Beschlussvorlage - 2010/0263-1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Fragestunde für Einwohner
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.02.2010
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Sachverhalt
Nach § 17 Abs. 1 der
Geschäftsordnung ist in die Tagesordnung der Ratssitzung eine Fragestunde für
Einwohner aufzunehmen. In dieser Fragestunde, die der erste Punkt einer jeden
öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt ist, hat jeder Einwohner der Stadt das
Recht, Anfragen an den Bürgermeister und an die Fraktionen des Rates der Stadt
zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt, in den
Ausschüssen begrenzt auf deren fachliche Zuständigkeit, beziehen.
Jeder Einwohner kann
zu einem Thema nur je eine Frage und eine Zusatzfrage stellen.
Ist eine sofortige
Beantwortung nicht möglich, kann die Antwort dem Fragesteller innerhalb von
drei Wochen auf schriftlichem Wege gegeben werden. Das weitere Verfahren ist in
§ 17 Abs. 4 bis 8 geregelt.
Gemäß § 24 Abs. 1 der
Gemeindeordnung gilt dies auch für die Sitzungen der Ausschüsse des Rates der
Stadt.
