Beschlussvorlage - 2010/0270-1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung in der Ausschuss- und Gremienbesetzung; hier: a) Ausschuss für Stadtentwicklung b) Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste c) Integrationsrat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Beteiligt:
- Stabsstelle 1 - Recht
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der
ABU-Fraktion Herrn Ferdinand Plum, Falterstraße 54, 52477 Alsdorf, als
sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW in den Ausschuss für
Stadtentwicklung.
2. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der Fraktion
Die Republikaner Herrn/Frau ... zur/zum persönlichen Stellvertreter/in des
Herrn Heinz Linkorn gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW in den Betriebsausschuss
für den Eigenbetrieb Technische Dienste.
3. Der Rat der Stadt wählt unter Zugrundelegung des
Zuteilverfahrens nach Hare-Niemeyer die folgenden Personen zu Mitgliedern des
Integrationsrates:
- Herrn/Frau Stv. .......
- Herrn/Frau Stv. .......
- Herrn/Frau Stv. ......
- Herrn/Frau Stv. .......
Sachverhalt
Darstellung der Sach-
und Rechtslage:
Zu Beschlussvorschlag Ziffer 1):
Auf den Antrag der ABU-Fraktion vom 27.11.2009
(Anlage 2) wird verwiesen.
Unter Zugrundelegung des Abstimmungsergebnisses in
der Konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt und der Auswertung nach dem
Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer würde die Benennung eines dritten
sachkundigen Einwohners gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW der ABU-Fraktion zustehen.
Sollte der Rat der Stadt einen einstimmigen Beschluss
zu 1. fassen, ist Herr Ferdinand Plum zum dritten sachkundigen Einwohner gemäß
§ 58 Abs. 4 GO NRW gewählt.
In diesem Zusammenhang wird auf den Leitfaden für die
Ratsarbeit von Lennep/Knirsch, S. 125 verwiesen. Hier heißt es:
Hat der Rat bei der ursprünglichen Ausschussbildung
zu Beginn der Wahlperiode des Rates keine sachkundigen Einwohner in die
Ausschüsse gewählt, ist er nicht gehindert, eine spätere Nachwahl der
sachkundigen Einwohner vorzunehmen. Er kann dann ohne Auflösung und Neubildung
eines oder aller Ausschüsse die sachkundigen Einwohner gem. § 50 Abs. 5 hinzu
wählen. Sind bereits sachkundige Einwohner gewählt und soll ihre Zahl erhöht
werden, ist dies aus Gründen des Minderheitenschutzes nur einvernehmlich oder
im Wege der Abberufung und Neuwahl nur der sachkundigen Einwohner möglich.
Bei nicht einstimmigem Beschluss müsste somit das
Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer für alle drei sachkundigen Einwohner neu
eröffnet werden.
Zu Beschlussvorschlag 2):
Die Vertretung in den Ausschüssen erfolgt für die
Ratsmitglieder jeder Fraktion in alphabetischer Reihenfolge durch die
Ratsmitglieder, die dem betreffenden Ausschuss nicht als ordentliches Mitglied
angehören, sofern nicht eine namentliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben
ist. Für sachkundige Bürger gilt diese Vertretungsregelung nicht. Hier sind
namentliche Stellvertreter zu benennen.
Zu Beschlussvorschlag 3):
Die Neuwahl des Integrationsrates des Rates der Stadt
Alsdorf findet am 07.02.2010 statt. Die nach § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung dem
Integrationsrat angehörenden 4 Stadtverordneten müssen für die neue
Legislaturperiode des Integrationsrates neu vom Rat der Stadt gewählt werden.
Grundlage hierfür ist das Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer gemäß § 50 Abs. 4
i. V. m. Abs. 3 GO NRW.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424 kB
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