Beschlussvorlage - 2012/0212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt das Sicherheitskonzept zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist ein maßgeblicher Faktor für die freiheitliche Lebensqualität in einer demokratischen Gesellschaftsordnung.

 

Das Sicherheitskonzept stellt zum einen die Zielsetzung und die Art der Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben im Stadtgebiet Alsdorf dar, zum anderen soll es als Grundlage für die stetige Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung und –vielfalt dienen.

 

Damit wird der Rahmen ordnungsbehördlichen Handelns festgelegt.

Es unterliegt auf Grund diverser Einflüsse wie Gesetzesänderungen, Übertragung neuer Aufgaben, Verlagerung von Schwerpunkten, etc. einer ständigen Fortschreibung.

 

Die Vorstellung des Konzeptes wird in der Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf im Rahmen einer Powerpoint Präsentation erfolgen.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 1 des Ordnungsbehördengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen haben die Ordnungsbehörden die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.

 

Die Ordnungsbehörden führen diese Aufgaben nach den hierfür erlassenen besonderen Gesetzen und Verordnungen durch. Soweit gesetzliche Vorschriften fehlen oder eine abschließende Regelung nicht enthalten, treffen die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr gemäß § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW.

 

Die Aufgabenerledigung erfolgt gemäß § 13 Ordnungsbehördengesetz NRW durch eigene Dienstkräfte der Ordnungsbehörde.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Das Sicherheitskonzept mit der damit verbundenen Zielsetzung – insbesondere der noch stärkeren Präsenz der Ordnungsbehörde im Stadtgebiet – soll mittelfristig das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung steigern und edukative Wirkung bei denjenigen zeigen, die durch ihr destruktives Verhalten die Lebensqualität und die Sicherheit in der Stadt Alsdorf  stören.

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.07.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen