Beschlussvorlage - 2012/0177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Stadt Alsdorf für das Jahr 2012 (Hebesatzsatzung 2012) gemäß der Anlage 1.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf hat in gleicher Sitzung bei Punkt ‚Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2012’ das Haushaltskonsolidierungskonzept sowie das Haushaltssicherungskonzept in der 17. Fortschreibung gefasst.

Inhalt des Beschlusses ist u. a. die Anhebung des Realsteuerhebesatzes für die Grundsteuer B von bisher 395 % auf 413 %.

 

Üblicherweise werden die Realsteuerhebesätze mit der Haushaltssatzung verabschiedet. Da jedoch nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden kann, dass bis zum 30.06.2012 eine Genehmigung der Haushaltssatzung vorliegt, ist es erforderlich, eine Hebesatzsatzung zu erlassen.

 

Die Beschlussfassung vor dem 30.06. ist notwendig, damit noch rückwirkend für das Jahr 2012 die Grundsteuererhöhung umgesetzt werden kann.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 413 % werden voraussichtlich Mehreinnahmen für das Jahr 2012 in Höhe von 220.000 € erzielt.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.04.2012 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

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26.04.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen