Beschlussvorlage - 2010/0270-1.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat der Stadt wählt auf Antrag der ABU-Fraktion Herrn Ferdinand Plum, Falterstraße 54, 52477 Alsdorf, als sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

2. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der Fraktion Die Republikaner Herrn/Frau ... zur/zum persönlichen Stellvertreter/in des Herrn Heinz Linkorn gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW in den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste.

 

3. Der Rat der Stadt wählt unter Zugrundelegung des Zuteilverfahrens nach Hare-Niemeyer die folgenden Personen zu Mitgliedern des Integrationsrates:

 

- Herrn/Frau Stv. .......

- Herrn/Frau Stv. .......

- Herrn/Frau Stv. ......

- Herrn/Frau Stv. .......

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Zu Beschlussvorschlag Ziffer 1):

 

Auf den Antrag der ABU-Fraktion vom 27.11.2009 (Anlage 2) wird verwiesen.

 

Unter Zugrundelegung des Abstimmungsergebnisses in der Konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt und der Auswertung nach dem Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer würde die Benennung eines dritten sachkundigen Einwohners gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW der ABU-Fraktion zustehen.

 

Sollte der Rat der Stadt einen einstimmigen Beschluss zu 1. fassen, ist Herr Ferdinand Plum zum dritten sachkundigen Einwohner gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW gewählt.

 

In diesem Zusammenhang wird auf den Leitfaden für die Ratsarbeit von Lennep/Knirsch, S. 125 verwiesen. Hier heißt es:

 

Hat der Rat bei der ursprünglichen Ausschussbildung zu Beginn der Wahlperiode des Rates keine sachkundigen Einwohner in die Ausschüsse gewählt, ist er nicht gehindert, eine spätere Nachwahl der sachkundigen Einwohner vorzunehmen. Er kann dann ohne Auflösung und Neubildung eines oder aller Ausschüsse die sachkundigen Einwohner gem. § 50 Abs. 5 hinzu wählen. Sind bereits sachkundige Einwohner gewählt und soll ihre Zahl erhöht werden, ist dies aus Gründen des Minderheitenschutzes nur einvernehmlich oder im Wege der Abberufung und Neuwahl nur der sachkundigen Einwohner möglich.

 

Bei nicht einstimmigem Beschluss müsste somit das Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer für alle drei sachkundigen Einwohner neu eröffnet werden.

 

Zu Beschlussvorschlag 2):

 

Die Vertretung in den Ausschüssen erfolgt für die Ratsmitglieder jeder Fraktion in alphabetischer Reihenfolge durch die Ratsmitglieder, die dem betreffenden Ausschuss nicht als ordentliches Mitglied angehören, sofern nicht eine namentliche Vertretung gesetzlich vorgeschrieben ist. Für sachkundige Bürger gilt diese Vertretungsregelung nicht. Hier sind namentliche Stellvertreter zu benennen.

 

Zu Beschlussvorschlag 3):

 

Die Neuwahl des Integrationsrates des Rates der Stadt Alsdorf findet am 07.02.2010 statt. Die nach § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung dem Integrationsrat angehörenden 4 Stadtverordneten müssen für die neue Legislaturperiode des Integrationsrates neu vom Rat der Stadt gewählt werden. Grundlage hierfür ist das Zuteilverfahren nach Hare-Niemeyer gemäß § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 GO NRW.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.02.2010 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen