Beschlussvorlage - 2012/0165
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - a) Aufstellungsbeschluss (Verfahren nach § 13a BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - b) Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 333 - Gleiwitzer Straße -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Beteiligt:
- Dezernat III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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24.04.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt
a) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - (Anlage 2) im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.
b) die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - durchzuführen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Lage des Plangebietes:
Das Plangebiet (Anlage 1) des Bebauungsplanes Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - liegt im nordöstlichen Bereich des Stadtteils Alsdorf-Ost, auf der Fläche des ehemaligen Sportplatzes Rhenania. Im Süden wird das Plangebiet von der “Franzstraße“ und im Westen von der “Gleiwitzer Straße“ begrenzt. Im Norden und Osten grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 333 an die rückwärtige Erschließung der zur Luisenstraße bzw. zur Eschweilerstraße ausgerichteten Reihenhausbebauung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Alsdorf, Flur 32, umfasst die Flurstücke 776 bis 789 und besitzt eine Gesamtfläche von ca. 0,54 ha (5430 m²).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - ( Anlage 2) stellt sich bisher als optisch unattraktive Baulücke dar und weist darüber hinaus keine Besonderheiten auf. Die umliegende Bebauung ist durch heterogene Wohnnutzungen geprägt. Im Westen befindet sich ein achtgeschossiges Mehrfamilienhaus, im Süden schließen sich zwei- und dreigeschossige Mehrfamilienhäuser sowie zwei- und zweieinhalbgeschossige Doppelhäuser an. Im Osten und Norden ist das Plangebiet von zweieinhalbgeschossigen Reihenhäusern umgeben.
Planerische Rahmenbedingungen:
Der Regionalplan stellt für die Fläche des Plangebietes ASB - “Allgemeiner Siedlungsbereich” dar.
Der Flächennutzungsplan 2004 weist die Fläche als “Wohnbaufläche” aus.
Für die Fläche existiert kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Am 10.12.1991 wurde jedoch durch den Rat der Stadt Alsdorf für das Plangebiet der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 - Franzstraße West - gefasst, für den nach damaliger Gesetzeslage ein Verfahrensstand nach § 33 BauGB erreicht war.
Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes II Baesweiler-Alsdorf-Merkstein, wird jedoch von dessen Festsetzungen nicht erfasst.
Anlass der Planung:
Es hat bereits seit dem 10.12.1991, mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 - Franzstraße West -, Bemühungen zur Entwicklung der ehemaligen Fläche des Sportplatzes “Rhenania“ gegeben. Im Verlauf des damaligen Bebauungsplanverfahrens wurden verschiedene Bebauungsvarianten erarbeitet, welche in der Errichtung der heute bestehenden Reihenhäuser an der Luisenstraße und Eschweilerstraße mündeten. Die Baugenehmigung für diese Gebäude ist in der Vergangenheit auf Grundlage des § 33 BauGB erteilt worden. Die Reihenhäuser konnten zwar noch fertiggestellt werden, für die Entwicklung der restlichen Flächen fehlten dem Investor jedoch die finanziellen Mittel, weshalb der Bebauungsplan Nr. 183 nie zur endgültigen Rechtskraft geführt wurde. Trotz wechselnder Eigentumsverhältnisse konnte auch in den Folgejahren keine erfolgreiche Flächenentwicklung im heutigen Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 333 stattfinden.
Zurzeit besteht das Interesse eines Bauunternehmens, die Grundstücke im Plangebiet zu erwerben und zu bebauen. Dieser Absicht liegt ein Bebauungskonzept mit sieben Mehrfamilienhäusern und 42 zugehörigen Stellplätzen zugrunde, welches den Anlagen zu entnehmen ist (Anlage 5).
Ziel der Planung:
Ziel der Planung ist die städtebauliche Entwicklung und Aufwertung des bisher ungenutzten und unattraktiven Bereichs an der Gleiwitzer Straße durch die Realisierung von sieben Mehrfamilienhäusern (Anlage 5). Die Gebäude besitzen jeweils sechs Wohneinheiten, welche aufgrund ihres Grundrisses und ihrer Ausstattung, unter anderem mit einem Fahrstuhl, als barrierefreie bzw. seniorengerechte Wohnungen konzipiert sind. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll somit nachhaltiger Wohnraum realisiert und den Wohnbedürfnissen der älteren Alsdorfer Bürger Rechnung getragen werden.
Um dem Bauunternehmen die geplante Bebauung zu ermöglichen, soll über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 333 zeitnah verbindliches Planungsrecht geschaffen werden. Da es sich hierbei, aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb des Ortsteils Alsdorf-Ost und der allseitig vorhandenen Bebauung, um ein Vorhaben der Innenentwicklung handelt, wird die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB durchgeführt.
Inhalt des Bebauungsplanentwurfes:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 333 (Anlage 2) wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Erschließung erfolgt über einen internen privaten Erschließungsweg. Innerhalb der Baugrenzen ist eine Bebauung in offener Bauweise mit drei Vollgeschossen und einer Firsthöhe von 10,5 Metern zulässig. Die maximale Anzahl der Wohneinheiten pro Mehrfamilienhaus wird auf sechs begrenzt. Die Dächer im Plangebiet sind als Satteldach auszuführen. Das auf den Dachflächen sowie der Fläche der privaten Erschließungsstraße und den Stellplätzen anfallende Niederschlagswasser ist gemäß § 51a Abs. 1 LWG auf dem Grundstück selbst zu versickern; zur Durchgrünung des Plangebietes werden in verschiedenen Bereichen Baumpflanzungen festgesetzt.
Der Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - sowie der Entwurf der textlichen Festsetzungen liegen dieser Vorlage als Anlage 3 bzw. Anlage 4 bei. Bis zur Offenlage sind noch die Ergebnisse eines zurzeit in Erarbeitung befindlichen hydrogeologischen Gutachtens einzuarbeiten.
Darstellung der Rechtslage:
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 - Franzstraße-West - wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Bauleitplanung wird durch die Verwaltung betrieben und die damit verbundenen Kosten durch die Stadt getragen.
Die Erschließung des Plangebietes sowie die damit verbundenen Kosten werden durch das Bauunternehmen als Vorhabenträger übernommen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - werden die Voraussetzungen zur Errichtung von barrierefreien Mehrfamilienhäusern bzw. seniorengerechten Wohneinheiten im Plangebiet geschaffen. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels wird somit nachhaltiger Wohnraum realisiert und den Wohnbedürfnissen der älteren Alsdorfer Bürger Rechnung getragen.
Da es sich hierbei um ein Vorhaben der Innenentwicklung handelt, wird eine Inanspruchnahme von Flächen in Freiräumen vermieden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 333 - Gleiwitzer Straße - wird die Grundlage zur Durchführung einer verbindlichen Bauleitplanung für diesen Bereich geschaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,1 MB
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2 MB
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