Beschlussvorlage - 2012/0180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den 16. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – KAG NRW – für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Alsdorf vom 12.04.1979 in der z.Z. geltenden Fassung (Anlage    /1), sowie das überarbeitete Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Städte und Gemeinden erheben für Herstellungen, Erweiterungen und Verbesserungen von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen von deren Anliegern Straßenausbaubeiträge. Die Thematik wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Stadtentwicklung am 29.03.2012, VL 2012/0082, vorberaten.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666) und des § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung beschließt der Rat der Stadt die Beitragssatzungen sowie ihre Änderungen und Neufassungen.

 

Gegenüber der bisherigen Beitragssätze erfolgt in § 3 Abs. 3 eine Anpassung an die neue Mustersatzung  sowie die überarbeitete Anlage 1 „Straßeneinteilung“ in § 3 Abs. 5.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Durch die der Mustersatzung angepassten Anteile der Beitragspflichtigen entstehen Mehreinnahmen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- keine .-

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.04.2012 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

26.04.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen