Beschlussvorlage - 2012/0529

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Straßen „Am Römerhof“, „Am Frankenhaus“, „ Keltenweg“ und „Sperberstraße „ gemäß § 6 Straßen-und Wegegesetz für das Land Nordrhein Westfalen – StrWG NRW – als Gemeindestraßen, Straßengruppe: Anliegerstraßen, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Gleichzeitig beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, die fußläufige Verbindung zwischen der  Kranichstraße und Wardener Straße gemäß § 6 StrWG NRW als Fußweg, dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Straßen Am Römerhof, Am Frankenhaus, Keltenweg, Sperberstraße und der Fußweg zwischen Kranichstraße und Wardener Straße (Anlage    1) wurden über einen Erschließungsvertrag mit der Alsdorfer Bauland GmbH erstmalig endgültig fertiggestellt. Die mängelfreie Abnahme hat im September 2012 stattgefunden.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein Westfalen –StrWG NRW – ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde. Straßenbaubehörde ist die Stadt Alsdorf.

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-          entfällt –

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          entfällt –

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

29.11.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen