Beschlussvorlage - 2012/0226
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Blumenrather Straße hier: Aufhebung einer Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Würselen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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12.06.2012
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Ausbau der Blumenrather Straße erfolgt in zwei Bauabschnitten. Der erste Bauabschnitt befindet sich zwischen der Straße „Am Neuen Markt“ und der Osterfeldsstraße. Hierzu liegt bereits seit dem 14. Dezember 2011 ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vor.
Darüber hinaus sollte die Blumenrather Straße mit dem zweiten Bauabschnitt von der Greifswalder- bzw. Schlossstraße bis zur L 164 (Stadtgebiet Würselen) ausgebaut werden. Da ein Teil des zweiten Bauabschnitts auf Würselener Stadtgebiet liegt, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung vom 17. August 2006 die Verwaltung beauftragt, eine Verwaltungsvereinbarung mit der Stadt Würselen abzuschließen.
Ziel war es, dass die Stadt Alsdorf die gesamte Baumaßnahme einheitlich durchführt und die Stadt Würselen die Kosten für den Teil, der auf Würselener Stadtgebiet liegt, erstattet. Mit Datum vom 08. Oktober 2007 wurde diese Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2011 teilt die Stadt Würselen jedoch mit, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Straßenbau, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Würselen, den einstimmigen Beschluss zur Aufhebung dieser Verwaltungsvereinbarung gefasst hat. Zur Begründung wurde in erster Linie die angespannte Haushaltssituation der Stadt Würselen angeführt.
Um den Ausbau des zweiten Bauabschnitts auf Alsdorfer Stadtgebiet nicht zu gefährden, wurde in Abstimmung zwischen der Bezirksregierung Köln und den Städten Alsdorf und Würselen eine Änderungsanzeige zum ursprünglichen Förderantrag bei der Bezirksregierung eingereicht.
Die Bezirksregierung stimmt mit Datum vom 19.04.2012 zu, dass die Stadt Alsdorf den Ausbau des zweiten Bauabschnitts bis zur Würselener Stadtgrenze förderunschädlich durchführen darf. Die Stadt Würselen wird auf eigene Kosten ergänzende Maßnahmen (Markierungsarbeiten) auf Würselener Stadtgebiet ausführen.
Die am 08. Oktober 2007 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung kann damit aufgehoben werden.
Darstellung der Rechtslage:
