Beschlussvorlage - 2012/0547

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,

 

die als Anlage 1 beigefügte 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.12.2003

 

zu beschließen.

 

Die Friedhofssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Auf allen städtischen Friedhöfen werden Reihengräber ohne gärtnerische Gestaltung (amerikanische Bestattungsform) mit Sarg oder Urne angeboten. Diese müssen mit einer liegenden Gedenkplatte versehen werden.

 

Die Friedhofssatzung soll nun dahingehend geändert werden, dass für diese Bestattungsarten zusätzliche Grabfelder eingerichtet werden sollen, wo stehende Denkmäler auf Sockelplatten erlaubt sind.

§ 13 der Friedhofsordnung wird dahingehend geändert, dass weitere Reihengrabfelder ohne gärtnerische Gestaltung (Sarg- und Urnenbestattung) für stehende Denkmäler eingerichtet werden.

 

Weiterhin wurde die Friedhofssatzung durch Ratsbeschluss vom 09.12.2010 zum 01.01.2011 in der Form geändert, dass ein Anspruch auf Verleihung eines Urnenstelenplatzes nicht mehr besteht.

In diesem Zusammenhang wurde weiter beschlossen, dass seitens der Verwaltung keine neuen Stelen angeschafft werden sollen und die Bestattung in Erdgräbern durch eine geänderte Gebührengestaltung attraktiver gemacht werden sollte.

 

Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass durch diese Gebührenveränderung der Wunsch nach Bestattungen in Urnenstelen nicht nachgelassen hat. Im Gegenteil, die Nachfrage nach Bestattungen in Urnenstelen ist weiterhin ungebrochen hoch.

 

Da derzeit insgesamt nur noch wenige Stelenplätze vorhanden sind, schlägt die Verwaltung vor, den damals gefassten Beschluss aufzuheben und das bedarfsgerechte Aufstellen weiterer Stelen zu beschließen.

 

Der geänderte § 13 ist ebenfalls der als Anlage 1 beigefügten 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Alsdorf vom 01.12.2003 zu entnehmen.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz – BestG NRW) regelt der Friedhofsträger durch Satzung unter anderem Art, Umfang und Zeitraum der Nutzung seiner Friedhöfe und dessen Einrichtungen.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

In der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf sind Gebühren für die Errichtung von Grabmalen bereits festgesetzt, so dass sich keine finanziellen Auswirkungen ergeben.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen

Erweitern

11.12.2012 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen