Beschlussvorlage - 2010/0286-.Ref
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzmittel aus dem Konjunkturprogramm II; hier: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt vom 18.01.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Persönlicher Referent des Bürgermeisters
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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04.02.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich
der einvernehmlichen Vereinbarung mit den Fördermittelgebern für das
Schulzentrum beschließt der Rat der Stadt Alsdorf den Beschluss zur
Mittelverwendung für den Bereich Bildung i. H. v. 2.738.325,- € vom
02.04.2009 aufzuheben und wie folgt neu zu verwenden:
1) Mittel i. H. v. 824.000,- € für die Sanierung
der Turnhalle der GS Ofden
2) Mittel i. H. v. 1.200.000,- € für den Neubau
der Turnhalle der GS Begau
3) Mittel i. H. v. 714.325,- € zur Errichtung
einer Mensa für die Hauptschule Ost
[Gesamtinvestitionssumme 1.198.625,- €; die
restlichen Mittel i. H. v. 484.300,- € werden investiv für das Jahr 2011
eingeplant.]
Die
Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Klärung mit der Bezirksregierung und
dem Bauministerium herbeizuführen und sodann für die fristgerechte Mittelverwendung
zu sorgen.
Die
zuvor genannten Maßnahmen wurden bereits durch die zuständigen Gremien beraten
und verabschiedet.
Sachverhalt
Darstellung der
Sachlage:
Zur
Erhaltung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts haben der Bund und die
Länder ein finanzwirtschaftliches Maßnahmenpaket geschnürt, zu dem auch das
Zukunftsinvestitionsgesetz gehört. Hiermit gewährt der Bund den Ländern
Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen sowohl für Investitionen
der Länder als auch der Städte und Gemeinden.
Die
Finanzhilfen sind zeitlich begrenzt. Das Programm soll schnell konjunkturell wirken,
um in der örtlichen Bauwirtschaft und beim Bauhandwerk Arbeitsplätze zu sichern.
Im Jahr 2011 können die Finanzhilfen nur für Investitionsvorhaben eingesetzt
werden, die noch in 2010 begonnen wurden, und bei denen im Jahr 2011 ein selbstständiger
Abschnitt des Investitionsvorhabens abgeschlossen wird.
Ein
Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt. Lediglich an den Mittelabruf
sind Bedingungen geknüpft, die die Form und Einzelheiten des Verwendungsnachweises
regeln (vgl. § 4 Abs. 1 VVZuInvG und § 11 Abs. 3 InvföG NRW).
Darstellung der
Rechtslage:
Ein
Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt. Lediglich an den Mittelabruf
sind Bedingungen geknüpft, die die Form und Einzelheiten des Verwendungsnachweises
regeln (vgl. § 4 Abs. 1 VVZuInvG und § 11 Abs. 3 InvföG NRW).
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
Der
Eigenanteil der Gemeinden beträgt bei allen kommunalbezogenen Investitionsmaßnahmen
nach dem ZuInvG 12,5 %. Das ergibt sich aus § 1 Abs. 4 InvföG NRW. Für den
Finanzierungsanteil des Landes und der Kommunen wird das Sondervermögen im
Rahmen seiner Ermächtigung Kredite aufnehmen, sodass die Mittel zu 100 % an die
Kommunen ausgezahlt werden können. Die Bundesmittel können nach dem ZuInvG bis
spätestens zum 31.12.2011 zur Auszahlung angeordnet werden. Erst dann können
die Höhe der Kofinanzierungsanteile sowie der erforderlichen Kreditaufnahme des
Sondervermögens endgültig bestimmt werden. Die Kredite sollen durch
feststehende Jahresbeiträge ab 2012 binnen zehn Jahren getilgt werden. An der
Tilgung beteiligen sich die Kommunen durch einen pauschalen Abzug bei den
finanzkraftunabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes.
Damit sollen alle Kommunen unabhängig davon, ob sie Schlüsselzuweisungen
erhalten, an der Rückzahlung der Verbindlichkeiten beteiligt werden. Das Land
trägt die Finanzierungskosten für den von ihm beanspruchten Anteil an der
gesamten Investitionssumme zu 100 % und beteiligt sich an den Finanzierungskosten
der Kommunen mit 50 %.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,8 kB
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