Beschlussvorlage - 2012/0546
Grunddaten
- Betreff:
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Straßenreinigungs- und Gebührensatzung hier: 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Alsdorf (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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20.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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11.12.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschliesst die 3. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Alsdorf (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.
Die Änderung tritt zum 1.1.2013 in Kraft.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Städte- und Gemeindebund hat in seinem Rundschreiben vom 16.10.2012 in Bezug auf jüngste gerichtliche Entscheidungen darauf hingewiesen, dass in den jeweiligen Satzungen für Benutzungsgebühren textlich dargestellt werden soll, dass z. B. Straßenreinigungsgebühren grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sind und nach § 6 Abs. 5 KAG NRW als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. In der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung fehlt dieser Hinweis bisher.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 6 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW (KAG NRW) ruhen grundstücksbezogene Benutzungsgebühren als öffentliche Last auf dem Grundstück. Zu den grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren gehören u.a. auch die Straßenreinigungsgebühren.
Grundstücksbezogene Benutzungsgebühren sind Grundstückslasten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG), die bei einer entsprechenden Anmeldung vor der Zwangsversteigerung nicht untergehen. Ohne eine Anmeldung oder einer Nichtanerkennung einer Anmeldung gehen die grundstücksbezogenen Benutzungsgebühren mit dem Zuschlag in der Zwangsversteigerung unter.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 kB
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