz mit seinem Aufbau als versiegelt gilt. Mit der Neuplanung des Gebietes wird ein „ökologisches Plus“ von ca. 7.340 ÖW erreicht.
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