Beschlussvorlage - 2010/0279-ETD

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss  weist den Antrag zurück.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 02.09.2009 (Anlage 1) wendet sich Frau Brigitte Ramhorst an den Bürgermeister und beantragt eine Änderung der  Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf.

Die gleichlautenden Einwände wurden durch die Antragstellerin bereits am 17.05.2009 an die Verwaltung herangetragen und durch diese am 18.05.2009 beantwortet (Anlage 2). Inhaltlich ist dem nichts mehr hinzuzufügen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde sind i. S. d. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) zulässig.

Gem. § 5 (4) der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf hat der Rat der Stadt den Hauptausschuss als zuständiges Gremium für Anregungen und Beschwerden bestimmt. Der Hauptausschuss hat die Angelegenheit gem. § 5 (5) inhaltlich zu prüfen und überweist diese ggfls. an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Hierbei kann der Hauptausschuss Empfehlungen aussprechen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Alle im Bereich Abfallwirtschaft entstehenden Kosten sind vollumfänglich im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation zu berücksichtigen. Evtl. entstehende Gebührenunter- und -überdeckungen sind innerhalb von drei Jahren auszugleichen.

 

Im vorliegenden Fall wäre eine Gebührenanpassung für Entsorgungsgemeinschaften rechtswidrig, da diese die im Bereich Abfallwirtschaft entstehenden fixen Kosten nicht mehr vollumfänglich tragen würde.

 

Entsorgungsgemeinschaften können lediglich für den Restabfall gebildet werden, da alle anderen Systeme (Altpapier, Sperrmüll, etc.) weiter uneingeschränkt genutzt werden können.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.02.2010 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen