Beschlussvorlage - 2012/0529
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Straßen "Am Römerhof", "Am Frankenhaus", "Keltenweg", "Sperberstraße" und fußläufige Verbindung zwischen "Kranichstraße" und "Wardener Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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29.11.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Straßen Am Römerhof, Am Frankenhaus, Keltenweg und Sperberstraße gemäß § 6 Straßen-und Wegegesetz für das Land Nordrhein Westfalen StrWG NRW als Gemeindestraßen, Straßengruppe: Anliegerstraßen, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die fußläufige Verbindung zwischen der Kranichstraße und Wardener Straße gemäß § 6 StrWG NRW als Fußweg, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Straßen Am Römerhof, Am Frankenhaus, Keltenweg, Sperberstraße und der Fußweg zwischen Kranichstraße und Wardener Straße (Anlage 1) wurden über einen Erschließungsvertrag mit der Alsdorfer Bauland GmbH erstmalig endgültig fertiggestellt. Die mängelfreie Abnahme hat im September 2012 stattgefunden.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein Westfalen StrWG NRW ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde. Straßenbaubehörde ist die Stadt Alsdorf.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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732,2 kB
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