Beschlussvorlage - 2010/0272-ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragestunde für Einwohner der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Entscheidung
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23.02.2010
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Sachverhalt
Nach § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung der
Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner aufzunehmen. In dieser Fragestunde,
die der erste Punkt einer jeden öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist,
hat jeder Einwohner der Stadt das Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an
die Fraktionen des Rates der Stadt zu richten. Die Anfragen müssen sich auf
Angelegenheiten der Stadt, in den Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche
Zuständigkeit, beziehen.
Jeder Einwohner kann zu einem Thema nur je eine Frage und eine
Zusatzfrage stellen.
Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich,
kann die Antwort dem Fragesteller innerhalb von drei Wochen auf schriftlichem
Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in § 17 Abs. 4 bis 8 geregelt.
Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung gilt dies
auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der Stadt.
