Beschlussvorlage - 2010/0239-5.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 zur Kenntnis uns leitet sie zur umgehenden Durchführung des Prüfungsverfahrens dem Rechnungsprüfungsausschuss  zu, der sich des Rechnungsprüfungsamtes und diese der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BET – Dr. Neumann und Partner bedient.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Nach § 1 des Neuen Kommunalen Finanzmanagements- Einführungsgesetzes NRW haben die Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung erfassen, eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aufzustellen.

 

Die Stadt Alsdorf hat die Einführung des NKF zum Stichtag 01.01.2009 vollzogen.

 

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz mit dem Anhang (§ 44 GemHVO NRW) und dem Lagebericht  (§ 48 GemHVO) wurde gemäß § 92 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und wird nun dem Rat der Stadt zugeleitet.

Eine Ausfertigung der Eröffnungsbilanz mit dem Anhang und dem Lagebericht erfolgt als Tischvorlage.

Gemäß § 92 Abs. 4 GO NRW sind die Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht dahingehend zu prüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Gemeinde vermitteln und die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Eröffnungsbilanz (§92 Abs. 5 GO NRW), er bedient sich zur Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (§101 Abs. 8 GO NRW), das sich nach bereits erfolgter Zustimmung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfgesellschaft BET- Dr. Neumann und Partner bedient. Anschließen wird sich sodann noch eine Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW.

 

Nach Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens erfolgt dann die erneute Vorlage im Rat der Stadt zur abschließenden  Beschlussfassung.

Nach abschließender Beschlussfassung erfolgt die Anzeige hierüber bei der Aufsichtsbehörde.

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- entfällt -

 

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Beschlüsse

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04.02.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen