Beschlussvorlage - 2009/0190-6.2
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Alsdorf vom 17.09.2004 (Parkgebührenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6.2 - Sicherheit und Ordnung
- Beteiligt:
- Stabsstelle 1 - Recht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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14.01.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt
beschließt:
Der 1. Änderung der
Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt
Alsdorf vom 17.09.2004 (Parkgebührenordnung) entsprechend der beigefügten
Anlage 1 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Die Umbauarbeiten im
Bereich des Denkmalplatzes sind abgeschlossen. Auf den neu gestalteten Flächen
erfolgte auch die Einrichtung von öffentlichen Parkplätzen. Diese Flächen
liegen innerhalb des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für die Innenstadt und
sollen entsprechend bewirtschaftet werden. Die Aufstellung eines
Parkscheinautomaten in diesem Bereich wurde zwischenzeitlich veranlasst.
In der geltenden
Parkraumgebührenordnung ist der Denkmalplatz in der Aufzählung der
gebührenpflichtigen Parkräume aufzunehmen. Darüber hinaus ist noch der neu
bewirtschaftete Bereich Luisenstraße 1-7 in die Gebührenordnung einzufügen. Dies
gilt auch für zwei Parkflächen, die in der Broicher Straße im Bereich zwischen
Haus Nr. 7 und der Einmündung Grenzweg eingerichtet werden.
Aus diesem Grunde
wird folgende Änderung der Parkgebührenordnung vorgeschlagen:
Die Vorschrift des §
1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Parkgebührenordnung wird wie folgt neu gefasst:
(2) Für
die folgenden Parkräume gelten die sich aus der nachfolgenden Beschreibung
ergebenden Gebühren:
1. Denkmalplatz 1 - 41, Otto-Wels-Straße
neu, Bahnhofstraße,
Rathausstraße zwischen Denkmalplatz
und Körnerstraße,
Albrecht-Dürer-Straße zwischen Alte
Luisenstraße und Martin-Luther-Straße,
Luisenstraße im Bereich der Häuser 1-7 und 2-8, Alte Luisenstraße,
Aachener Straße zwischen Eschweilerstraße und Ehrenstraße/Gaußstraße, Parkplatz
Poststraße/Eschweilerstraße (Mariadorf/Dreieck),
bis zu 15 Minuten 0,10 €,
je angefangene weitere 30 Minuten
0,25 €,
Zwischenschritte mit Münzen ab 0,05 €
sind möglich.
Höchstparkdauer 1 Stunde.
2. St.-Brieuc-Platz,
Annastraße zwischen Übacher Weg und
Ohligsweg,
Grenzweg von der Einmündung Broicher
Straße bis zur Einmündung Weinstraße,
Broicher Straße zwischen Haus Nr. 7 und der Parkplatzausfahrt der
ehemaligen Kreissparkasse,
Ohligsweg im Bereich der
Parkstreifen Südpark,
Jülicher Straße zwischen
Schillerstraße/Lessingstraße und Martin-Struff-Straße,
bis zu 15 Minuten 0,10 €,
je angefangene 30 Minuten 0,25
€,
Zwischenschritte mit Münzen ab 0,05
€ sind möglich.
Höchstparkdauer: 2 Stunden.
Darstellung der
Rechtslage:
Gemäß § 6a Abs. 6
Straßenverkehrsgesetz (StVG) können für das Parken auf öffentlichen Wegen und
Plätzen in Ortsdurchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der
Straßenbaulast, Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die
Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In diesen kann
auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch
Rechtsverordnung weiter übertragen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,9 kB
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