Beschlussvorlage - 2012/0576

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 23 vom 07.08.2012.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Auf die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung Nr. 23 vom 07.11.2012 wird verwiesen.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß 60 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden, wenn die Einberufung des Ausschusses nicht rechtzeitig möglich ist.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Der notarielle Beurkundungstermin findet in der 47. KW, also vor der nächsten Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung am 29.11.2012 statt.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-          keine –

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-          keine –

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.11.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen