Beschlussvorlage - 2010/0239-5.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuleitung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz der Stadt Alsdorf zum 01.01.2009 (§ 92 i.V.m. § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.2 - Kasse
- Berichterstattung:
- Herr Jansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt nimmt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 zur Kenntnis uns leitet
sie zur umgehenden Durchführung des Prüfungsverfahrens dem
Rechnungsprüfungsausschuss zu, der sich
des Rechnungsprüfungsamtes und diese der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BET
– Dr. Neumann und Partner bedient.
Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Nach
§ 1 des Neuen Kommunalen Finanzmanagements- Einführungsgesetzes NRW haben die
Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem
sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung
in ihrer Finanzbuchhaltung erfassen, eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis
3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aufzustellen.
Die
Stadt Alsdorf hat die Einführung des NKF zum Stichtag 01.01.2009 vollzogen.
Der
Entwurf der Eröffnungsbilanz mit dem Anhang (§ 44 GemHVO NRW) und dem
Lagebericht (§ 48 GemHVO) wurde gemäß §
92 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt, vom Bürgermeister
bestätigt und wird nun dem Rat der Stadt zugeleitet.
Eine
Ausfertigung der Eröffnungsbilanz mit dem Anhang und dem Lagebericht erfolgt
als Tischvorlage.
Gemäß
§ 92 Abs. 4 GO NRW sind die Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht
dahingehend zu prüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Lage der Gemeinde vermitteln und die gesetzlichen
Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Eröffnungsbilanz (§92 Abs. 5 GO NRW), er
bedient sich zur Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes (§101 Abs. 8 GO NRW), das
sich nach bereits erfolgter Zustimmung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der
Prüfung durch die Wirtschaftsprüfgesellschaft BET- Dr. Neumann und Partner
bedient. Anschließen wird sich sodann noch eine Prüfung durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Nach
Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens erfolgt dann die erneute Vorlage im
Rat der Stadt zur abschließenden
Beschlussfassung.
Nach
abschließender Beschlussfassung erfolgt die Anzeige hierüber bei der
Aufsichtsbehörde.
