Beschlussvorlage - 2009/0190-6.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der 1. Änderung der Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Alsdorf vom 17.09.2004 (Parkgebührenordnung) entsprechend der beigefügten Anlage 1 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Umbauarbeiten im Bereich des Denkmalplatzes sind abgeschlossen. Auf den neu gestalteten Flächen erfolgte auch die Einrichtung von öffentlichen Parkplätzen. Diese Flächen liegen innerhalb des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für die Innenstadt und sollen entsprechend bewirtschaftet werden. Die Aufstellung eines Parkscheinautomaten in diesem Bereich wurde zwischenzeitlich veranlasst.

 

In der geltenden Parkraumgebührenordnung ist der Denkmalplatz in der Aufzählung der gebührenpflichtigen Parkräume aufzunehmen. Darüber hinaus ist noch der neu bewirtschaftete Bereich Luisenstraße 1-7 in die Gebührenordnung einzufügen. Dies gilt auch für zwei Parkflächen, die in der Broicher Straße im Bereich zwischen Haus Nr. 7 und der Einmündung Grenzweg eingerichtet werden.

 

Aus diesem Grunde wird folgende Änderung der Parkgebührenordnung vorgeschlagen:

 

Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Parkgebührenordnung wird wie folgt neu gefasst:

 

(2)       Für die folgenden Parkräume gelten die sich aus der nachfolgenden Beschreibung ergebenden Gebühren:

 

1.         Denkmalplatz 1 - 41, Otto-Wels-Straße neu, Bahnhofstraße,

            Rathausstraße zwischen Denkmalplatz und Körnerstraße,

            Albrecht-Dürer-Straße zwischen Alte Luisenstraße und Martin-Luther-Straße,

Luisenstraße im Bereich der Häuser 1-7 und 2-8, Alte Luisenstraße,

Aachener Straße zwischen Eschweilerstraße und Ehrenstraße/Gaußstraße, Parkplatz Poststraße/Eschweilerstraße (Mariadorf/Dreieck),

            bis zu 15 Minuten 0,10 €,

            je angefangene weitere 30 Minuten 0,25 €,

            Zwischenschritte mit Münzen ab 0,05 € sind möglich.

 

            Höchstparkdauer 1 Stunde.

 

 

2.         St.-Brieuc-Platz,

            Annastraße zwischen Übacher Weg und Ohligsweg,

            Grenzweg von der Einmündung Broicher Straße bis zur Einmündung Weinstraße,

Broicher Straße zwischen Haus Nr. 7 und der Parkplatzausfahrt der ehemaligen Kreissparkasse,

            Ohligsweg im Bereich der Parkstreifen Südpark,

            Jülicher Straße zwischen Schillerstraße/Lessingstraße und Martin-Struff-Straße,

            bis zu 15 Minuten 0,10 €,

            je angefangene 30 Minuten 0,25 €,

            Zwischenschritte mit Münzen ab 0,05 € sind möglich.

 

            Höchstparkdauer: 2 Stunden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6a Abs. 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) können für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen in Ortsdurchfahrten die Gemeinden, im Übrigen die Träger der Straßenbaulast, Gebühren erheben. Für die Festsetzung der Gebühren werden die Landesregierungen ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. In diesen kann auch ein Höchstsatz festgelegt werden. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung weiter übertragen werden.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Durch die Einrichtung weiterer gebührenpflichtiger Parkplätze ist mit Mehreinnahmen bei den Parkscheingebühren zu rechnen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.01.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen

Erweitern

04.02.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen