Beschlussvorlage - 2012/0174
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Bezug: Bürgerantrag Frau Sabine Ostlender und Herr Rainer Wendt vom 13.02.2012 (Anlage 1) hier: Busanbindung Linie 59 Duffesheide - Bardenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.3 - Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Entscheidung
|
|
|
24.04.2012
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt den Bürgerantrag ab und beschließt, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung spricht sich für den Bürgerantrag aus und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vom AVV vorgeschlagenen Betriebskonzeptes.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 13.02.2012 beantragen Frau Sabine Ostlender und Herr Rainer Wendt eine Fahrplanänderung auf der Buslinie 59 zwischen Alsdorf-Duffesheide und Würselen-Bardenberg. Der Antrag wird von insgesamt 124 Unterzeichnern einer beigefügten Unterschriftenliste unterstützt.
Der Antrag - ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW - stand in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.03.2012 zur Tagesordnung und wurde von dort zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Die Buslinie 59 ist eine “historische” Verbindung zum damals für die Region bedeutenden Knappschaftskrankenhaus in Bardenberg.
Bis zum Jahr 1996 wurde die damalige Busverbindung unter der Bezeichnung Linie 79 im Regelverkehr von Jülich über Linnich, Baesweiler, Alsdorf Mitte und Duffesheide nach Bardenberg geführt. Ab dem Jahr 1996 wurde der Betrieb auf dem Streckenabschnitt zwischen Baesweiler über Alsdorf-Mitte und Duffesheide nach Bardenberg zunächst ersatzlos eingestellt. Auf Initiative von Einwohnern im Bereich Duffesheide wurde ab dem Jahr 2002 ein Bedarfsverkehr zwischen Duffesheide, Reifeld und Bardenberg eingerichtet. Unter Bezeichnung Linie 59 verkehrt ein Linientaxi nach telefonischer Voranmeldung zwei Mal täglich je Fahrtrichtung. Dieser Fahrplan wurde bis heute unverändert beibehalten (Anlage 2).
Die Antragsteller schlagen nunmehr einen an die Schulzeiten angepassten Regelverkehr auf der Linie 59 Duffesheide-Bardenberg vor.
Bereits am 05.02.2012 wurde vom Antragsteller ein gleichlautendes Schreiben (kein Bürgerantrag) an die Verwaltung gerichtet. Dieses Schreiben wurde dem AVV und dem zuständigen Verkehrsunternehmen Fa. Taeter mit der Bitte um Prüfung und Mitteilung etwaiger Mehrkosten für die Stadt zugeleitet. Das Ergebnis der Prüfung liegt inzwischen vor und ist in der Anlage 3 beigefügt.
Nach dem Prüfergebnis des AVV kann es zum Konzeptvorschlag des Antragstellers keine kostenneutrale Lösung geben, demnach keine “einfache” Fahrplan-verschiebung. Dies ist darin begründet, dass die derzeitigen Rufbusfahrten auf der Linie 59 durch freie Fahrzeugkapazitäten im laufenden Stadtverkehr abgedeckt sind, während eine Fahrplananpassung an die Schulzeiten den Einsatz eines weiteren Fahrzeuges erfordert. Dies wiederum verursacht in jedem Fall zusätzliche Kosten, die letztendlich von allen Kommunen und Städten des AVV zu tragen sind.
Der AVV hat in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsunternehmen Taeter ein Betriebs- konzept entwickelt, welches an die Schulzeiten der Grundschule Bardenberg, des Gymnasiums Herzogenrath und der Gesamtschule Merkstein angepasst ist. Hiermit sind sämtliche vom Antragsteller gewünschten Verbindungen berücksichtigt. Einzelheiten hierzu sind den Ausführungen des AVV (Anlage 3) und einer darauf basierenden, zusammenfassenden Fahrplanübersicht (Anlage 4) zu entnehmen.
Hinsichtlich der Fahrplandetails ist das v.g. Betriebskonzept des AVV nicht identisch mit den Fahrplanvorschlägen der Antragsteller. Dem Vorschlag der Antragsteller folgend, müsste ein zusätzliches Fahrzeug eingesetzt werden, während das Konzept des AVV auf die vorhandene Fahrzeugkapazität im Stadtverkehr zurückgreift.
Die vom AVV ermittelten Mehrkosten aufgrund es AVV-Betriebskonzeptes betragen für die Stadt Alsdorf ca. 3.000 € je Jahr. Eine Umsetzung des vom Antragsteller vorgeschlagenen Konzeptes wäre wegen des zusätzlichen Fahrzeugeinsatzes unverhältnismäßig teurer, innerhalb der “Solidargemeinschaft” des AVV nicht vertretbar und somit keinesfalls akzeptabel.
Beim Konzeptvorschlag des Antragstellers sind außerdem sämtliche Fahrten auf die Anbindung der o.a. Schulen - somit Richtung Bardenberg und Herzogenrath - ausgerichtet. Dagegen berücksichtigt das Betriebskonzept des AVV neben den Verbindungen zu den o.a. Schulen teilweise auch eine Ausweitung der Verknüpfungen zwischen Duffesheide und Alsdorf Annapark; hierdurch ergeben sich auch für die übrigen Bewohner aus Duffesheide bessere Anbindungen an das Alsdorfer Zentrum bzw. an das von dort weiterführende Bus- und Bahnangebot.
Im Falle einer Zustimmung in der heutigen Ausschusssitzung ist in weiteren Schritten eine Erörterung durch den regionalen AVV-Beirat und eine Beschlussfassung durch die AVV Zweckverbandsversammlung erforderlich. Voraussetzung ist eine Stimmmehrheit in den v.g. Gremien. Da die Linie 59 auch über das Stadtgebiet Würselens führt, ist darüber hinaus in jedem Fall eine Zustimmung von dort erforderlich.
Hiervon abhängig sind die Umsetzbarkeit des Betriebskonzeptes und der Zeitpunkt der Umsetzung.
In der Sitzung wird ein Vertreter des AVV anwesend sein, um Rückfragen zum Betriebskonzept zu beantworten.
Darstellung der Rechtslage:
-Nach § 2 Pkt. 7 Abs. 6a der v.g. Zuständigkeitsordnung befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit Verkehrsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit es sich nicht um Aufgaben im Sinne von § 45 Straßenverkehrsordnung handelt.
- Über die Einführung neuer / Änderung bestehender Buslinien entscheidet die Zweckverbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Eine Vorberatung findet im regionalen Beirat des AVV statt.
-
Nach der Fassung des “öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV” bedarf die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Linien innerhalb der Städteregion des Einvernehmens der einfachen Mehrheit der von diesen Linien bedienten Städte/Gemeinden. Im vorliegenden Fall ist das Einvernehmen zwischen der Stadt Würselen und der Stadt Alsdorf erforderlich.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Umsetzung des erweiterten Buslinienkonzeptes erfordert Mehrkosten im AVV-Verbund. Dies führt für die Stadt Alsdorf zu Mehrbelastungen im Rahmen der Umlage innerhalb der Städteregion. Hierzu wurde durch den AVV eine fiktive Berechnung vorgenommen. Diese basiert auf dem aktuellen Umlageschlüssel der Städteregion und erfolgt unter der Voraussetzung keiner anderweitigen Leistungsveränderung. Das daraus resultierende Defizit für die Stadt Alsdorf beläuft sich auf ca. 3.000 €/Jahr.
Für den Fall der Umsetzung der Maßnahme ab dem Fahrplan 2013 sind die v.g. Mehrbelastungen für die Stadt Alsdorf in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 einzuplanen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
310,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
186,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
496,9 kB
|
