Beschlussvorlage - 2012/0154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt: „Dem Abschluss des als Anlage    /1 beigefügten „Öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. §§ 11 und 124 Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB-„ mit Herrn Christoph Dohms, Am Schmiedsend 2, 52477 Alsdorf wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Herr Christoph Dohms, Am Schmiedsend 2, 52477 Alsdorf beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 315 – Am Schmiedsend – die Erschließung zur baulichen Nutzung der Grundstücke herzustellen. Die Anlagen des Erschließungsvertrages wurden mit der Stadt abgestimmt und liegen vor.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß §§ 11 und 124 Abs. 1 Baugesetzbuch –BauGB- kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übetragen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Unternehmer trägt alle für die Ersterschließung des Planbereiches notwendigen Kosten zu 100 %. Nach § 2 des Vertrages überträgt der Unternehmer die auf seine Kosten hergestellten Erschließungsanlagen kosten-, lasten- und gebührenfrei auf die Stadt Alsdorf.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- keine -

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen