Beschlussvorlage - 2012/0184
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Berichterstattung:
- Herr Hafers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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26.04.2012
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Alsdorf hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Diesem ist ebenfalls ein Lagebericht beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 20. März 2012 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
A) Ergebnisrechnung
Die Jahresrechnung 2009 schließt wie folgt ab:
Ordentliche Erträge 61.652.307,23
Finanzerträge 706.854,71
Außerordentliche Erträge 0,00
____________
62.359.161,94
Ordentliche Aufwendungen 81.700.992,86
Finanzaufwendungen 2.406.031,99
Außerordentliche Aufwendungen 0,00
_____________
84.107.024,85
Gegenüberstellung
Gesamterträge 62.359.161,94
Gesamtaufwendungen 84.107.024,85
Jahresfehlbetrag 21.747.862,91
Nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2009 war bei Erträgen von 61.288.249 und Aufwendungen von 90.284.097 ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 28.995.848 geplant.
Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich hieraus eine Verbesserung von 7.247.985,09 .
Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2009 zu entnehmen.
Aufgrund des Umfangs der Anlagen wurde auf den Abdruck des Teil D Teilrechnungen verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen wurden den Fraktionsvorsitzenden in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ferner liegen sie im FG 5.1 Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
B) Finanzrechnung
Nach der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2009 belief sich der Abgang der liquiden Mittel auf 28.308.693 . Nach dem Entwurf des Jahresabschlusses 2009 führte die Bewirtschaftung der Finanzmittel zu einer Reduzierung des Finanzmittelbestandes von 25.715.042,07 .
Der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung steigt dabei um 20.404.060,30 auf nunmehr 61.343.229,65 .
Durch den Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung werden die Haushalte künftiger Jahre durch zusätzliche Zinsaufwendungen und Zinsauszahlungen erheblich belastet.
C) Eröffnungsbilanz
Gemäß § 57 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist in der später aufzustellenden Bilanz der Wertansatz zu berichtigen, wenn sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse ergibt, dass in der Eröffnungsbilanz Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden mit einem zu niedrigen oder zu hohen Wert, zu Unrecht oder zu Unrecht nicht angesetzt worden sind und es sich um einen wesentlichen Wertbetrag handelt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15.07.2010 die Eröffnungsbilanz der Stadt Alsdorf zum 01.01.2009 beschlossen.
Die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfanstalt NRW fand in der Zeit vom 08.11. 15.11.2010. Der Bericht der überörtlichen Prüfung wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.12.2011 zur Kenntnis gebracht.
Nach dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW musste die Eröffnungsbilanz der Stadt berichtigt werden.
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2009 waren ebenfalls Berichtigungen erforderlich. Die einzelnen Bilanzpositionen sind im Anhang des Jahresabschlusses (Bauchstabe E. Ziffer V.) erläutert.
Insgesamt reduziert sich der Bestand des Eigenkapitals von bisher 95.452.591,91 auf 86.346.407,60 .
Die Berichtigungen unterliegen ebenfalls der Prüfung des Jahresabschlusses 2009.
Sofern die Prüfinstanzen im Rahmen der Nachprüfung nicht von ihrem bisherigen Bestätigungsvermerk abweichen oder gar die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW in Frage stellen, ist eine erneute Beschlussfassung zur berichtigten Eröffnungsbilanz nicht erforderlich.
D) Schlussbilanz
Nach der Systematik des Rechnungswesens ist die Stadt verpflichtet jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres eine Schlussbilanz zu erstellen. Der Saldo der Ergebnisrechnung 2009 wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus und stellt sich wie folgt dar:
Eigenkapital nach
fortgeschriebener Eröffnungsbilanz: 86.346.407,60
Jahresfehlbetrag 2009: - 21.747.862,91
Schlussbestand Eigenkapital
zum 31.12.2009: 64.598.544,69
Der Jahresfehlbetrag führt zum vollständigen Verbrauch der Ausgleichsrücklage. Ferner wird zusätzlich eine Entnahme der allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.615.908,69 erforderlich.
Über die Behandlung des Fehlbetrages hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO nach Prüfung des Jahresabschlusses zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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